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  • 19.02.2024 – Zu den Voraussetzungen der Preisanpassung beim Bauvertrag aufgrund von Materialpreissteigerungen
    19.02.2024 – Zu den Voraussetzungen der Preisanpassung beim Bauvertrag aufgrund von Materialpreissteigerungen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 15. Februar 2024 verkündete das Oberlandesgericht Zweibrücken einen wegweisenden Beschluss in einem langwierigen Rechtsstreit zwischen einem Ba...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Gerichtsurteil stärkt Verbraucherschutz bei Bauverträgen

 

Am 15. Februar 2024 verkündete das Oberlandesgericht Zweibrücken einen wegweisenden Beschluss in einem langwierigen Rechtsstreit zwischen einem Bauunternehmen und einem Ehepaar aus der Pfalz. Der 5. Zivilsenat des Gerichts entschied in dem Fall mit dem Aktenzeichen 5 U 188/22 vom 13. Juli 2023, dass das Bauunternehmen nicht berechtigt war, sich auf unvorhersehbare Materialpreissteigerungen zu berufen, um die Errichtung eines Massivhauses zu einem festgelegten Preis abzulehnen.


Das Paar hatte im Dezember 2020 einen Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen, das sich verpflichtete, ein Massivhaus auf ihrem Grundstück zu einem Festpreis von rund 300.000 Euro zu bauen. Allerdings enthielt der Vertrag eine Klausel, die dem Bauunternehmen eine einseitige Anpassung der Vergütung erlaubte. Als sich die Materialpreise erhöhten, teilte das Unternehmen dem Ehepaar mit, dass der vereinbarte Preis um etwa 50.000 Euro steigen würde. Das Paar akzeptierte diese Preiserhöhung nicht und kündigte den Vertrag, bevor es ein anderes Bauunternehmen beauftragte, das Haus zu einem höheren Preis zu bauen.

Die Klage des Ehepaares vor dem Landgericht hatte Erfolg, was das Bauunternehmen dazu veranlasste, Berufung einzulegen. Die Richter des Oberlandesgerichts wiesen jedoch darauf hin, dass die Klage berechtigt sei und das Bauunternehmen den Mehrkostenausgleich leisten müsse. Sie erklärten die Preisanpassungsklausel im Vertrag für unwirksam, da sie die Kunden des Unternehmens unangemessen benachteilige. Das Unternehmen hätte sich bei Vertragsschluss gegen das Risiko von Materialpreissteigerungen absichern können, was es versäumt habe.


Kommentar:

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von Verbrauchern vor unfairen Vertragsbedingungen in der Baubranche. Die Richter haben deutlich gemacht, dass Bauunternehmen nicht berechtigt sind, einseitig Festpreise zu erhöhen, indem sie sich auf unvorhersehbare Materialpreissteigerungen berufen. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der Verbraucher und schafft Klarheit darüber, welche Risiken Bauunternehmen bei Vertragsschluss tragen müssen. Es sendet auch ein Signal an die Baubranche, dass Verträge fair und transparent gestaltet werden müssen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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