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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In dieser aktuellen Update-Ausgabe werfen wir einen tiefgehenden Blick auf die Herausforderungen und Entwicklungen im deutschen Gesundheitssektor. Von der wachsenden Bedrohung durch Cyberkriminalität für Apotheken bis zu kontroversen Gesundheitsreformen und aktuellen Problemen mit E-Rezepten – wir präsentieren Ihnen eine umfassende Berichterstattung über die Geschehnisse, die die Apothekenlandschaft prägen. Verpassen Sie nicht die neuesten Erkenntnisse, Diskussionen und Lösungsansätze, die die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland beeinflussen. Tauchen Sie ein in die Welt der Apotheken-Nachrichten und bleiben Sie stets informiert!
Cyberkriminalität auf dem Vormarsch: Apotheken im Fadenkreuz – Versicherer ringen mit Rentabilität
In einer digitalisierten Welt, die von ständig fortschreitenden Technologien geprägt ist, sehen sich insbesondere Apotheken zunehmend mit der Bedrohung von Cyberkriminalität konfrontiert. Hackerangriffe werden raffinierter, und die Nachfrage nach Versicherungsschutz gegen diese Gefahren steigt unaufhaltsam. Doch während die Notwendigkeit für Apothekenbetreiber offensichtlich ist, gestaltet sich die Absicherung gegen Cyberkriminalität für Versicherer als schwieriges Unterfangen, bei dem Rentabilität oft auf der Strecke bleibt.
Die Apothekenbranche, die verstärkt auf digitale Systeme setzt, um Patientendaten zu verwalten und Betriebsabläufe zu optimieren, sieht sich einer wachsenden Gefahr durch Cyberangriffe ausgesetzt. Das Bewusstsein für die Risiken hat dazu geführt, dass Apotheken vermehrt nach Versicherungslösungen suchen, um sich vor finanziellen Verlusten und Reputationsrisiken zu schützen. Cyberpolicen, die Schutz vor Datenverlust, Betriebsunterbrechungen und Haftungsansprüchen bieten, sind in der Branche gefragter denn je.
Jedoch stehen Versicherungsunternehmen vor der Herausforderung, die spezifischen Risiken von Apotheken adäquat zu kalkulieren und gleichzeitig erschwingliche Tarife anzubieten. Die Schwierigkeiten liegen nicht nur in der steigenden Häufigkeit und Raffinesse von Cyberangriffen, sondern auch in der besonderen Sensibilität der in Apotheken verarbeiteten Daten.
Die Unvorhersehbarkeit der entstehenden Schäden stellt eine weitere Herausforderung dar. Im Gegensatz zu traditionellen Versicherungsbereichen, in denen historische Daten als Grundlage für Risikobewertungen dienen, fehlen bei Cyberpolicen für Apotheken oft aussagekräftige Referenzpunkte. Jeder Angriff kann einzigartige Folgen haben, von finanziellen Verlusten bis hin zu langfristigen Reputationsproblemen.
Ein weiteres Hindernis für die Rentabilität von Cyberpolicen liegt in der ständigen Weiterentwicklung von Angriffsmethoden. Während Versicherer ihre Modelle zur Risikobewertung aktualisieren, passen Cyberkriminelle ihre Taktiken ebenso schnell an. Dieses Katz-und-Maus-Spiel erschwert eine präzise Kalkulation der Risiken und die Festlegung von Versicherungsprämien.
Trotz dieser Herausforderungen sehen Experten die Notwendigkeit, dass Versicherer innovative Wege finden müssen, um im wachsenden Markt für Cyberabsicherung im Apothekensektor präsent zu bleiben. Eine enge Zusammenarbeit mit Apothekenbetreibern, Technologieexperten und die Integration von Künstlicher Intelligenz zur Risikobewertung könnten dazu beitragen, die Lücke zwischen steigender Nachfrage und rentabler Angebotsgestaltung zu überbrücken.
In einer Welt, in der Apothekenbetreiber zunehmend auf digitale Systeme setzen, bleibt die Frage der Cyberabsicherung eine zentrale Herausforderung. Die Balance zwischen adäquater Risikoeinschätzung und wirtschaftlich sinnvollen Tarifen zu finden, wird entscheidend dafür sein, ob Versicherer in der Lage sind, sich in diesem dynamischen Umfeld zu behaupten.
Zwiespältige Gesundheitsreformen: Lauterbachs Weg zwischen Hoffnung und Herausforderung
Am 24. April steht im deutschen Kabinett die Entscheidung über eine umfassende Apothekenreform an, die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorangetrieben wird. Nach einer erfolgreichen Einigung im Vermittlungsausschuss, ohne Änderungen am ursprünglichen Entwurf, zeigte sich der Minister zufrieden und verkündete eine "Zeitenwende für die Gesundheitsversorgung". Die Reform beinhaltet unter anderem die Einführung von "Light-Filialen" ohne Präsenzapotheker:innen, was trotz Bedenken von Verbänden als im Interesse der Patient:innen verteidigt wird, insbesondere zur Verbesserung der Versorgung auf dem Land.
Parallel dazu plant das Gesundheitsministerium ein Pflegekompetenzgesetz, das darauf abzielt, die Befugnisse von Pflegekräften zu erweitern, möglicherweise bis hin zur Verschreibung von Arzneimitteln. Genauere Details zu diesem Gesetz stehen noch aus.
Der Vermittlungsausschuss stimmte ebenfalls dem Gesetzentwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz zu, der von Lauterbach initiiert wurde. Ohne Änderungen am Entwurf sollen zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 6 Milliarden Euro für Krankenhäuser bereitgestellt werden. Das Gesetz sieht auch die Einführung eines Klinikatlas vor, der für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen soll. Laut Lauterbach ist dies ein entscheidender Schritt, um das drohende Krankenhaussterben zu verhindern und gleichzeitig das Überangebot an Kliniken zu reduzieren.
Der Gesundheitsminister betonte, dass dies ein Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden Krankenhausreform sei. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen sind weitere Gesetze in Vorbereitung, darunter das Medizinforschungsgesetz, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zur Verbesserung der ambulanten Versorgung, das Psychotherapeutengesetz, ein Gesetz zur Schaffung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM), sowie das Digitalagenturgesetz, das unter anderem eine Nachfolgeagentur für die Gematik vorsieht.
In Bezug auf den Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung äußerte sich Lauterbach optimistisch und erwartet eine Zustimmung im Bundestag. Eine Blockade durch die Länder sei nicht zu befürchten, da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Er warnte jedoch davor, das Gesetz zu verschlechtern, insbesondere durch Einschränkungen, die den Schwarzmarkt weiterhin begünstigen könnten.
Unsicherheiten und Widerstand: Personalrat des RKI kritisiert Pläne für BIPAM
Im Zuge der geplanten Einführung des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) sieht sich das Robert Koch-Institut (RKI) mit erheblichem Widerstand seitens seines Personalrats konfrontiert. In einem eindringlichen Schreiben an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) werden Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit des RKI und der Umsetzbarkeit der Pläne geäußert.
Gesundheitsminister Lauterbach hatte im Oktober des vorangegangenen Jahres seine Visionen für das BIPAM präsentiert, das die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie Teile des RKI absorbieren soll. Trotz laufender Umstrukturierungen fehlt bis dato ein offizieller Gesetzentwurf für das BIPAM, was laut dem Personalrat zu Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Arbeitsfähigkeit führt.
Besonders kritisiert der Personalrat die potenzielle Gefährdung der Unabhängigkeit des RKI durch die Pläne von Lauterbach. Die Absicht, die Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring aus dem RKI zu lösen und dem BIPAM zuzuordnen, stößt auf heftigen Widerstand. Dies würde nicht nur zu einem Verlust von rund einem Drittel der Mitarbeiter führen, sondern auch die weisungsungebundene Arbeit im Gesundheitsbereich beeinträchtigen.
Die Bedenken des Personalrats beziehen sich nicht nur auf personelle Auswirkungen, sondern auch auf die vage Informationslage zum BIPAM. Es wird gefordert, dass ein Gesetzesentwurf für das neue Institut umgehend veröffentlicht wird, um Klarheit und Transparenz zu schaffen.
Ein weiterer zentraler Punkt in der Kritik betrifft die finanziellen Belastungen und Doppelstrukturen, die mit der Aufteilung auf zwei Behörden einhergehen würden. Der Personalrat sieht die Möglichkeit, die anvisierten Aufgaben des BIPAM bereits durch eine Fusion des RKI und der BZgA zu bewältigen, ohne zusätzliche Ressourcen zu beanspruchen.
In dem Schreiben an Gesundheitsminister Lauterbach fordert der Personalrat eine zeitnahe, transparente und wertschätzende Kommunikation, um die Bedenken und Vorschläge der Mitarbeiter angemessen zu berücksichtigen. Die Debatte um das BIPAM und dessen Auswirkungen auf das RKI bleibt somit ein zentrales Thema in der aktuellen Gesundheitspolitik.
Rezeptfälschung: Verdächtige in Haft - Behörden setzen konsequent gegen kriminelle Machenschaften ein
In einem aktuellen Fall von Rezeptfälschung wurden zwei Verdächtige in Hessen festgenommen und befinden sich nun in Untersuchungshaft. Die Männer, im Alter von 41 und 48 Jahren, stehen im Verdacht, mit gefälschten Rezepten in Apotheken in Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg verschreibungspflichtige Arzneimittel erworben zu haben. Der ältere der beiden Verdächtigen ist bereits in Untersuchungshaft, während der 41-Jährige nun ebenfalls inhaftiert wurde.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 41-Jährigen, der von den Ermittlern mit Unterstützung von Polizeikräften durchgeführt wurde. Dabei konnten rund 200 Gramm Haschisch, etwa 10 Gramm Amphetamin, Blankorezepte, ein Laptop und Drucker sowie ein Schlagstock und eine CO²-Pumpgun sichergestellt werden. Diese Funde deuten auf mögliche weitere Straftaten des Verdächtigen hin.
Die Recherchen ergaben, dass die beiden Männer nicht allein agierten, und die Ermittlungen in diesem Fall werden intensiv fortgeführt. Die gefundenen Beweismittel werden nun analysiert, um mögliche Verbindungen zu anderen Straftaten zu klären. Die Verdächtigen werden voraussichtlich bis zum Beginn des Verfahrens in Untersuchungshaft verbleiben.
Die Behörden betonen die Bedeutung der Aufklärung von Rezeptfälschungen, die trotz fortschreitender Digitalisierung weiterhin eine Herausforderung für Apotheken darstellen. Der aktuelle Fall zeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden konsequent gegen derartige kriminelle Aktivitäten vorgehen, um die Sicherheit im Gesundheitswesen zu gewährleisten.
E-Rezept-Chaos: Apotheker in Hagen kämpfen mit Secret-Datei-Problematik und kritisieren Informationsmangel der Gematik
In der Rathaus-Apotheke in Hagen kam es seit Anfang Januar zu wiederholten Problemen im Umgang mit E-Rezepten aufgrund der sogenannten Secret-Datei-Problematik. Inhaber Christian Fehske berichtet von täglichen Vorfällen, bei denen E-Rezepte falsch geladen werden. Die Ursache vermutet er in Unterbrechungen der Internetverbindung, insbesondere durch VPN-Tunnel.
Die Schwierigkeiten begannen am 4. Januar, als Fehske zunächst annahm, es handele sich um Rezepte der Zukunft, die von Arztpraxen ausgestellt wurden. Diese Mehrfachverordnungen werden quartalsweise gültig und können erst später abgerufen werden. Allerdings stellte sich heraus, dass es sich in den meisten Fällen um Arzneimittel für sofortigen Gebrauch handelte, was insbesondere problematisch ist, wenn die Patienten am Freitagabend in die Apotheke kommen, da die Arztpraxen zu diesem Zeitpunkt oft nicht mehr erreichbar sind.
Fehske führte mehrere Gespräche mit lokalen Ärzten, die anfangs verständnisvoll reagierten und neue Verordnungen ausstellten. Doch als der Fehler wiederholt auftrat, verweigerten einige Ärzte die Ausstellung neuer Verordnungen, da sie nach Rücksprache mit dem Softwareanbieter feststellten, dass die Rezepte bereits abgerufen worden waren.
Der Apotheker bot daraufhin an, die betroffenen "Zukunfts-Rezepte" vorab zu beliefern und bis zum Gültigkeitsdatum zu hinterlegen, um zumindest die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Doch auch diese Maßnahme stieß an Grenzen, als sich herausstellte, dass die Rezepte auch nach dem vermeintlichen Abrufdatum nicht abgerufen werden konnten.
Fehske analysierte mehr als 100 Fälle im Warenwirtschaftssystem und vermutet, dass Unterbrechungen der Internetverbindung, insbesondere durch VPN-Tunnel, zu den Verlusten der Secret-Datei führen könnten. Er äußerte Unverständnis darüber, dass die Informationen zu diesem Problem erst spät öffentlich wurden und kritisiert die mangelnde Informationspolitik der Gematik.
Die Gematik, als Verantwortliche für die Digitalisierung im Gesundheitswesen, äußert sich dazu, dass der Vorgang offenbar einzelne Apothekensysteme betrifft und Informationen zu betroffenen Systemen noch ausstehen. Ein Update, das Ende März erscheinen soll, soll eine Lösung für die Problematik bieten. Die Dringlichkeit dieses Updates sei jedoch nicht quantitativ belegt, und die Bereitstellung erfordert Abstimmung mit allen Beteiligten sowie Anpassungen an den Apothekensystemen.
Die Gematik betont, dass mit dem Update gewährleistet werden soll, dass ein E-Rezept zu einem Zeitpunkt nur von einer Apotheke bearbeitet und beliefert werden kann. Eine Doppelbelieferung innerhalb derselben Apotheke soll durch das Apothekensystem und den Fachdienst verhindert werden.
Friedenspflicht in Hamburg: Kassen nehmen bei Formfehlern auf E-Rezepten und Entlassrezepten Entlastungskurs
In Hamburg haben die Primärkassen eine Friedenspflicht in Bezug auf Formfehler bei E-Rezepten und Entlassrezepten erklärt. Diese Maßnahme gilt für E-Rezepte, die bis zum 31. März abgerufen werden, sowie für Entlassrezepte, die bis zu diesem Datum ausgestellt werden. Die Herausforderungen im täglichen Umgang mit E-Rezepten haben zu Unsicherheiten und Befürchtungen vor möglichen Retaxationen geführt.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor die Krankenkassen aufgefordert, eine Friedenspflicht im Umgang mit Berufsbezeichnungen auf E-Rezepten zu akzeptieren. Die Schwierigkeiten erstrecken sich jedoch über verschiedene Unklarheiten, darunter widersprüchliche Vereinbarungen zu Entlassrezepten, die bei einigen Krankenkassen aufgetreten sind.
Die Primärkassen in Hamburg haben nun Friedenspflichten anerkannt und erklärt, dass bei fehlerhaften Angaben, sofern diese die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich beeinträchtigen, keine Beanstandungen vorgenommen werden. Apotheken sollen bei eventuell notwendigen Datenkorrekturen in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unterstützen.
Diese Regelung gilt für Rezepte, die bis zum 31. März 2024 von Apotheken abgerufen werden, und es wird erwartet, dass die Vertragspartner zeitnah über eine Verlängerung abstimmen werden.
Zusätzlich besteht eine Friedenspflicht im Entlassmanagement. Die Primärkassen in Hamburg haben erklärt, dass Beanstandungen aufgrund bestimmter differierender Angaben nicht zulässig sind. Dazu gehören fehlerhafte Kennzeichen, fehlerhafte Arztbezeichnungen oder Stempel, fehlerhafte Standortkennzeichen und fehlende Übereinstimmung von Standortkennzeichen oder BSNR in Personalienfeld und Codierleiste.
Diese Regelung gilt für Rezepte mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar bis 31. März 2024, sofern keine vorherige Einigung zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband zum Entlassmanagement erzielt wird. Die AOK Rheinland/Hamburg verweist in diesem Zusammenhang auf ähnliche Erklärungen der Primärkassen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im Umgang mit fehlerhaften E-Rezepten und Entlassrezepten.
Krumme Zuzahlungen: Apotheker ringen mit absurd geringen Beträgen bei Medikamentenkosten
Im Mittelpunkt aktueller Kontroversen im Gesundheitswesen steht ein Apotheker, der die Absurdität von minimalen Zuzahlungsbeträgen für verschreibungspflichtige Arzneimittel hervorhebt. Insbesondere die Situation, in der ein AOK-versicherter Patient für das Medikament Furadantin Retard 50 Kapseln nur einen Cent bezahlen soll, ruft bei dem Apotheker Unverständnis hervor. Diese scheinbar geringfügige Zuzahlung führt nicht nur zu unangenehmen Diskussionen mit den betroffenen Patienten, sondern wirft auch die Frage auf, wie solche Cent-Beträge plausibel erklärt werden können, besonders gegenüber Personen, die nicht mit den Feinheiten des Gesundheitssystems vertraut sind.
Der Apotheker berichtet von ähnlichen Erfahrungen mit anderen Medikamenten, wie Nasensprays für befreite Kinder, die ebenfalls zu Diskussionen mit Eltern über scheinbar unbegründete Zuzahlungen im Cent-Bereich führen. Die damit verbundene Peinlichkeit und mangelnde Glaubwürdigkeit stellen für die Apotheke eine Herausforderung dar, da es schwierig ist, einem unerfahrenen Publikum plausibel zu machen, warum solch minimale Beträge eingefordert werden.
Die finanzielle Belastung für Patienten entsteht, wenn der Verkaufspreis eines Arzneimittels den festgelegten Festbetrag überschreitet. Diese Regelung betrifft nicht nur Erwachsene, sondern auch befreite Kinder und Jugendliche. Selbst Erwachsene mit einer Zuzahlungsbefreiung sind nicht von Mehrkosten ausgenommen, was zuweilen zu Unverständnis und sogar Frustration bei den Patienten führt.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Tatsache, dass Apotheken, die es versäumen, dem Patienten die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen, Nachteile erfahren können. Um Retaxationen zu vermeiden, ist es entscheidend, dass Mehrkosten dem Patienten berechnet werden, es sei denn, sie resultieren aus Lieferschwierigkeiten bei rabattierten Arzneimitteln. In diesem Fall besteht die Möglichkeit für den Patienten, die entstandenen Mehrkosten bei seiner Krankenkasse geltend zu machen.
Insgesamt verdeutlicht die aktuelle Problematik die Komplexität und Unannehmlichkeiten, die mit den krummen Zuzahlungsbeträgen in der Apothekenpraxis einhergehen. Dies wirft nicht nur die Frage nach der Sinnhaftigkeit solcher minimalen Beträge auf, sondern zeigt auch die Herausforderungen auf, die Apotheker bei der Kommunikation dieser Sachverhalte mit ihrem Publikum bewältigen müssen.
Rechtliche Klarheit: Abweichende Signaturen bei E-Rezepten keine Prüfpflicht für Apotheken
In den vergangenen zwei Monaten seit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts kämpfen Apotheken weiterhin mit bekannten Herausforderungen, die bereits während des Roll-outs im vergangenen Sommer aufgetreten sind. Ein spezielles Problem, das vermehrt auftritt, betrifft die abweichende Signatur bei E-Rezepten aus Gemeinschaftspraxen.
In einigen Apotheken häuft sich das Problem, dass die verordnende Person und die signierende Person bei E-Rezepten aus Gemeinschaftspraxen nicht übereinstimmen. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) legt fest, dass eine Verschreibung den vollen Namen, Vornamen, die Berufsbezeichnung sowie die Anschrift der Praxis oder Klinik der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person enthalten muss. Zusätzlich wird eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme und die eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur verlangt.
Trotz dieser Unstimmigkeiten können Apotheken aufatmen, denn die Gematik klärte bereits im Juni des vergangenen Jahres auf der Gesellschafterversammlung, dass es keine Prüfpflicht für abweichende Signaturen gibt. Der Name der verordnenden Person im Datensatz wird lediglich als Anzeigewert betrachtet, wobei eine Abweichung zwischen dem in der Verordnung angegebenen Namen und dem in der Signatur enthaltenen Namen keine Prüfrelevanz hat, wie in den FAQ der Abda zum E-Rezept erläutert wird.
Entscheidend für die Abrechnung von E-Rezepten ist allein der Name aus der Signatur der Ärzt:in. Die Gematik betont, dass die Angaben aus der Signatur maßgebend für die in der AMVV genannten Attribute sind, da die Signatur untrennbar mit der Verordnung verknüpft ist. Diese Rechtsauffassung wird auch vom Bundesgesundheitsministerium geteilt und wurde im Oktober 2023 bestätigt. Trotz der fortbestehenden Herausforderungen bei der Umsetzung des E-Rezepts können Apotheken somit auf eine klare rechtliche Grundlage bezüglich abweichender Signaturen bauen.
Debatte um Vertraulichkeit: G-BA lehnt Geheimhaltung bei Erstattungsbeiträgen ab
Im Zuge der aktuellen Debatte um das Medizinforschungsgesetz (MFG) in Deutschland positioniert sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner jüngsten Stellungnahme gegen die im Referentenentwurf vorgesehene Vertraulichkeit bei Erstattungsbeiträgen für patentgeschützte Arzneimittel. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die zwischen pharmazeutischen Unternehmen und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelten Erstattungsbeträge nicht mehr zwingend öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Der G-BA begrüßt zwar die Klarstellung bezüglich der Bemessungsgröße für die Festbetragsfestsetzung, lehnt jedoch die vorgesehene Vertraulichkeit ab.
In der Stellungnahme betont der G-BA, dass die fehlende Transparenz bei den Erstattungsbeiträgen erhebliche Friktionen außerhalb des bestehenden Gesetzestextes verursachen könnte, für die im aktuellen Entwurf keine Lösungen vorgesehen sind. Insbesondere hegt der G-BA erhebliche Zweifel daran, dass diese Maßnahme dazu führen würde, dass pharmazeutische Unternehmen ihre Arzneimittel zu niedrigeren Preisen anbieten und somit Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben generieren könnten.
Die Befürchtung des G-BA geht sogar weiter: Die mangelnde Preistransparenz könnte bestehende Instrumente zur Regelung einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung gefährden und zu einem unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand führen. Als Alternativvorschlag bringt der G-BA die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle ins Spiel, die gemeinsam mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) betrieben werden soll. Diese Beratungsstelle soll sich auf die evidenzbasierte Weiterentwicklung der Arzneimittel-Richtlinie sowie den Aufbau von Registern zur Generierung versorgungsnaher Daten konzentrieren.
Zusätzlich fordert der G-BA, dass sein Engagement bei klinischen Bewertungen und wissenschaftlichen Beratungen zu Gesundheitstechnologien auf europäischer Ebene gesetzlich verankert wird. Ein weiterer Vorschlag bezieht sich darauf, dass klinische Studien nach Genehmigung durch eine Ethikkommission und vor Einschluss des ersten Patienten in einem zentralen und von der Weltgesundheitsorganisation anerkannten Primärregister für klinische Studien oder im Deutschen Register Klinischer Studien beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) innerhalb von zwölf Monaten registriert werden sollen.
Habecks Versprechen: Apotheken in der Warteschleife – Resolution als dringender Appell
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gerät in die Kritik, da er sein im Sommer letzten Jahres gegebenes Versprechen, das Packungshonorar der Apotheken zu erhöhen, bisher nicht eingelöst hat. Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein zeigt sich enttäuscht von Habecks Untätigkeit, insbesondere Kammerpräsident Kai Christiansen äußert seine Sorgen über die wirtschaftliche Lage der Apotheken.
Christiansen war im vergangenen Jahr optimistisch, dass Habeck sein Versprechen, das Packungshonorar zu erhöhen, einhalten würde. Trotz persönlicher Gespräche und zahlreicher Mitteilungen seitens Christiansen blieb die erhoffte Reaktion des Ministers aus. Die Apothekerinnen und Apotheker fühlen sich im Angesicht der aktuellen Lage, insbesondere mit Blick auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, hilflos und machtlos.
In einem klaren Signal an Habeck verabschiedete die Kammerversammlung eine Resolution, die den Bundeswirtschaftsminister auffordert, sein gegebenes Versprechen einzulösen und das Packungshonorar unverzüglich zu erhöhen. Christiansen betonte dabei die persönliche Haftung der Apotheker und ihrer Familien im Gegensatz zur finanziellen Verantwortung der Politiker.
Die Apotheken stehen vor existenziellen Herausforderungen, da Habeck die Verantwortung an das Bundesgesundheitsministerium abgibt, was nach Ansicht von Christiansen vermehrt zu Betriebsaufgaben und Insolvenzen führt. Insgesamt 500 geschlossene Apotheken allein im vergangenen Jahr sind ein trauriger Rekord, der 2024 noch einmal übertroffen werden könnte.
Christiansen appelliert an eine kritische Überprüfung der gesetzlichen Regelungen, darunter den Kontrahierungszwang und das Sachleistungsprinzip. Die Apotheker hoffen auf Unterstützung von Politikern auf verschiedenen Ebenen und setzen auf ein klares Statement der Landesgesundheitsministerkonferenz im Mai. Die ABDA wird als Vertreterin der gesamten Apothekerschaft genannt und bekräftigt ihre Kernforderungen.
Angesichts der schwierigen Lage betont Christiansen die wichtige Rolle der Apotheken als Anlaufstelle für Gesundheitsberatung, insbesondere für eine älter werdende Bevölkerung. Ohne eine rasche positive Entwicklung könnte es bald keinen Anbieter mehr geben, der bei zunehmenden Lieferschwierigkeiten noch Lösungen für Patienten sucht. Die Apotheker setzen darauf, dass ihre Anliegen auf politischer Ebene Gehör finden und konkrete Maßnahmen zur Sicherung der Apotheken eingeleitet werden.
Anhaltende Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung: Apotheken dringend auf Entlastung angewiesen
In der gestrigen Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestags wurde intensiv über die anhaltende Problematik der Arzneimittelversorgung in Deutschland debattiert. Auf Antrag der CDU-Fraktion stand das Thema "Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten" im Fokus der Diskussion. Die Christdemokraten warfen der Bundesregierung vor, bisher nicht ausreichend in den Dialog mit den Akteuren der Arzneimittelversorgung getreten zu sein und präsentierten daher 21 Punkte zur Verbesserung der Situation.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, die die Apothekerschaft vertritt, betonte nach der Anhörung die weiterhin äußerst angespannte Lage bei der Verfügbarkeit von dringend benötigten Arzneimitteln. Trotz des im Juni 2023 beschlossenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) sei bisher keine spürbare Entspannung eingetreten. Insbesondere in den Apotheken herrsche weiterhin eine extreme Anspannung, sowohl im verschreibungspflichtigen Bereich als auch im OTC-Markt.
