ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 27.02.2024 – EU verabschiedet wegweisende Verordnung für Sofortzahlungen in Euro
    27.02.2024 – EU verabschiedet wegweisende Verordnung für Sofortzahlungen in Euro
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Heute hat der Rat der Europäischen Union eine wegweisende Verordnung verabschiedet, die Sofortzahlungen in Euro für Verbraucher und Unternehmen in...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

EU verabschiedet wegweisende Verordnung für Sofortzahlungen in Euro

 

 

Heute hat der Rat der Europäischen Union eine wegweisende Verordnung verabschiedet, die Sofortzahlungen in Euro für Verbraucher und Unternehmen in der gesamten EU und den EWR-Ländern ermöglicht. Diese bahnbrechende Maßnahme wurde mit dem Ziel verabschiedet, die strategische Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors zu stärken und die Abhängigkeit von Finanzinstituten und Infrastrukturen aus Drittländern zu verringern.


Die neuen Vorschriften sollen es ermöglichen, Geld innerhalb von nur zehn Sekunden rund um die Uhr zu überweisen, selbst außerhalb der regulären Geschäftszeiten und grenzüberschreitend zwischen EU-Mitgliedstaaten. Diese Regelung gilt nicht nur für das Euro-Währungsgebiet, sondern berücksichtigt auch die Bedürfnisse von Unternehmen außerhalb dieses Bereichs.

Zahlungsdienstleister wie Banken werden verpflichtet sein, Sofortzahlungen in Euro anzubieten, wobei die Gebühren nicht höher sein dürfen als bei Standardüberweisungen. Es wird einen Übergangszeitraum geben, der für das Euro-Währungsgebiet kürzer und für andere Gebiete, die mehr Zeit für die Anpassung benötigen, länger sein wird.

Darüber hinaus erhalten Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute Zugang zu Zahlungssystemen, um die Effektivität von Abrechnungen zu verbessern. Sicherheitsmaßnahmen wie der Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem angegebenen Namen sollen dazu beitragen, potenziellen Betrug zu verhindern.

Diese Initiative steht im Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion der EU, die darauf abzielt, einen echten unionsweiten Binnenmarkt für Kapital zu schaffen, um Investitionen und Ersparnisse grenzüberschreitend zu fördern.


Kommentar:

Die Verabschiedung dieser Verordnung zur Einführung von Sofortzahlungen in Euro markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer stärker integrierten und effizienteren Finanzlandschaft in der EU und den EWR-Ländern. Die Möglichkeit, Geld innerhalb von nur zehn Sekunden grenzüberschreitend zu überweisen, wird nicht nur Verbrauchern und Unternehmen erhebliche Vorteile bringen, sondern auch die strategische Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors stärken.

Durch die Bereitstellung von Sofortzahlungen werden übermäßige Abhängigkeiten von Finanzinstituten außerhalb der EU reduziert, während gleichzeitig die Transparenz und Sicherheit von Zahlungstransaktionen verbessert werden. Die Einbeziehung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten in das Zahlungssystem wird die Vielfalt der angebotenen Dienstleistungen erhöhen und den Wettbewerb fördern, was letztendlich Verbrauchern zugutekommen wird.

Die Verordnung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da die EU ihre Bemühungen verstärkt, einen echten Binnenmarkt für Kapital zu schaffen und grenzüberschreitende Investitionen zu fördern. Sie wird dazu beitragen, die Fragmentierung der Finanzmärkte zu überwinden und die Effizienz des Zahlungsverkehrs in der gesamten Union zu steigern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken