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  • 27.02.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Risiken und Chancen
    27.02.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Risiken und Chancen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Erleben Sie eine umfassende Expedition in die aktuellen Geschehnisse des deutschen Gesundheitssektors! Von existenziellen Bedrohungen für...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Risiken und Chancen

 

Ein Blick auf die Zukunft der Apothekenbranche inmitten von technologischem Fortschritt, rechtlichen Fragen und Finanzherausforderungen

Erleben Sie eine umfassende Expedition in die aktuellen Geschehnisse des deutschen Gesundheitssektors! Von existenziellen Bedrohungen für Apotheken, komplexen juristischen Fragen im E-Rezept-System bis hin zu visionären Plänen, die Drogeriemärkte zu umfassenden Gesundheitszentren zu verwandeln – diese ausführlichen Nachrichten gewähren einen tiefgreifenden Einblick in die dynamische und facettenreiche Welt der Gesundheitsversorgung. Tauchen Sie ein in die Komplexität der aktuellen Herausforderungen, verstehen Sie die Hintergründe und bleiben Sie bestens informiert, um aktiv an den Entwicklungen der sich stetig wandelnden Gesundheitslandschaft teilzuhaben.

 

Existenzbedrohung für Apotheken: Betriebsunterbrechungen enthüllen Versicherungslücken

In der Welt der Apotheken offenbart sich eine existenzielle Bedrohung: Betriebsunterbrechungen (BU), die nicht nur finanzielle Auswirkungen haben, sondern auch die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gefährden können. Der Dreiklang von Schadenbehebung, laufenden Kosten und ausbleibenden Einnahmen stellt eine enorme Herausforderung dar, besonders wenn die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht ausreicht.

Apotheken, als unverzichtbare Einrichtungen im Gesundheitswesen, sehen sich in Zeiten von Betriebsunterbrechungen vor massive Probleme gestellt. Nicht nur müssen die physischen Schäden behoben werden, sondern auch laufende Kosten wie Mieten, Gehälter und Lieferantenrechnungen müssen gedeckt werden. Das geschieht jedoch, während die Apotheke keine Einnahmen generiert und somit in einer finanziellen Schieflage gerät.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung, die als Rettungsanker in solchen Situationen dienen soll, gerät oft an ihre Grenzen. Die Deckungssummen und Bedingungen können unzureichend sein, um den vollen Umfang der entstandenen Schäden abzudecken. Dies führt dazu, dass Apothekenbetreiber vor einer schweren finanziellen Last stehen, die ihre Existenz bedroht.

Im Zuge unserer Recherche haben wir mit mehreren Apothekenbetreibern gesprochen, die Betriebsunterbrechungen erlebt haben. Viele von ihnen berichten von erheblichen finanziellen Einbußen und Schwierigkeiten, den Betrieb wieder aufzunehmen. Einige haben sogar ihre Existenzgrundlage in Gefahr gesehen, da die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht in vollem Maße ihre Verluste abgedeckt hat.

Die Frage nach der Unterstützung durch die Gesellschaft und die Regierung drängt sich auf. Sollten Apotheken nicht besser geschützt und unterstützt werden, um ihre wichtige Funktion in der Gemeinschaft aufrechtzuerhalten? Die Betriebsunterbrechung stellt für Apotheken eine ernste Gefahr dar, die über finanzielle Aspekte hinausgeht. Eine umfassende Überprüfung der Versicherungssysteme und eine breitere gesellschaftliche Diskussion über die Wichtigkeit der Absicherung dieser lebenswichtigen Einrichtungen sind dringend erforderlich.

Die existenzielle Gefahr, der Apotheken bei Betriebsunterbrechungen ausgesetzt sind, wirft nicht nur ein Licht auf die Schwächen von Versicherungssystemen, sondern stellt auch grundlegende Fragen zur gesellschaftlichen Priorisierung von Gesundheitsdienstleistungen. Der dreifache Druck, den Betriebsunterbrechungen auf Apotheken ausüben, verdeutlicht, dass der Schutz dieser Einrichtungen über herkömmliche Versicherungsgrenzen hinausgehen muss.

Es ist an der Zeit, die Rolle von Apotheken als unverzichtbare Gesundheitsdienstleister anzuerkennen und angemessene Schutzmechanismen zu etablieren. Die Gesellschaft sollte nicht nur auf die Apotheken als Orte der Medikamentenabgabe schauen, sondern auch als Eckpfeiler der Gesundheitsinfrastruktur. Eine umfassendere Diskussion über staatliche Unterstützung und verbesserte Versicherungskonditionen ist dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass Apotheken in Zeiten der Not nicht nur überleben, sondern auch effektiv zur Gesundheitsversorgung beitragen können.

Es liegt im gemeinsamen Interesse, eine robuste Infrastruktur für Apotheken zu schaffen, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, auch in Extremsituationen wie Betriebsunterbrechungen weiterhin eine unverzichtbare Rolle in der Gemeinschaft zu spielen. Die Apotheken verdienen mehr als nur eine finanzielle Absicherung – sie verdienen Anerkennung und einen klaren Platz in den Prioritäten der Gesellschaft und der Regierung.

 

Hausratversicherung: Apotheker sollten auf Schadensschwere für Erstattung von Ersatzunterkunftskosten achten

In einem wegweisenden Urteil am 8. September 2023 hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 64/22) klargestellt, dass ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für vorübergehende Ersatzunterkünfte bei vorübergehend unbewohnbaren Wohnungen nur dann besteht, wenn am Hausrat ein nicht unbedeutender Schaden auftritt.

Die Entscheidung des Gerichts legt fest, dass Versicherungsansprüche bezüglich der Kosten für vorübergehende Ersatzunterkünfte nicht pauschal gelten, sondern von der Schwere des Schadens am Hausrat abhängig sind. Konkret bedeutet dies, dass Versicherte nur dann eine Erstattung für die Kosten einer temporären Unterkunft beanspruchen können, wenn der Schaden als erheblich eingestuft wird.

Die Klarstellung des Oberlandesgerichts Saarbrücken wirft somit Licht auf die subtilen Nuancen der Hausratversicherung und betont die kritische Bedeutung einer detaillierten Bewertung von Schäden im Zusammenhang mit versicherten Ereignissen. Dieses bahnbrechende Urteil könnte nicht nur Auswirkungen auf aktuelle Versicherungsfälle haben, sondern auch prägenden Einfluss auf zukünftige Rechtsstreitigkeiten in diesem Kontext nehmen.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die genaue Prüfung der Schadenshöhe vor der Geltendmachung von Ansprüchen für eine Ersatzunterkunft unerlässlich ist. Versicherte sind angehalten, sicherzustellen, dass der erlittene Schaden am Hausrat als mehr als unbedeutend eingestuft wird, um von der Versicherung in diesem speziellen Kontext profitieren zu können.

Dieses Urteil wirft auch ein Schlaglicht auf die Bedeutung präziser Formulierungen in Versicherungsbedingungen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Es stellt somit für Apotheker und andere Versicherte eine dringliche Aufforderung dar, die genauen Bedingungen ihrer Hausratversicherung zu verstehen und im Falle eines versicherten Ereignisses eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, um potenzielle Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.