Overwiening hob die herausfordernde Situation hervor, in der Apotheken täglich alternative Präparate finden müssen, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Trotz des fortwährenden Krisenmodus zeigten die Apotheken eine bemerkenswerte Leistungsfähigkeit und Flexibilität. Sie managen Lieferengpässe, kommunizieren mit Arztpraxen und übernehmen sogar die Kommunikation zum E-Rezept-System seit Jahresbeginn.
Die finanzielle Situation der Apotheken ist jedoch besorgniserregend, da 11 Prozent negative Betriebsergebnisse verzeichnen und weitere 15 Prozent Ergebnisse bis 50.000 Euro aufweisen. Dies führt zu einem rapiden Rückgang der Apothekenzahl. Overwiening unterstrich die Dringlichkeit einer schnellen Dynamisierung des Apothekenhonorars und einer sofortigen Erhöhung der Apothekenvergütung, um den Trend der Schließungen zu stoppen.
Die Grüne Bundestagsfraktion, vertreten durch Paula Piechotta, kommentierte die Anhörung positiv. Sie betonte, dass das ALBVVG tatsächlich funktionierende Anreize für eine Absicherung der europäischen Generika-Produktion schaffe. Die Auswirkungen des Gesetzes sollen genau beobachtet werden, um die Bedeutung von Lieferengpässen für die Versorgung der Bevölkerung zu reduzieren. Die Apotheken setzen weiterhin auf einen Dialog mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, um ihre Positionen und Vorschläge in allen relevanten parlamentarischen Verfahren einzubringen.
Unionsfraktion präsentiert 21-Punkte-Plan zur Rettung der Arzneimittelversorgung in Deutschland
Die Unionsfraktion, bestehend aus CDU und CSU, legte einen Antrag mit 21 Punkten vor, die darauf abzielen, die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages wurden die Vorschläge diskutiert, die von einem EU-Frühwarnsystem für Lieferengpässe bis zur Abschaffung des Schulgeldes in der PTA-Ausbildung reichen.
Zu den Kernforderungen gehört die Wiederaufnahme des Pharmadialogs unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Das Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung kurz- und langfristiger Maßnahmen gegen die anhaltende Arzneimittelknappheit. Die Union schlägt auch die Bildung einer Arbeitsgruppe beim BMG vor, die alle relevanten Akteure, einschließlich Behörden, Krankenversicherungen, Industrie und Verbänden, einbezieht. Diese Gruppe soll Vorschläge zur besseren Erforschung und Versorgung von Kinderarzneimitteln erarbeiten.
Des Weiteren soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet werden, um ein kontinuierliches Monitoring von Lieferengpässen zu ermöglichen. Die Union drängt darauf, dass Deutschland sich verstärkt in die Revision der Arzneimittelgesetzgebung der EU einbringt, um die Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion in Europa zu stärken.
Weitere Forderungen betreffen die Einführung eines EU-Frühwarnsystems für Lieferengpässe, Maßnahmen zur Stärkung Deutschlands als Forschungsstandort für klinische Prüfungen sowie die Anhebung und Entfristung der Festbeträge für Kinderarzneimittel. Die Regelungen des ALBVVG und des Pflegestudiumstärkungsgesetzes sollen angepasst werden, um den Apotheken wirksamere Handlungsoptionen zu geben.
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, bezeichnete die 21 Punkte als "Blaupause" für eine mögliche Regierungsbeteiligung ab 2025. Er betonte die Bereitschaft der Union, den Apotheken zeitnah zu helfen, und warnte vor dem unwiederbringlichen Verlust von Versorgungsstrukturen, falls nicht schnell gehandelt wird. Insgesamt signalisiert die Union ihre Entschlossenheit, Maßnahmen zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in Deutschland zu ergreifen.
Studie zur Medikamentenversorgung: Ursachen von Lieferengpässen und Wege zu nachhaltigen Lösungen
In einer aktuellen Studie der Hertie School Berlin und der Universität Duisburg-Essen werden die globalen Ursachen und Lösungsansätze für anhaltende Lieferengpässe bei Medikamenten beleuchtet. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden gestern auf einer Fachkonferenz präsentiert, die von der Konrad-Adenauer-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Hertie School, der Universität Duisburg-Essen und dem Bundesverband der Deutschen Industrie ausgerichtet wurde.
Professor Mujaheed Shaikh, Experte für Gesundheitsgovernance an der Hertie School, und sein Team analysierten die Beziehungen zwischen den vielfältigen Ursachen von Medikamentenengpässen. Dabei identifizierten sie insgesamt 73 Gründe, die zu Engpässen führen können und ordneten diese in acht Kategorien ein, darunter Probleme in der Herstellung, im Vertrieb, in der Qualität sowie kommerzielle und regulatorische Schwierigkeiten.
Hervorgehoben wurde die komplexe Natur der Ursachen, wobei eine isolierte Lösung für einen einzelnen Grund als temporäre Maßnahme betrachtet wurde. Eine entscheidende Erkenntnis war, dass die am häufigsten gemeldeten Gründe nicht zwangsläufig die wirkungsvollsten Interventionspunkte darstellen. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Lieferketten haben zwar die bestehenden Probleme verstärkt, jedoch stellten die Forscher fest, dass Lieferengpässe bereits vor der Pandemie zugenommen hatten.
In einer anschließenden Podiumsdiskussion über europäische Strategien für mehr Resilienz in der Medikamentenversorgung betonte Georg Kippels, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, die Notwendigkeit einer ganzheitlichen politischen Herangehensweise. Er wies darauf hin, dass die Gesamtproduktion von Arzneimitteln weltweit nicht abnimmt, jedoch die Verteilung stark preisorientiert ist, was Deutschland aufgrund seiner Rabattpolitik nicht unbedingt zum attraktivsten Markt macht.
Kippels unterstrich auch die Herausforderungen in Apotheken, wo flexible Reaktionen auf Marktveränderungen und Versorgungsengpässe erforderlich sind. Er forderte eine "saubere Problemanalyse" seitens der Politik und betonte die Notwendigkeit eines gemeinschaftlichen Diskurses aller Akteure im Gesundheitsmarkt. Professor Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), schloss sich an und hob die Bedeutung von Vertrauensbildung in der Öffentlichkeit hervor, insbesondere in Bezug auf das Horten von Medikamenten in akuten Situationen. Er betonte die Notwendigkeit, Diskussionen zu versachlichen und Vertrauen zwischen Patienten, Ärzten und Apothekern wiederherzustellen.
