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Steuer & Recht |
Heute hat der Rat der Europäischen Union eine wegweisende Verordnung verabschiedet, die Sofortzahlungen in Euro für Verbraucher und Unternehmen in der gesamten EU und den EWR-Ländern ermöglicht. Diese bahnbrechende Maßnahme wurde mit dem Ziel verabschiedet, die strategische Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors zu stärken und die Abhängigkeit von Finanzinstituten und Infrastrukturen aus Drittländern zu verringern.
Die neuen Vorschriften sollen es ermöglichen, Geld innerhalb von nur zehn Sekunden rund um die Uhr zu überweisen, selbst außerhalb der regulären Geschäftszeiten und grenzüberschreitend zwischen EU-Mitgliedstaaten. Diese Regelung gilt nicht nur für das Euro-Währungsgebiet, sondern berücksichtigt auch die Bedürfnisse von Unternehmen außerhalb dieses Bereichs.
Zahlungsdienstleister wie Banken werden verpflichtet sein, Sofortzahlungen in Euro anzubieten, wobei die Gebühren nicht höher sein dürfen als bei Standardüberweisungen. Es wird einen Übergangszeitraum geben, der für das Euro-Währungsgebiet kürzer und für andere Gebiete, die mehr Zeit für die Anpassung benötigen, länger sein wird.
Darüber hinaus erhalten Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute Zugang zu Zahlungssystemen, um die Effektivität von Abrechnungen zu verbessern. Sicherheitsmaßnahmen wie der Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem angegebenen Namen sollen dazu beitragen, potenziellen Betrug zu verhindern.
Diese Initiative steht im Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion der EU, die darauf abzielt, einen echten unionsweiten Binnenmarkt für Kapital zu schaffen, um Investitionen und Ersparnisse grenzüberschreitend zu fördern.
Die Verabschiedung dieser Verordnung zur Einführung von Sofortzahlungen in Euro markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer stärker integrierten und effizienteren Finanzlandschaft in der EU und den EWR-Ländern. Die Möglichkeit, Geld innerhalb von nur zehn Sekunden grenzüberschreitend zu überweisen, wird nicht nur Verbrauchern und Unternehmen erhebliche Vorteile bringen, sondern auch die strategische Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors stärken.
Durch die Bereitstellung von Sofortzahlungen werden übermäßige Abhängigkeiten von Finanzinstituten außerhalb der EU reduziert, während gleichzeitig die Transparenz und Sicherheit von Zahlungstransaktionen verbessert werden. Die Einbeziehung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten in das Zahlungssystem wird die Vielfalt der angebotenen Dienstleistungen erhöhen und den Wettbewerb fördern, was letztendlich Verbrauchern zugutekommen wird.
Die Verordnung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da die EU ihre Bemühungen verstärkt, einen echten Binnenmarkt für Kapital zu schaffen und grenzüberschreitende Investitionen zu fördern. Sie wird dazu beitragen, die Fragmentierung der Finanzmärkte zu überwinden und die Effizienz des Zahlungsverkehrs in der gesamten Union zu steigern.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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