 

Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrente mit Berücksichtigung von Apothekern

Zum Beginn des Jahres 2024 erfolgte eine Neufestlegung der Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Diese Regelungen betreffen auch Apotheker, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und zusätzliches Erwerbseinkommen erzielen.

Die Höhe der Einkommensgrenze (Hinzuverdienstgrenze) orientiert sich seit 2023 an der Bezugsgröße (West). Ein Apotheker mit voller Erwerbsminderung darf im Jahr maximal drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente verdienen, ohne dass eine Rentenkürzung erfolgt. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze mindestens doppelt so hoch.

Die monatliche Bezugsgröße (West) ist zum Jahreswechsel von 3.395 Euro auf 3.535 Euro gestiegen, was auch zu einer Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen führte. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Apotheker mit voller Erwerbsminderungsrente maximal 18.588,75 Euro hinzuverdienen, im Vergleich zu 17.823,75 Euro im Jahr 2023. Bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze ab 2024 mindestens 37.117,50 Euro, im Vergleich zu 35.647,50 Euro im Vorjahr.

Für Apotheker, die vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung ein höheres Einkommen hatten, wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Diese orientiert sich am höchsten sozialversicherungspflichtigen Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung und wird jährlich entsprechend der Bezugsgröße dynamisiert.

Bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze erfolgt der Rentenabzug, indem der Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen jährlichen Hinzuverdienst und der Grenze durch zwölf geteilt wird. Von 40 Prozent dieses anteiligen Betrags wird dann monatlich von der Rente abgezogen.

Gemäß § 96a SGB VI werden als Hinzuverdienst nur Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbare Einkommen gewertet, einschließlich des Bruttogehalts eines Apothekers. Nicht als Hinzuverdienst gelten Einkünfte aus privaten Renten- oder Lebensversicherungen, Kapitalanlagen, Vermietungen, die nicht als gewerbliches Einkommen zählen, sowie Betriebsrenten und andere gesetzliche Renten wie Hinterbliebenenrenten.

Für detaillierte Informationen zu den Hinzuverdienstgrenzen können Apotheker den Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung (DRV) konsultieren oder die kostenlose DRV-Broschüre "Erwerbsminderungsrente: So viel können Sie hinzuverdienen" abrufen. Fragen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und zur Hinzuverdienstregelung werden in den DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen beantwortet.

 

Gericht weist Klage auf Impfschadenersatz ab: Evidenzbasierte Entscheidung stützt sich auf umfassende Prüfung des Corona-Impfstoffs

Im Landgericht Frankenthal (Pfalz) wurde eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Corona-Impfschaden abgewiesen. Die Klägerin, eine Frau, forderte von der Firma BioNTech, dem Hersteller des Corona-Impfstoffs "Comirnaty", mindestens 200.000 Euro Schmerzensgeld. Sie behauptete, dass es in engem zeitlichen Zusammenhang mit ihrer zweiten Corona-Schutzimpfung zu einer beidseitigen Lungenarterienembolie gekommen sei und führte dies auf die Impfung zurück. Zudem gab sie an, seit der Impfung unter einer Immunschwäche namens "V-Aids" zu leiden.

Das Gericht urteilte jedoch, dass die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass die Impfung die Ursache für die Lungenembolie war. Es wurden alternative Ursachen in Betracht gezogen. Unabhängig davon wurde festgestellt, dass eine Haftung des Impfstoffherstellers ausgeschlossen sei. Die Richterin betonte, dass eine Haftung nach dem Arzneimittelgesetz voraussetzt, dass das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Die europäische Arzneimittelagentur (EMA) habe den Corona-Impfstoff vor dessen Zulassung ausführlich geprüft, und die Nutzen-Risiko-Abwägung sei positiv ausgefallen. Zusätzlich konnte die Klägerin keine Nachweise im Zusammenhang mit ihrer behaupteten Immunschwäche V-Aids vorlegen.

Das Gericht stellte abschließend klar, dass es sich bei dem verwendeten Impfstoff um ein Arzneimittel handelt und nicht, wie von der Klägerin behauptet, um ein Gentherapeutikum. Das Urteil wurde am 20. Februar 2024 gefällt und trägt das Aktenzeichen 8 O 259/22.

 

Kinderarzneimittelliste: Missstände bei Festbeträgen führen zu Mehrkosten und Unsicherheiten

Infolge des Lieferengpass-Gesetzes (ALBVVG) wurde eine Kinderarzneimittelliste erstellt, um die Versorgung mit Kindermedikamenten zu verbessern. Die Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) umfasst 472 Medikamente, bei denen Festbeträge aufgehoben wurden, um eine bessere Verfügbarkeit sicherzustellen. Veröffentlicht am 27. Juli 2023, wurden die Festbeträge dieser Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GKV-Spitzenverband) am 1. Februar 2024 aufgehoben.

Überraschenderweise wurden jedoch bei Fiebersäften wichtige Hersteller wie Ratiopharm und AbZ nicht berücksichtigt. Diese Lücke in der Kinderarzneimittelliste führte zu Verwirrung und finanziellen Belastungen für Patienten. Der Hersteller Teva informierte das BfArM über die fehlenden Medikamente, und die Liste wurde schließlich am 11. Januar 2024 aktualisiert. Dies bedeutet jedoch, dass die Umsetzung der Aufhebung der Festbeträge bis zu vier Monate dauern kann, was zu zusätzlichen Kosten für die Patienten führt.

Die Apothekenpraxis spiegelt diese Problematik wider, insbesondere bei Paracetamol-Zäpfchen, Nasenspray und -tropfen sowie Fiebersäften für Kinder. Die Mehrkosten variieren je nach Wirkstoffstärke und Hersteller, was zu einer uneinheitlichen Situation in der Abrechnung führt. Dies wurde durch die vorübergehende Aussetzung der Festbeträge durch die Krankenkassen verschärft.

Die Abdata betont, dass es sich bis zum 1. Februar um eine einheitliche Festbetragsgruppe handelte, aber mit dem Inkrafttreten des ALBVVG kam es zu Veränderungen. Der GKV-Spitzenverband hob die Festbeträge nur bei bestimmten Herstellern auf, was zu Unsicherheiten und möglichen Nachbesserungen führen könnte.

Insgesamt zeigt dieser Fall die Herausforderungen und Unklarheiten im Bereich der Kinderarzneimittelversorgung aufgrund von Gesetzesänderungen und unvollständigen Listen. Die mangelnde Datenqualität und die Zeit, die für Korrekturen benötigt wird, führen zu finanziellen Belastungen für die Patienten und erfordern eine zeitnahe Anpassung der Festbeträge aller betroffenen Produkte.

 

Finanzprobleme im Gesundheitswesen: Bayerische Krankenhäuser drohen mit Schadenersatzklagen gegen Bundesgesundheitsminister Lauterbach

In einem jüngsten Vorfall erheben mehrere bayerische Krankenhäuser schwere Vorwürfe gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und drohen mit Schadenersatzklagen in Millionenhöhe. Die Kliniken, darunter Mitglieder des Krankenhaus-Verbunds Klinik-Kompetenz-Bayern (KKB), fühlen sich finanziell benachteiligt und sehen eine angemessene Vergütung seitens des Ministeriums ausbleiben.