Selbstmedikation bei Husten: Eine differenzierte Betrachtung notwendig
Husten, ein quälend lästiges Symptom mit vielfältigen Ursachen, verlangt oft nach einem Arzneimittel zur Linderung. Doch bei der Selbstmedikation ist Fingerspitzengefühl gefragt, um die zahlreichen potenziellen Auslöser in Betracht zu ziehen.
Die Atemwege, sowohl oben als auch unten, sind mit einer gemeinsamen Schleimhaut, auch bekannt als "United Airways", ausgestattet. Diese verfügt über ein effektives Selbstreinigungssystem, die mukoziliäre Clearance. Das respiratorische Flimmerepithel, bestehend aus Zilien in einer serösen Solphase, trägt dazu bei, kleinste Partikel aus der eingeatmeten Luft zu entfernen.
Die peitschenförmige Bewegung der Zilien sorgt dafür, dass innerhalb von 15 bis 20 Minuten alles auf der Mucinschicht Ablagerte in Richtung Rachen transportiert wird. Ist diese mukoziliäre Clearance beeinträchtigt, beispielsweise durch trockene oder entzündete Schleimhaut, kommt es zu einem Hustenstoß zur Reinigung.
Husten kann sowohl willkürlich als auch reflexbedingt ausgelöst werden, indem Hustenrezeptoren in verschiedenen Bereichen der Atemwege gereizt werden. Diese Rezeptoren befinden sich nicht nur im Rachen, sondern auch in der Nase, den Nasennebenhöhlen, im Kehlkopf und sogar in Organen wie Luftröhre, Bronchien, Speiseröhre und Magen. Der Reiz wird über den Vagus- und Trigeminusnerv an das Hustenzentrum im Hirnstamm weitergeleitet.
Husten ist jedoch nicht nur ein eigenständiges Symptom, sondern kann auf eine Vielzahl von Ursachen zurückzuführen sein, darunter Krankheitserreger, Fremdkörper, Schadstoffe, psychischer Stress, Sodbrennen oder Nebenwirkungen von Medikamenten. Die Dauer des Hustens ermöglicht eine Einteilung in akuten, subakuten oder chronischen Husten.
Die Selbstmedikation stößt jedoch an ihre Grenzen. Die S3-Leitlinie "Akuter und chronischer Husten" der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin gibt klare Richtlinien vor. Bei akutem Husten, der länger als zwei Wochen dauert, oder subakutem Husten mit Warnzeichen wie Fieber, Gewichtsverlust, Atemnot oder blutigem Auswurf, sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auch Personen mit chronischem Husten und Grunderkrankungen wie Asthma oder COPD sollten ärztliche Aufmerksamkeit suchen.
Das Apothekenpersonal spielt dabei eine entscheidende Rolle. Durch gezielte Fragen zur Hustendauer, Begleitsymptomen, Dauermedikation und bereits angewandten Arzneimitteln können sie die Selbstmedikation einschätzen und bei Bedarf zum Arztbesuch raten. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten bei Säuglingen, älteren Menschen und bei Patienten, die Medikamente wie ACE-Hemmer, Betablocker, Amiodaron, Methotrexat und Inhalativa einnehmen. In diesen Fällen kann eine sorgfältige Abwägung der Symptome lebensrettend sein.
Visuelle Immunstimulation: Videos mit Krankheitssymptomen lösen Anstieg von Spike-spezifischem sIgA aus, zeigt neue Studie der Universität Hamburg
In einer aktuellen Studie der Universität Hamburg, veröffentlicht im Fachjournal "Scientific Reports", wurden interessante Erkenntnisse über die Immunreaktion von Menschen auf Videos mit Krankheitssymptomen enthüllt. Die Forschungsgruppe um Judith Keller fand heraus, dass Teile des menschlichen Immunsystems offenbar empfänglich für visuelle Reize sind, die mögliche Kontakte mit dem Coronavirus simulieren.
Die Probanden, die zuvor gegen SARS-CoV-2 geimpft oder an Covid-19 erkrankt waren, zeigten erhöhte Spiegel von Spike-spezifischem sekretorischem Immunglobulin A (sIgA) im Speichel, nachdem sie Videos von Personen mit Krankheitssymptomen betrachtet hatten. Dieser Anstieg war signifikant und erreichte einen Medianwert von 27,9 Prozent. Interessanterweise war dieser Effekt spezifisch für Spike-spezifisches sIgA, während das Betrachten von Videos, die sich auf die Rezeptorbindedomäne (RBD) von SARS-CoV-2 konzentrierten, keinen vergleichbaren Anstieg auslöste.
Die Forscher spekulieren, dass Spike-spezifisches sIgA, das weniger zielgerichtet ist, bereits durch die bloße Vorstellung eines potenziellen Erregerkontakts ausgelöst werden kann. Im Gegensatz dazu scheinen RBD-spezifische sIgA, die direkt an der Neutralisierung von Coronaviren beteiligt sind, eine tatsächliche Konfrontation mit dem Erreger zu erfordern.
Die Studie hebt auch die Bedeutung des Kontexts hervor, indem sie darauf hinweist, dass der sogenannte Risikokontext eine entscheidende Rolle spielen könnte. Die meisten Tests wurden während der Omikron-Welle durchgeführt, als das Infektionsrisiko akut war und die Probanden dies wussten. Die Forscher betonen, dass es fraglich ist, ob der beobachtete Effekt in jeder Situation reproduzierbar ist. In einem erhöhten Risikokontext konnten ähnliche IgA-Anstiege auch bei anderen Atemwegserregern wie Influenzaviren festgestellt werden, jedoch nicht außerhalb der Grippesaison.
Die Forschung wirft interessante Fragen auf, ob visuelle Reize allein ausreichen könnten, das Immunsystem für mögliche Infektionen zu sensibilisieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Erkenntnisse in der Praxis Anwendung finden und ob der Effekt in verschiedenen Kontexten reproduzierbar ist.
Neues Dentinox®-Gel care: Sanfte Zahnpflege für zahnende Babys ohne Lidocain
Die Dentinox Gesellschaft für pharmazeutische Präparate Lenk & Schuppan KG präsentiert mit dem Dentinox®-Gel care eine wegweisende Innovation im Bereich der Zahnpflege für zahnende Säuglinge. Das neu eingeführte Gel zeichnet sich durch eine einzigartige Formel aus, die auf den Einsatz von Lidocain verzichtet und stattdessen auf natürliche Inhaltsstoffe setzt.
Das Dentinox®-Gel care wurde speziell entwickelt, um Eltern eine sanfte und wirksame Lösung für die Herausforderungen während der Zahnungsphase ihrer Babys zu bieten. Der Mix aus Kamillenblütenextrakt, Panthenol und dem Ferment des probiotischen Stammes Lactobacillus plantarum verspricht nicht nur Schmerzlinderung, sondern zielt auch darauf ab, das orale Mikrobiom positiv zu beeinflussen. Zusätzlich sollen Acacia Senegal Gum (Gummi arabicum) und Xylitol karieshemmende Eigenschaften entfalten.
