Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Nachfrage beim BMG
Der Ausdruck des Tokens war von Anfang an als barrierefreier Weg vorgesehen, E-Rezepte einzulösen. Bei den Arztpraxen ist dies wenig beliebt. Obwohl Patient*innen Anspruch auf den Ausdruck haben, wird dies wohl immer wieder verweigert. Unter anderem aus Kostengründen. Eine Gebühr wäre allerdings nicht zulässig, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage der DAZ bestätigt.
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