Die KKB, ein Zusammenschluss von 34 Kliniken, hat exemplarisch die Kliniken Südostbayern genannt und in einem Schreiben an Lauterbach Schadenersatz in Höhe von 29.408.000 Euro für das Jahr 2023 gefordert. Die gesetzte Frist für eine Zahlung bis zum 15. Februar ist bereits verstrichen, und die Kliniken behalten sich vor, gerichtliche Schritte einzuleiten, einschließlich Verzugszinsen und weiterer Kosten.

Benjamin Stollreiter, Geschäftsführer des KKB, gibt an, dass etwa die Hälfte der 34 KKB-Kliniken ähnliche Briefe an den Gesundheitsminister geschickt haben. Die Kliniken berufen sich dabei auf das Krankenhausgesetz, das eine ausreichende Finanzierung zusichert. Nach ihrer Einschätzung wird diese jedoch seit längerer Zeit nicht erfüllt. Stollreiter erwartet, dass die Anzahl der Krankenhäuser, die Schadenersatzforderungen in Berlin geltend machen, weiter zunehmen wird.

Der KKB-Geschäftsführer betont, dass es nicht nur um symbolische Öffentlichkeitsarbeit geht. Der Verband ist in Gesprächen mit Juristen, die Erfolgsaussichten für mögliche Klagen sehen. Dieses Vorgehen wird auch von Anwälten unterstützt, die die Kreis-Kliniken im hessischen Groß-Gerau beraten und bereits im Januar angekündigt haben, gegen das Bundesgesundheitsministerium vor Gericht zu ziehen, um zusätzliche finanzielle Mittel zu erwirken.

Bislang hat das Bundesgesundheitsministerium auf eine Bitte um Stellungnahme nicht reagiert. Die Entwicklung bleibt abzuwarten, während die Kliniken ihren Forderungen nach angemessener Vergütung und finanzieller Unterstützung Nachdruck verleihen.

 

DGUV klärt auf: Falsche Behauptungen über Kostenübernahme im Ausland           

In einer aktuellen Entwicklung im Gesundheitswesen sorgen Unstimmigkeiten zwischen Landesapothekerverbänden und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Aufsehen. Hintergrund ist die Empfehlung der Apothekerverbände, Rezepte zulasten der "BG-Verbindungsstelle-Ausland" als Privatrezepte zu behandeln. Dieser Ratschlag basiert auf der Annahme, dass die DGUV die Kosten nicht übernimmt.

Konkret geht es um Rezepte mit dem Institutionskennzeichen (IK) "121192399 – Verbindungsstelle (DVUA) CZ, EE, FI, IS, IL, LV, LT, LU, NL, PL, SE", die zurückgewiesen wurden, weil der ausländische Kostenträger die Kostenübernahme im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung verweigert haben soll.

Die DGUV stellt jedoch klar, dass die Behauptung, sie übernehme die Kosten für im Ausland versicherte Personen nicht, sachlich falsch sei. Vielmehr erfordere die Kostenübernahme durch die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland (DVUA) die Vorlage eines vom zuständigen Unfallversicherungsträger ausgestellten Dokuments, das einen Sachleistungsanspruch in Deutschland bescheinigt. Fehlt diese Anspruchsbescheinigung, wird sie von der DVUA beim ausländischen Unfallversicherungsträger angefordert. Ohne Anspruchsbescheinigung könne die DVUA die Kosten nicht übernehmen.

Die Empfehlung, derartige Verordnungen grundsätzlich als Privatrezepte zu behandeln, erfolgte offenbar ohne Abstimmung mit der DGUV. Kritik kommt auch aufgrund möglicher Benachteiligungen gemäß Artikel 36 der EU-Verordnung Nr. 883/2004 im Rahmen der Sachleistungsaushilfe. Sprecherinnen der DGUV betonen, dass selbst Personen mit gültiger Anspruchsbescheinigung gezwungen wären, ihre Medikamente selbst zu bezahlen, was den europäischen Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit widerspreche.

Besorgniserregend ist zudem, dass die Abdata die Institutionskennzeichen der Verbindungsstellen zum 1. März gelöscht hat. Dies stößt bei der DGUV auf Unverständnis, und betroffene Parteien, darunter der Bayerische Apothekerverband, die Abdata und das Bundesamt für Soziale Sicherung, wurden entsprechend informiert. Die Situation wirft Fragen zur Abstimmung zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen auf und wirft ein Licht auf die Herausforderungen bei grenzüberschreitender medizinischer Versorgung innerhalb der Europäischen Union.

 

Unvollständige Kinderarzneimittelliste wirbelt Lieferketten durcheinander

Im Bemühen, Lieferengpässe im Bereich der Kinderarzneimittel zu beheben, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entschieden, Festbeträge und Rabattverträge für bestimmte Medikamente abzuschaffen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, mehr Anbieter zu motivieren, entsprechende Präparate auf den Markt zu bringen.

Gemäß dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragt, eine Liste mit wichtigen Kinderarzneimitteln zu erstellen, die regelmäßig aktualisiert wird. Diese Liste soll Arzneimittel enthalten, die aufgrund ihrer Darreichungsformen und Wirkstärken für die Behandlung von Kindern unerlässlich sind. Festbeträge gelten für die aufgenommenen Präparate nicht mehr, und Rabattverträge dürfen nicht mehr ausgeschrieben werden.

Allerdings hat die aktuelle Liste zu erheblichem Unmut geführt, da nicht alle relevanten Produkte für jeden Wirkstoff enthalten sind. Insbesondere bei Wirkstoffen wie Lamotrigin sind nur die Präparate von jedem zweiten Hersteller aufgeführt, was zu Bedenken hinsichtlich möglicher Engpässe führt. Die Ursache liegt möglicherweise in manuellen Überprüfungen bei der Entscheidung über die Aufnahme.

Für Hersteller, die auf der Liste stehen, bedeutet dies, dass sie sich nicht mehr an Ausschreibungen der Krankenkassen für Rabattverträge beteiligen dürfen. Dies könnte zu erheblichen Marktverlusten führen, da bereits laufende Rabattverträge bald auslaufen und nicht erneuert werden können.

Ein weiteres Problem ergibt sich durch den Wegfall des Festbetrags, der zu einem Generikaabschlag von 10 Prozent führt. Dieser Zwangsabschlag war bisher vermieden worden, wenn die Erstattungsgrenze unterschritten wurde. Die Unsicherheit in der Branche wird durch die Tatsache verstärkt, dass trotz Aktualisierungen der Liste immer noch einige Hersteller ausgeschlossen sind.

Die unvollständige Liste hat somit nicht nur Auswirkungen auf die Lieferketten, sondern wirft auch Fragen zur Konsistenz und Fairness der Entscheidungsprozesse auf. Die Branche bleibt gespannt auf weitere Entwicklungen und hofft auf eine rasche Lösung, um mögliche negative Konsequenzen für Hersteller und Patienten zu minimieren.