Die Anwendung des Dentinox®-Gels care gestaltet sich unkompliziert: Ein erbsengroßes Stück Gel wird auf die betroffene Stelle des Zahnfleischs aufgetragen und leicht einmassiert. Die Anwendung kann nach Bedarf bis zu dreimal täglich erfolgen, um eine effektive Unterstützung des empfindlichen Zahnfleischs und der Mundflora während des Zahnungsprozesses zu gewährleisten.
Ergänzend zu dieser innovativen Zahnpflegeoption bietet die Apotheke bewährte Ratschläge für Eltern zahnender Kinder. Ein im Kühlschrank gekühlter Beißring oder ein nasser, gekühlter Waschlappen können das geschwollene und entzündete Zahnfleisch beruhigen. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, häufiges Stillen sowie tröstende Maßnahmen gehören zu den empfohlenen Maßnahmen im Rahmen einer kompetenten Beratung.
Neben dem Dentinox®-Gel care stehen bereits andere pflanzliche Zahngele ohne Lidocain auf dem Markt zur Verfügung, darunter das Osa Pflanzen-Zahngel, Kamistad Baby und Dentilin® Zahnungsgel. Diese Produkte bieten eine Vielfalt an Formulierungen, um den individuellen Bedürfnissen der Eltern gerecht zu werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass es auch Zahngele mit Lidocain auf dem Markt gibt, wie das Dentinox®-Gel N Zahnungshilfe, Infectogingi Mundgel und Dynexan Mundgel. Diese Arzneimittel sollten sorgfältig dosiert werden, um mögliche Überdosierungen zu vermeiden. In Fällen von stark leidenden zahnenden Kindern könnte auch die kurzfristige Anwendung von Paracetamol oder Ibuprofen in Betracht gezogen werden. Bei anhaltenden Beschwerden oder Verschlechterung der Symptome ist eine zeitnahe Konsultation eines Arztes ratsam
Die steigende Bedrohung durch Cyberkriminalität macht Versicherungsschutz unabdingbar, vor allem in sensiblen Branchen wie Apotheken. Die Herausforderung für Versicherer liegt in der präzisen Risikobewertung angesichts sich ständig wandelnder Angriffsmethoden. Innovation, in Form von Zusammenarbeit mit Experten und Künstlicher Intelligenz, wird entscheidend sein, um rentable Cyberpolicen anzubieten, die den spezifischen Bedürfnissen dieser Branchen gerecht werden.
Die anstehende Apothekenreform und das Krankenhaustransparenzgesetz, vorangetrieben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, markieren bedeutende Schritte in der deutschen Gesundheitspolitik. Die Einführung von "Light-Filialen" und eine mögliche Erweiterung der Befugnisse von Pflegekräften spiegeln den Fokus auf verbesserte Versorgung wider. Die unveränderte Zustimmung zum Krankenhaustransparenzgesetz signalisiert finanzielle Unterstützung für Kliniken und einen Schritt hin zu mehr Transparenz. Lauterbachs optimistischer Blick auf die Cannabis-Legalisierung im Bundestag unterstreicht die Dynamik, jedoch wird vor möglichen Einschränkungen gewarnt, die den Schwarzmarkt weiter begünstigen könnten. Eine transformative Phase in der Gesundheitspolitik Deutschlands zeichnet sich ab.
Die Bedenken des Personalrats des Robert Koch-Instituts gegenüber den Plänen für das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) unterstreichen die Unsicherheiten und möglichen Auswirkungen auf die Unabhängigkeit und Effizienz des RKI. Die Forderung nach einem transparenten Gesetzesentwurf für das BIPAM sowie die Alternative einer Fusion von RKI und BZgA unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen und durchdachten Strategie in der Gesundheitspolitik. Minister Lauterbach steht vor der Herausforderung, die Anliegen des Personals zu berücksichtigen, um eine erfolgreiche Umsetzung neuer Strukturen im Sinne der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten.
Die kürzliche Festnahme zweier Verdächtiger wegen Rezeptfälschung unterstreicht die fortbestehende Herausforderung für Apotheken trotz Digitalisierung. Die sichergestellten Beweismittel lassen auf mögliche weitere Straftaten schließen. Die konsequente Strafverfolgung signalisiert, dass Behörden entschlossen gegen solche Delikte vorgehen, um die Integrität des Gesundheitswesens zu schützen.
Die wiederholten Probleme mit E-Rezepten in der Rathaus-Apotheke Hagen aufgrund der Secret-Datei-Problematik werfen nicht nur erhebliche Versorgungsprobleme auf, sondern offenbaren auch Mängel in der Informationspolitik der Gematik. Die Verzögerungen bei der öffentlichen Bekanntmachung und die fehlende Quantifizierung der Dringlichkeit für das geplante Update sind bedenklich. Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten, einschließlich der Gematik, transparent und proaktiv über solche Herausforderungen informieren, um die bestmögliche Patientenversorgung sicherzustellen.
Die Anerkennung der Friedenspflicht durch die Primärkassen in Hamburg bezüglich Formfehlern bei E-Rezepten und Entlassrezepten ist ein positiver Schritt, um Unsicherheiten im Umgang mit elektronischen Verschreibungen zu adressieren. Die Bereitschaft, bei fehlerhaften Angaben kooperativ Lösungen zu finden, trägt zur Arzneimittelsicherheit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung bei. Diese Maßnahme, die bis Ende März 2024 gilt, signalisiert eine proaktive Herangehensweise an die aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen.
Die aktuelle Problematik der krummen Zuzahlungsbeträge bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie dem Medikament Furadantin Retard 50 Kapseln, sorgt für Unverständnis und Unannehmlichkeiten in Apotheken. Apotheker berichten von unangenehmen Diskussionen mit Patienten, die aufgrund von minimalen Cent-Beträgen irritiert sind. Insbesondere bei befreiten Kindern und Erwachsenen mit Zuzahlungsbefreiung entstehen Missverständnisse, da die Mehrkosten dennoch erhoben werden müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die fehlende Überzeugungskraft in der Erklärung solcher geringfügigen Beträge führt zu Unzufriedenheit und gelegentlichem Humor seitens der Patienten. Apotheken, die auf die Erhebung der Mehrkosten verzichten, stehen vor Retaxationsrisiken, während Patienten die Möglichkeit haben, die Mehrkosten bei ihrer Krankenkasse geltend zu machen. Insgesamt verdeutlicht die Problematik die Herausforderungen und Unsicherheiten in Bezug auf Zuzahlungen im Gesundheitswesen.
