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  • 27.02.2024 –  BGH: Widerruf von Darlehensvertrag nicht wirksam
    27.02.2024 – BGH: Widerruf von Darlehensvertrag nicht wirksam
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 27. Februar 2024 entschied der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs im Zusammenhang mit dem Kauf ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BGH: Widerruf von Darlehensvertrag nicht wirksam

 

Am 27. Februar 2024 entschied der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs im Zusammenhang mit dem Kauf eines Kraftfahrzeugs. Dieses Urteil folgte den Leitlinien des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember 2023 (C-38/21, C-47/21 und C-232/21 - BMW Bank u.a.). Im Kern ging es darum, ob der Darlehensnehmer sein Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hatte.


Der Fall drehte sich um eine Klage einer Verbraucherin, die im Februar 2017 ein Fahrzeug erwarb und zur Finanzierung einen Darlehensvertrag mit einer Bank abschloss. Nachträglich widerruf sie den Darlehensvertrag im August 2018 und argumentierte, dass die Widerrufsinformationen unzureichend gewesen seien. Sie beanspruchte daraus resultierend eine Nicht-Bindung an den Fahrzeugkaufvertrag.

Das Landgericht wies die Klage zunächst ab, während das Berufungsgericht teilweise zugunsten der Klägerin entschied. Die Beklagte Bank ging in Revision gegen dieses Urteil.

Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten der Bank und wies die Klage vollständig ab. Die Richter stellten fest, dass die Widerrufsinformationen gesetzeskonform waren und die notwendigen Pflichtangaben enthielten. Die Frist für den Widerruf begann somit mit Vertragsschluss und wurde nicht wirksam ausgeübt. Die Bank konnte sich auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen, auch wenn einige Klauseln im Vertrag nicht den Anforderungen entsprachen.

Weiterlesen: BundesgerichtshofLink

 

Kommentar:

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechtssicherheit im Bereich des Verbraucherdarlehensrechts. Es bestätigt die Bedeutung ordnungsgemäßer Widerrufsinformationen und verdeutlicht die Konsequenzen für Verbraucher, die ihre Widerrufsrechte nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen ausüben.

Die Entscheidung des Gerichts zeigt auch die Relevanz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für nationale Gerichte und Rechtssysteme. Die Rücknahme des Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs vom Januar 2022 im Hinblick auf das EuGH-Urteil vom Dezember 2023 unterstreicht die Kohärenz zwischen europäischem und nationalem Recht.

Insgesamt trägt das Urteil dazu bei, Klarheit und Verlässlichkeit im Verbraucherdarlehensrecht zu gewährleisten, während es gleichzeitig die Bedeutung einer sorgfältigen Vertragsgestaltung und Information seitens der Kreditgeber betont.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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