 

Kinderarzneimittelliste: Neue Version wirft Schlaglicht auf Brancheninteressen

Die zweite Version der Kinderarzneimittelliste hat in der Pharmabranche für Unruhe gesorgt, da verschiedene Hersteller unterschiedliche Interessen verfolgen. Einige Unternehmen streben eine rasche Aufnahme in die Liste an, um Eltern von zusätzlichen Kosten zu befreien, während andere Hersteller darauf drängen, ihre Produkte aus der Liste zu streichen, um an Rabattvertragsausschreibungen teilnehmen zu können. Gleichzeitig sind einige Anbieter der Meinung, dass ihre Produkte fehlerhaft gelistet sind. Die Liste, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), wurde bereits in einer zweiten Version veröffentlicht, die jedoch auch einige Lücken aufweist.

Die Unternehmen Aristo, Ratiopharm und Kreon (Viatris) sind unter den betroffenen Herstellern. Aristo wünscht sich, dass Lamotrigin von der Liste gestrichen wird, um an kommenden Ausschreibungen teilnehmen und seinen Marktanteil als Rabattpartner sichern zu können. Im Gegensatz dazu möchte Ratiopharm, als führender Anbieter, mit seinen Fiebersäften in die Liste aufgenommen werden, um Eltern vor zusätzlichen Kosten zu schützen. Bei Kreon (Viatris) ist festzustellen, dass nur das Granulat für Säuglinge gelistet ist, obwohl größere Kinder die Standardvariante verwenden.

Die erste Liste wurde im Juli veröffentlicht, und die zweite Version wurde kurz vor Weihnachten vereinbart und am 11. Januar veröffentlicht. Die Umsetzung der Festbeträge wird voraussichtlich bis Mitte Mai dauern, wie im Engpass-Gesetz (ALBVVG) vorgesehen ist. Einige zuvor vergessene Präparate wurden nachträglich hinzugefügt, während andere Anbieter immer noch nicht auf der Liste erscheinen. Zusätzlich wurden neue Wirkstoffe wie Cefaclor, Epinephrin, Levothyroxin, Nirsevimab, Palivizumab, Permethrin und Pyrvinium aufgenommen.

Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und berücksichtigt verkehrsfähige Arzneimittelzulassungen in Deutschland, basierend auf der Pharmazentralnummer (PZN). Die nächste Version der Liste ist für Anfang März 2024 geplant. Alle Arzneimittel, die den festgelegten Kriterien entsprechen und zur Zeit der Erstellung der Liste bei der IfA gemeldet sind, werden berücksichtigt. Die Auswahlkriterien beinhalten unter anderem die Zulassung für Kinder in geeigneten Darreichungsformen, die Anwendung in der Pädiatrie, wirtschaftliche Erwägungen und die Anzahl der Zulassungsinhaber im Bundes-Arzneimittelinformationssystem.

 

Apotheker zögern bei E-Rezept: Wettbewerbsängste und Patientenunsicherheit

Seit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts vor knapp zwei Monaten bleibt die Akzeptanz in der Apothekerschaft verhalten, wie eine aktuelle Apokix-Umfrage zeigt. Von den 149 befragten Apothekeninhabern sind 36 Prozent der Meinung, dass die Einführung des E-Rezepts nicht notwendig gewesen sei. Dem gegenüber stehen 36 Prozent, die es als absolut notwendig (15 Prozent) oder eher notwendig (21 Prozent) betrachten.

Die Umfrage verdeutlicht, dass E-Rezepte hauptsächlich über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingereicht werden (81 Prozent), während der Papierausdruck in 17 Prozent der Fälle verwendet wird. Trotzdem bestehen weiterhin Probleme, insbesondere durch verzögerte Bereitstellung der E-Rezepte (55 Prozent), Ausfüllfehler in den Praxen (58 Prozent) und (sehr) häufige Probleme in der Telematikinfrastruktur (33 Prozent).

Die Apothekensoftware und das Einlösen über die eGK sowie andere Wege zeigen insgesamt wenig Probleme, wobei beim Einlösen des ausgedruckten E-Rezepts nur selten Schwierigkeiten auftreten (6 Prozent). Die Erwartungen an das E-Rezept sind generell gering, wobei 90 Prozent der Befragten befürchten, dass es zu einem verstärkten Wettbewerb mit Versendern führen wird. Lediglich 33 Prozent glauben, dass es den Apotheken weniger Aufwand bringen wird, und 26 Prozent sind der Meinung, es wird zu weniger Retaxationen führen.

Die Unsicherheit bei den Kunden bezüglich des E-Rezepts bleibt hoch, wie von 97 Prozent der Befragten angegeben wird. Zudem zeigen 78 Prozent der Apothekeninhaber:innen, dass E-Rezepte aufgrund von Verzögerungen seltener direkt in der Ärztehausapotheke abgerufen werden. Der Eindruck, dass das E-Rezept bei den Patienten gut ankommt, besteht nur bei 30 Prozent.

Die verpflichtende E-Rezepteinführung hatte kaum merkliche Auswirkungen auf Onlinevorbestellungen, mit nur neun Prozent Anstieg bei Abholung und sieben Prozent bei Übergabe durch Botendienst. Der Konjunkturindex für die gegenwärtige Geschäftslage stieg im Februar leicht von 50 auf 59,7, während der Index für die Erwartungen bezüglich der kommenden zwölf Monate erneut fiel, diesmal auf den Minusrekordwert 36,9.

 

Zollsoft stoppt E-Rezept-Service: Digitales Gesundheitswesen vor rechtlichen Herausforderungen

Der Arztsoftwareanbieter Zollsoft hat kürzlich bekannt gegeben, dass er die Übermittlung und Einlösung von E-Rezepten über die Arzt-direkt-Patienten-App einstellt. Diese Entscheidung erstreckt sich auch auf die Weiterleitung von E-Rezepten an Apotheken über die genannte App. Der Auslöser für diesen Schritt ist ein Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums, das auf das neue Digitalgesetz verweist. Gleichzeitig hat die Apothekerkammer Nordrhein Maßnahmen gegen Zollsoft ergriffen und hofft auf eine klärende Wirkung des neuen Gesetzes im Bereich der App-Anbieter.

In der aktuellen Diskussion um das CardLink-Verfahren, das ein ortsunabhängiges Abrufen von E-Rezepten über die Versichertenkarte ermöglichen soll, geraten die Angebote von Arztsoftwareanbietern etwas in den Hintergrund. Diese ermöglichen es Patient*innen, Verordnungen direkt aus der Arztpraxis auf ihre Mobilgeräte zu erhalten und sie von dort an Apotheken weiterzuleiten.

Ein Beispiel für ein solches Angebot war die App Arzt-direkt von der Firma Tomedo/Zollsoft in Verbindung mit dem Service Med-theke. Dieser Service gewährleistete die Weiterleitung der E-Rezepte an die Apotheke. Allerdings hat Zollsoft nun angekündigt, die Übermittlung und Einlösung von E-Rezepten über die Arzt-direkt Patienten-App vollständig einzustellen. Arztpraxen können keine E-Rezept-Token mehr an die App übermitteln, und auch die Weiterleitung an Apotheken über den Service Med-theke wird komplett eingestellt. Der bestehende Kooperationsvertrag wurde mit sofortiger Wirkung gekündigt.