Die aktuelle Problematik mit abweichenden Signaturen bei E-Rezepten aus Gemeinschaftspraxen zeigt, dass die Umstellung auf digitale Verschreibungen weiterhin Herausforderungen birgt. Die klare Stellungnahme der Gematik und die Bestätigung durch das Bundesgesundheitsministerium bezüglich der fehlenden Prüfpflicht für abweichende Signaturen bieten den Apotheken jedoch eine rechtliche Sicherheit. Es bleibt zu hoffen, dass solche Klarstellungen und die Erfahrungen aus der laufenden Umsetzung dazu beitragen, zukünftige Prozesse im Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen zu optimieren.
Die Ablehnung der Vertraulichkeit bei Erstattungsbeiträgen für patentgeschützte Arzneimittel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen des Medizinforschungsgesetzes (MFG) wirft wichtige Fragen auf. Während der G-BA Bedenken bezüglich fehlender Preistransparenz äußert, betont er die Notwendigkeit von Lösungen für auftretende Friktionen. Die vorgeschlagene Alternative, eine zentrale Beratungsstelle in Zusammenarbeit mit dem IQWiG, zeigt den Versuch, evidenzbasierte Fortentwicklung und Datenregulierung zu fördern. Es bleibt abzuwarten, wie die Debatte um die Vertraulichkeit sich weiterentwickelt und inwiefern die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer effektiveren und transparenteren Arzneimittelversorgung beitragen können.
Die Untätigkeit von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in Bezug auf die zugesagte Erhöhung des Packungshonorars für Apotheken ist besorgniserregend. Die Apothekerinnen und Apotheker stehen vor existenziellen Herausforderungen, während Habeck die Verantwortung abschiebt. Die Resolution der Apothekerkammer Schleswig-Holstein ist ein deutlicher Appell an den Minister, sein Versprechen einzulösen. Die persönliche Haftung der Apotheker im Vergleich zur finanziellen Verantwortung der Politiker wird dabei betont. Die Politik sollte dringend handeln, um die Apotheken zu unterstützen und die Arzneimittelversorgung zu sichern.
Die gestrige Anhörung im Gesundheitsausschuss zu "Arzneimittelversorgung sicherstellen" verdeutlichte erneut die angespannte Lage in deutschen Apotheken. Trotz des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) von 2023 bleibt die Verfügbarkeit von dringend benötigten Medikamenten problematisch. ABDA-Präsidentin Overwiening fordert sofortige wirtschaftliche Entlastung, um die Versorgung zu sichern. Mit steigenden Schließungen und finanziellen Engpässen benötigt die Apothekenbranche dringend dynamisierte Honorare und erhöhte Vergütungen. Grünen-Abgeordnete Piechotta sieht im ALBVVG Anreize für Generikaproduktion, betont jedoch die Notwendigkeit, Lieferengpässe genau zu überwachen. Die Arzneimittelversorgung bleibt ein drängendes Thema, erfordert konkrete Maßnahmen und verstärkte Aufmerksamkeit.
Die vorgelegten 21 Punkte der Unionsfraktion zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland signalisieren einen wichtigen Schritt in Richtung Lösung der aktuellen Lieferengpässe. Die Forderungen, die von einem EU-Frühwarnsystem bis zur Anhebung der Festbeträge reichen, zeigen ein umfassendes Verständnis für die Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die Bereitschaft, den Apotheken zeitnah zu helfen, ist lobenswert. Es bleibt zu hoffen, dass die politischen Maßnahmen zügig umgesetzt werden, um die Versorgungsstrukturen nachhaltig zu stärken und den Patient*innen eine verlässliche Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.
Die vorgestellte Studie zur globalen Medikamentenversorgung verdeutlicht die komplexe Natur von Lieferengpässen. Die Identifikation von 73 Gründen in acht Kategorien zeigt, dass eine holistische Lösungsstrategie erforderlich ist. Die COVID-19-Pandemie verstärkte bestehende Probleme, lenkte jedoch auch die Aufmerksamkeit auf vorherige Lieferengpässe. Politische Entscheidungsträger sollten eine umfassende Analyse vornehmen und auf flexible Strategien setzen, um Resilienz in der Medikamentenversorgung zu stärken. Die Notwendigkeit eines gemeinschaftlichen Dialogs aller Akteure im Gesundheitsmarkt und die Wiederherstellung von Vertrauen sind zentrale Aspekte, um nachhaltige Lösungen zu erzielen.
Die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung bei der Selbstmedikation von Husten wird hier deutlich. Hinter dem quälenden Symptom können vielfältige Ursachen stecken, von Atemwegsinfekten bis zu Medikamenten-Nebenwirkungen. Die Empfehlung, bei bestimmten Warnzeichen und Grunderkrankungen ärztlichen Rat einzuholen, unterstreicht die Bedeutung eines individuellen Ansatzes. Das Apothekenpersonal spielt dabei eine Schlüsselrolle, indem es gezielt nach relevanten Informationen sucht und im Zweifelsfall zum Arztbesuch rät.
Die jüngste Studie der Universität Hamburg zeigt faszinierende Einblicke in die Immunreaktion auf visuelle Reize. Das Ansteigen von Spike-spezifischem sIgA im Speichel nach dem Betrachten von Videos mit Krankheitssymptomen wirft Fragen zur Empfindlichkeit des Immunsystems auf. Die Rolle des Risikokontexts und die Unterschiede zwischen Spike- und RBD-spezifischem sIgA sind bemerkenswert. Ob sich diese Erkenntnisse praktisch nutzen lassen und in verschiedenen Kontexten reproduzierbar sind, bleibt abzuwarten.
Das neue Dentinox®-Gel care bietet Eltern eine vielversprechende Alternative für die Zahnungsphase ihrer Babys, ohne den Einsatz von Lidocain. Die Kombination aus natürlichen Inhaltsstoffen wie Kamillenblütenextrakt, Panthenol und probiotischem Stamm Lactobacillus plantarum verspricht nicht nur Schmerzlinderung, sondern auch positive Effekte auf das orale Mikrobiom. Die Anwendung ist einfach und flexibel, und in Kombination mit bewährten Methoden wie gekühlten Beißringen oder Waschlappen stellt das Gel eine innovative Option für Eltern dar. Eine sorgfältige Dosierung und Aufmerksamkeit auf mögliche Überdosierungen sind bei lidocainhaltigen Produkten zu beachten. Insgesamt bietet Dentinox®-Gel care eine vielversprechende Lösung für die Bedürfnisse zahnender Kinder.
Abschließend zeigt sich, dass die Dynamik im Gesundheitswesen durch eine Kombination aus regulatorischen Veränderungen, technologischen Fortschritten und dem Engagement verschiedener Akteure geprägt ist. Die Herausforderungen erfordern nicht nur innovative Ansätze, sondern auch eine gemeinsame Anstrengung, um eine nachhaltige und effektive Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Möge die anstehende Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen einen positiven Einfluss auf die Branche haben und letztendlich zu einem verbesserten Wohlbefinden der Gesellschaft führen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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