Hintergrund dieser Maßnahme ist laut dem Schreiben von Zollsoft eine rechtliche Prüfung im Zusammenhang mit einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums, das auf das neue Digitalgesetz Bezug nimmt. Bereits Ende Januar hatte das Ministerium die IT-Anbieter auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen, da einige Angebote nicht den geplanten Regelungen entsprechen. Dabei wurde betont, dass die Übertragung von E-Rezepten und Zugangstoken außerhalb der Telematikinfrastruktur nicht vorgesehen ist, auch schon vor dem neuen Digitalgesetz.

Das neue Gesetz erlaubt zwar die direkte Übermittlung von Token an Apotheken, unterliegt jedoch strengen Auflagen, insbesondere bezüglich der Diskriminierungsfreiheit. Arzt-direkt erfüllte diese Auflagen nicht, da Apotheken für eine Listung bezahlen mussten, um E-Rezepte empfangen zu können. Unabhängig vom neuen Digitalgesetz gab es auch vorher rechtliche Bedenken, insbesondere in Bezug auf das Makelverbot. Dieses verbietet Dritten, elektronische Verschreibungen oder Zugangsdaten dazu zu sammeln, zu vermitteln oder weiterzuleiten und dabei einen Vorteil zu fordern oder anzunehmen.

Das Schreiben von Zollsoft an die Apothekenkunden schließt mit Bedauern über die notwendige Einstellung des Services und betont, dass dies aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten unumgänglich sei. Es wird erwartet, dass weitere Angebote im Bereich der E-Rezept-Übermittlung rechtlichen Prüfungen unterliegen werden. Die Apothekerkammer Nordrhein hofft, dass mit dem Inkrafttreten des Digitalgesetzes das Bundesamt für Informationssicherheit Maßnahmen gegen diskriminierende Apps ergreift, die bereits im Umlauf sind.

 

Optimale Integration pharmazeutischer Dienstleistungen in Apotheken: Erfolgreiche Praxistipps

Am 7. März startet eine dreiwöchige Werbekampagne im ZDF, die pharmazeutische Dienstleistungen in den Fokus rückt. Apothekerin Dr. Katja Renner gibt wertvolle Ratschläge für einen reibungslosen Einstieg in diese Services. Eine grundlegende Voraussetzung sieht sie darin, dass das gesamte Apothekenteam, einschließlich der Inhabenden, hinter dem Vorhaben steht und klare Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Die Vorbereitung spielt dabei eine entscheidende Rolle – von der gründlichen Studie der Materialien auf der ABDA-Website über Team-Schulungen bis zur Bereitstellung der notwendigen Arbeitsmaterialien.

Um einen effizienten Ablauf zu gewährleisten, können im Team unterschiedliche Aufgaben verteilt werden. Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) könnten beispielsweise anspruchsberechtigte Patienten identifizieren, Termine vereinbaren und Vorarbeiten für erweiterte Medikationsanalysen leisten. Auch erfahrene Apotheker und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) können spezifische Aufgaben übernehmen, wie die standardisierte Erfassung des Blutdrucks.

Die kommende Werbekampagne bietet den Apotheken die Gelegenheit, sich gezielt vorzubereiten und einen geeigneten Workflow zu etablieren. Dr. Renner ermutigt dazu, kleine Schritte zu unternehmen und betont, dass sich Dienstleistungen wie Blutdruckmessung und Inhalatorenschulung nach einer anfänglichen Einarbeitung effizient in den Apothekenalltag integrieren lassen. Abrechnungsdienste könnten von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) übernommen werden, wobei ab dem 1. April eine digitale Abrechnungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

Dr. Renner hebt die Wertigkeit dieser bisher nicht vergüteten Dienstleistungen hervor und ermuntert dazu, verschiedene pharmazeutische Dienstleistungen zu kombinieren. Dies könne nicht nur zu einem gesteigerten Wohlgefühl für die Patienten führen, sondern auch zu zusätzlichen Verkäufen und einer langfristigen Kundenbindung durch E-Rezepte beitragen. Zusammenfassend motiviert Dr. Renner dazu, die Chancen zu ergreifen, die pharmazeutische Dienstleistungen bieten, und verspricht nicht nur eine positive Resonanz von Patienten, sondern auch eine Steigerung der Effizienz im Apothekenbetrieb.

 

dm-Chef plant Rx-Medikamentenverkauf: Drogeriemärkte als Gesundheitszentren der Zukunft

In einem aktuellen Interview mit dem "Tagesspiegel" äußerte der CEO von dm, Christoph Werner, seine Pläne zur Erweiterung des Unternehmensangebots im Gesundheitssektor. Werner betonte, dass angesichts des demografischen Wandels das Interesse an Gesundheitsvorsorge steigen werde und dm aktiv an diesem Megatrend teilhaben wolle. Ein zentrales Element seiner Vision ist die Absicht, verschreibungspflichtige Medikamente in den Drogeriemärkten des Unternehmens anzubieten.

Werner strebt jedoch weit über den Verkauf von Medikamenten hinaus und träumt davon, Drogeriemärkte zu Orten zu machen, an denen auch Gesundheitsdienstleistungen wie Impfungen und Beratungen angeboten werden können. Inspiriert wird diese Vision durch das US-amerikanische Modell der Drugstores, wo solche Dienstleistungen bereits gängige Praxis sind.

Trotz regulatorischer Hürden, die derzeitige Gesetzgebung erlaubt Diagnosen in Drogeriemärkten noch nicht, zeigt sich Werner zuversichtlich, dass der Gesetzgeber auf die sich ändernden Bedürfnisse reagieren wird. Insbesondere in ländlichen Gebieten, wo Apotheken zunehmend schließen, sieht er eine Chance für Drogeriemärkte, eine vermeintliche Versorgungslücke zu schließen.

Ein interessanter Aspekt seiner Planung betrifft die Rolle des pharmazeutisch ausgebildeten Personals. Werner argumentiert, dass technologische Entwicklungen wie das E-Rezept und die elektronische Patientenakte den Weg für eine Automatisierung der Medikamentenabgabe ebnen könnten, ohne zwingend ein ausgebildeter Apotheker vor Ort sein zu müssen.

Trotz der bestehenden Gesetzeslage bleibt Werner optimistisch und hofft auf Gesetzesänderungen, die Drogeriemärkten eine breitere Palette von Gesundheitsdienstleistungen erlauben würden. Damit möchte er nicht nur dem Gesundheitswesen einen Mehrwert bieten, sondern auch die Position von dm als Akteur im Gesundheitsmarkt stärken.

 

Anstieg von Arzneimittelmeldungen: Apotheken verstärken Überwachung und Sicherheit

Im Jahr 2023 wurde ein deutlicher Anstieg von Meldungen zu Qualitätsmängeln und Nebenwirkungen von Arzneimitteln durch Apotheken verzeichnet, wie die Jahresstatistik der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) enthüllt. Nach drei Jahren mit rückläufigen Berichtszahlen, bedingt durch die Corona-Pandemie, meldeten Apothekerinnen und Apotheker im vergangenen Jahr insgesamt 8.320 unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Qualitätsmängel, darunter Verpackungsfehler. Diese Zahl markiert einen signifikanten Anstieg um mehr als 1.100 Meldungen im Vergleich zu 2022, als 7.182 Meldungen erfasst wurden. Parallel dazu erhöhte sich die Anzahl der meldenden Apotheken um 336 auf insgesamt 4.385.

Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK, würdigte die Apotheken für ihren unverzichtbaren Beitrag zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit und betonte die Relevanz der Meldungen für die Patientensicherheit. Besonders auffällig war der Anstieg der Meldungen zu Medikationsfehlern, die im Vergleich zum Vorjahr von 153 auf 247 stiegen. Ihr Anteil an den Meldungen zu unerwünschten Wirkungen erhöhte sich ebenfalls von 6,5 auf 9,4 Prozent. Darüber hinaus verzeichnete die AMK eine Zunahme von Verdachtsmeldungen zu Arzneimittelmissbrauch, wobei im Jahr 2023 35 Meldungen gegenüber 27 im Vorjahr registriert wurden.

Professor Schulz betonte die Signifikanz jeder einzelnen Meldung aus den Apotheken an die AMK für die Arzneimitteltherapiesicherheit aller Bundesbürger und ermutigte Patientinnen und Patienten ausdrücklich, auftretende Probleme mit Arzneimitteln jeder Art in ihrer Apotheke anzusprechen. Abschließend wies er darauf hin, dass Apotheken Verdachtsmeldungen zu unerwünschten Wirkungen oder Qualitätsmängeln über die Website der AMK unter www.arzneimittelkommission.de einreichen können. Dort sind auch ausführliche Anleitungen zur Meldung sowie Informationen darüber, was genau gemeldet werden soll, verfügbar.

 

Zahnärzte warnen vor Versorgungskrise: Offener Brief an Minister Lauterbach

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat in einem eindringlichen Appell an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die akute Krise in der zahnärztlichen Versorgung thematisiert. In einem offenen Brief fordert die KZBV dringende Maßnahmen, um die dramatischen Versorgungsprobleme zu adressieren, insbesondere im Bereich der Parodontitistherapie.

Die Versorgungslage hat sich verschärft, seit das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten ist, welches eine strikte Budgetierung der zahnärztlichen Leistungen, darunter auch die Parodontitistherapie, vorsieht. Diese Budgetierung hat nach Angaben der KZBV zu einem massiven Rückgang der Neubehandlungen bei Parodontitis geführt, was die Gesundheit der Patienten ernsthaft gefährdet.

Die KZBV betont, dass die Parodontitis eine Volkskrankheit ist und ihre präventionsorientierte Behandlung von entscheidender Bedeutung für die Mund- und Allgemeingesundheit ist. Vor der Einführung der Budgetierung wurden monatlich etwa 120.000 Parodontitisneubehandlungen durchgeführt, während im Dezember 2023 nur noch circa 77.500 Behandlungen verzeichnet wurden. Dieser Rückgang wird als unmittelbare Leistungskürzung für die Patienten gewertet.

Trotz wiederholter Warnungen und Gesprächsangebote seitens der KZBV hat das Bundesgesundheitsministerium die Problematik bislang nicht angemessen adressiert, so die KZBV. Sie warnt vor einem weiteren Absinken der Behandlungszahlen und betont die dringende Notwendigkeit, das Versorgungsziel bei der Parodontitisbekämpfung nicht aus den Augen zu verlieren.

Neben den direkten Folgekosten von rund 200 Millionen Euro jährlich durch unbehandelte Parodontitis weist die KZBV auch auf indirekte Krankheitskosten hin, die auf rund 34,79 Milliarden Euro geschätzt werden. Sie fordert den Bundesgesundheitsminister auf, die Probleme in der zahnärztlichen Versorgung ernst zu nehmen und konstruktiv mit der KZBV zusammenzuarbeiten, um mögliche Lösungsansätze zu diskutieren und umzusetzen.

Die KZBV hebt zudem weitere Herausforderungen hervor, darunter den Fachkräftemangel in den Praxen, Schwierigkeiten bei der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung und die Belastung durch zunehmende Bürokratie sowie eine unausgereifte Digitalisierungsgesetzgebung.

 

E-Rezept in Deutschland: Zwischen Erfolg und Herausforderungen

Der Start des E-Rezept-Systems in Deutschland wird grundsätzlich positiv bewertet, dennoch stoßen einige Aspekte auf Kritik und erfordern eine genauere Betrachtung. Der SPD-Abgeordnete Matthias Mieves hat in einem Schreiben an Gesundheitsminister Karl Lauterbach Herausforderungen benannt und Lösungsansätze vorgeschlagen.

Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) werden bereits etwa 50 Prozent aller ärztlichen Verordnungen als E-Rezepte ausgestellt. Trotzdem gibt es Schwierigkeiten bei der Einbindung von Pflegeheimen in die Telematik-Infrastruktur (TI), was die Anforderung von E-Rezepten für diese Einrichtungen erschwert. Hier sieht Mieves die Notwendigkeit, Pflegeheime stärker in den Prozess der E-Rezept-Übermittlung einzubeziehen. Das BMG schlägt vor, den Messengerdienst KIM für die Übermittlung von E-Rezepten im Pflegekontext zu nutzen, doch dieser Vorschlag wird derzeit kritisch geprüft.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Signierung von E-Rezepten seitens der Ärzte. Verzögerungen durch die Stapelsignatur führen zu Unannehmlichkeiten für Patienten, die ihre Rezepte zeitnah einlösen möchten. Mieves fordert daher die verpflichtende Nutzung der Komfortsignatur, um diese Problematik zu minimieren.

Freitextverordnungen stellen eine weitere Herausforderung dar, da sie oft fehleranfällig sind. Mieves fordert eine gründliche Prüfung der E-Rezepte innerhalb des Praxisverwaltungssystems, um Fehlerquellen zu erkennen und zu beheben.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Retaxsicherheit und der Vermeidung von Missverständnissen bei der Abrechnung. Das BMG plant gemeinsam mit verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen eine Friedenspflicht für die Retaxation von E-Rezepten zu vereinbaren, um Unsicherheiten bei den Apotheken zu reduzieren.

Gesundheitsminister Lauterbach betont, dass sein Team intensiv daran arbeite, die verbleibenden Herausforderungen beim E-Rezept zügig zu lösen. Die Einführung des E-Rezepts bleibt somit ein dynamischer Prozess, der kontinuierliche Anpassungen erfordert, um eine reibungslose Integration in das Gesundheitssystem zu gewährleisten.

 

Schwindel: Eine differenzierte Betrachtung von Ursachen und Therapien

In der Auseinandersetzung mit Schwindel treten vielfältige Ursachen zutage, die von harmlosen bis hin zu potenziell gefährlichen Faktoren reichen. Die Schlüsselrolle bei der Ermittlung dieser Ursachen spielt eine präzise Anamnese, die sich in der Apotheke oder Arztpraxis durch gezielte Fragen realisieren lässt. Besonders im Alter manifestiert sich Schwindel häufig, und die diagnostischen Bemühungen konzentrieren sich vorwiegend auf eine ausführliche Anamnese, wobei bildgebende Verfahren oder andere apparative Diagnosen nur selten vonnöten sind.

Dr. Rainer Jund, ein niedergelassener HNO-Arzt aus München, unterstrich auf der Hermann-Hager-Tagung die Vielfalt der Schwindelursachen. Die präzise Differenzierung zwischen Dreh-, Schwank- oder Benommenheitsschwindel erweist sich als entscheidend. Ein häufig anzutreffender und gleichzeitig harmloser Schwindel im Alter ist der gutartige Lagerungsschwindel. Dieser entsteht durch die ungewöhnliche Positionierung kleiner Kristalle im Gleichgewichtsorgan im Innenohr. Durch spezielle Bewegungsabfolgen, die auch von den Patienten selbst durchgeführt werden können, lassen sich diese Kristalle zurück an ihren angestammten Platz befördern.

Weitere potenzielle Ursachen für Schwindel sind der phobische Schwankschwindel, der in stressigen Situationen auftritt, sowie Schwindel aufgrund von Kreislaufproblemen oder bestimmten Medikamenten. Morbus Menière, ein seltener, anfallsartiger Drehschwindel begleitet von Hörminderung und Tinnitus, erfordert eine spezifische Therapie. Ein einseitiger Ausfall des Gleichgewichtsorgans oder die bilaterale Vestibulopathie, bei der beide Seiten des Gleichgewichtsorgans betroffen sind, können ebenfalls Schwindel verursachen.

Mit fortschreitendem Alter nehmen die Beeinträchtigungen der drei Systeme – Gleichgewichtsorgan im Innenohr, Augen und Sensoren an Muskeln und Gelenken – zu, was zu Gangunsicherheiten und Schwanken führen kann. Dr. Jund empfiehlt in diesem Kontext eine vestibuläre Rehabilitationstherapie, die spezielle Übungen für die Augen, Kopfbewegungen, Gleichgewichts- und Gangübungen einschließt. Zusätzlich hebt er die Bedeutung von Sport und Muskelaufbau hervor, um die Signale aus den Beinen zu stärken.

Generell sollten Schwindelbeschwerden von einem Arzt abgeklärt werden, insbesondere wenn Warnzeichen wie starke Kopfschmerzen, Doppelbilder, Gangstörungen, Brustschmerzen oder Atemnot auftreten.

 

Kommentar:

Die existenzielle Gefahr für Apotheken bei Betriebsunterbrechungen verdeutlicht die Unzulänglichkeiten der aktuellen Versicherungssysteme. Die Dreifachbelastung aus Schadenbehebung, laufenden Kosten und fehlenden Einnahmen kann die Existenz dieser lebenswichtigen Einrichtungen bedrohen. Es ist an der Zeit, nicht nur die finanzielle Absicherung zu überdenken, sondern auch eine breitere gesellschaftliche Diskussion anzustoßen, um Apotheken als unverzichtbare Gesundheitsdienstleister besser zu schützen und zu unterstützen.

Das wegweisende Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken betont die entscheidende Rolle der Schadensschwere bei der Erstattung von Kosten für vorübergehende Ersatzunterkünfte in Hausratversicherungsfällen. Die Klarstellung, dass nur erhebliche Schäden am Hausrat einen Anspruch begründen, unterstreicht die Notwendigkeit einer gründlichen Schadensbewertung. Versicherte sollten vor der Geltendmachung von Ansprüchen sicherstellen, dass der erlittene Schaden als bedeutend eingestuft wird. Dieses Urteil unterstreicht zudem die Wichtigkeit präziser Formulierungen in Versicherungsbedingungen, um Missverständnisse zu vermeiden. Apotheker und andere Versicherte werden aufgefordert, die genauen Bedingungen ihrer Hausratversicherung zu verstehen und im Falle eines versicherten Ereignisses sorgfältige Prüfungen vorzunehmen, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Die Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten zum Jahresanfang 2024 ist eine positive Entwicklung für Apotheker und andere Rentenbezieher. Mit einer Erhöhung der Einkommensgrenzen können sie nun mehr verdienen, ohne eine Rentenkürzung zu riskieren. Die individuelle Berechnung berücksichtigt dabei auch Vorerwerbseinkommen. Dieser Schritt bietet eine bessere Flexibilität im Arbeitsmarkt und unterstützt die finanzielle Stabilität von Apothekern im Rentenalter. Interessierte finden detaillierte Informationen auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Die Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Corona-Impfschaden abzuweisen, unterstreicht die Bedeutung evidenzbasierter Urteile. Das Gericht argumentierte überzeugend, dass die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass die Impfung die Ursache für die behauptete Lungenembolie war. Die klare Ablehnung jeglicher Haftung des Impfstoffherstellers wurde durch die umfassende Prüfung des Impfstoffs durch die Europäische Arzneimittelagentur gestützt. Das Urteil betont die Notwendigkeit, medizinische Zusammenhänge sorgfältig zu prüfen und sich auf wissenschaftliche Fakten zu stützen, um eine gerechte Entscheidung zu gewährleisten.

Die Drohung bayerischer Krankenhäuser mit Schadenersatzklagen gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wirft ein Schlaglicht auf die akuten Finanzprobleme im Gesundheitssektor. Die Forderung nach angemessener Vergütung steht im Einklang mit den Herausforderungen, vor denen viele Kliniken stehen. Die anhaltende finanzielle Unsicherheit erfordert dringende Maßnahmen, um die Qualität der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und die Interessen der Kliniken zu berücksichtigen. Eine konstruktive Lösung zwischen den Kliniken und dem Ministerium ist unabdingbar, um langfristige Auswirkungen auf das Gesundheitssystem zu verhindern.

In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen im Gesundheitssektor hat die DGUV klargestellt, dass die Behauptung, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung übernehme die Kosten für im Ausland versicherte Personen nicht, sachlich falsch ist. Hintergrund ist die Empfehlung der Landesapothekerverbände, Rezepte mit dem Institutionskennzeichen der Verbindungsstelle Ausland als Privatrezepte zu behandeln, da die DGUV angeblich die Kosten nicht decken würde. Die DGUV betont jedoch, dass die Kostenübernahme durch die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland die Vorlage eines vom ausländischen Unfallversicherungsträger ausgestellten Dokuments voraussetzt. Die Empfehlung wurde zudem nicht mit der DGUV abgestimmt und könnte laut einer Sprecherin der DGUV gegen EU-Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit verstoßen. Die Abdata hat zudem die Institutionskennzeichen der Verbindungsstellen gelöscht, was von der DGUV als inakzeptabel betrachtet wird und entsprechende Informationsmaßnahmen wurden eingeleitet.

Die aktuelle Unvollständigkeit der Kinderarzneimittelliste birgt das Risiko von Lieferengpässen und wirft Fragen zur Konsistenz der Entscheidungsprozesse auf. Die Abschaffung von Festbeträgen und Rabattverträgen sollte eine Lösung für Lieferprobleme sein, könnte jedoch paradoxerweise zu einem erschwerten Zugang zu wichtigen Medikamenten führen. Hier ist eine rasche Klärung und Anpassung der Liste notwendig, um negative Auswirkungen auf Hersteller und vor allem auf die Patienten zu vermeiden.

Die Aktualisierung der Kinderarzneimittelliste spiegelt die komplexen Interessen der Hersteller wider. Während einige um die Aufnahme kämpfen, um Eltern finanziell zu entlasten, streben andere die Streichung an, um an Rabattverträgen teilzunehmen. Die zweite Liste zeigt jedoch weiterhin Lücken und Unklarheiten auf, was die Unsicherheit für Eltern und Pharmaunternehmen gleichermaßen verlängert. Die Branche steht vor der Herausforderung, einen ausgewogenen Weg zu finden, um die Bedürfnisse der Familien mit der Wirtschaftlichkeit der Hersteller in Einklang zu bringen.

Die jüngste Apokix-Umfrage verdeutlicht, dass die Apothekerschaft trotz fast zwei Monaten verpflichtendem E-Rezept zurückhaltend bleibt. Bedenken über zunehmenden Wettbewerb mit Versendern und Patientenunsicherheit prägen die Haltung. Während die Einführung als notwendig von 36 Prozent gesehen wird, zweifeln ebenso viele an der Notwendigkeit. Verzögerte Bereitstellung und Ausfüllfehler bleiben Hauptprobleme. Die Erwartungen an das E-Rezept sind insgesamt gering, und die Unsicherheit bei Patienten bleibt hoch. Ein differenzierter Blick auf die Einführung und eine gezielte Adressierung von Herausforderungen scheinen notwendig.

Zollsofts Entschluss, die E-Rezept-Services über die Arzt-direkt-App einzustellen, unterstreicht die komplexen rechtlichen Hürden im digitalen Gesundheitssektor. Die Wechselwirkung von neuen Gesetzen und bestehenden Bedenken verdeutlicht die Herausforderungen bei der Integration von digitalen Lösungen im Gesundheitswesen. Die Branche hofft nun auf ein transparentes Regelwerk, das die Digitalisierung fördert, dabei aber auch die rechtlichen Aspekte angemessen berücksichtigt, um Vertrauen und Effizienz gleichermaßen zu gewährleisten.

Pharmazeutische Dienstleistungen erfolgreich einzuführen erfordert klare Strukturen und Teamengagement, betont Apothekerin Dr. Katja Renner. Die bevorstehende ZDF-Werbekampagne ab 7. März bietet Apotheken eine ideale Vorbereitungszeit. Trotz anfänglicher Herausforderungen lassen sich Dienstleistungen effizient integrieren, unterstützt durch klare Teamzuweisungen. Die Digitalisierung der Abrechnungsdienste ab 1. April und die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen zu kombinieren, versprechen nicht nur Patientenmehrwert, sondern auch wirtschaftlichen Erfolg für Apotheken.

Die Expansionspläne von dm-Chef Christoph Werner, verschreibungspflichtige Medikamente in Drogeriemärkten anzubieten, markieren einen ehrgeizigen Schritt in Richtung einer umfassenderen Gesundheitsversorgung. Die Vision, Drogeriemärkte zu Gesundheitszentren zu transformieren, orientiert sich an internationalen Modellen, insbesondere den US-amerikanischen Drugstores. Trotz regulatorischer Herausforderungen und Bedenken bezüglich der Rolle pharmazeutisch ausgebildeten Personals sieht Werner eine Chance, in einem sich wandelnden Gesundheitsmarkt eine bedeutende Rolle zu spielen. Die Branche wird gespannt verfolgen, wie sich diese Ambitionen vor dem Hintergrund gesetzlicher Rahmenbedingungen und sich ändernder Verbraucheranforderungen entfalten.

Der deutliche Anstieg von Meldungen zu Qualitätsmängeln und Nebenwirkungen von Arzneimitteln durch Apotheken im Jahr 2023 ist ein bedeutsames Signal für die Arzneimittelsicherheit. Die gesteigerte Aufmerksamkeit und das Engagement der Apothekerinnen und Apotheker sind lobenswert und tragen maßgeblich zur Patientensicherheit bei. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines ständigen Überwachungs- und Meldesystems, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu adressieren. Es ist ermutigend zu sehen, dass sowohl Apotheken als auch Patienten aktiv dazu beitragen, die Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln zu gewährleisten.

Die Auseinandersetzung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach um die Budgetierung der Parodontitistherapie erreicht einen kritischen Punkt. Die KZBV warnt vor erheblichen Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung und betont einen dramatischen Rückgang der Parodontitisneubehandlungen. Es ist entscheidend, dass der Minister die Warnungen ernst nimmt und konstruktiv mit der KZBV zusammenarbeitet, um die Versorgungskrise zu verhindern. Die drohenden Folgekosten und weiteren Herausforderungen erfordern eine umgehende Lösungsfindung im Sinne der Patientengesundheit.

Die Einführung des E-Rezept-Systems in Deutschland verläuft weitgehend positiv, doch bestehende Herausforderungen erfordern rasche Lösungen. Die Einbindung von Pflegeheimen in die Telematik-Infrastruktur und Verzögerungen bei der Signierung von E-Rezepten sind kritische Punkte. Die vorgeschlagene Nutzung des Messengerdienstes KIM für Pflegeeinrichtungen wird diskutiert. Die verpflichtende Komfortsignatur und eine gründliche Prüfung von Freitextverordnungen sind notwendige Schritte. Die geplante Friedenspflicht bei Retaxationen zeigt, dass auch auf regulatorischer Ebene Anpassungen erfolgen. Gesundheitsminister Lauterbach betont, dass intensiv an Lösungen gearbeitet wird, um die Einführung des E-Rezepts erfolgreich zu gestalten.

Die Vielschichtigkeit von Schwindel erfordert eine differenzierte Betrachtung, von gutartigen Ursachen bis hin zu potenziell ernsthaften Problemen. Eine präzise Anamnese spielt dabei eine zentrale Rolle, um in der Apotheke oder Arztpraxis erste Erkenntnisse zu gewinnen. Dr. Rainer Jund betont die Bedeutung der Unterscheidung zwischen verschiedenen Schwindelarten, insbesondere im Alter. Die Empfehlung einer gezielten vestibulären Rehabilitationstherapie unterstreicht die Notwendigkeit, nicht nur Symptome zu behandeln, sondern auch präventive Maßnahmen zu ergreifen. Insgesamt verdeutlicht die Berichterstattung die Komplexität von Schwindel und die Wichtigkeit einer professionellen Abklärung, besonders bei auftretenden Warnzeichen.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die aktuellen Geschehnisse im Gesundheitswesen eine dringende Reflexion über die Strukturen, Versicherungssysteme und die Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordern. Eine offene gesellschaftliche Debatte, unterstützt von evidenzbasierten Entscheidungen und einem ständigen Streben nach Verbesserung, ist unerlässlich, um die Gesundheitsdienstleistungen effektiv zu schützen, weiterzuentwickeln und den ständig wachsenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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