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  • 15.02.2024 – Neue Steuerrichtlinien für energetische Sanierung
    15.02.2024 – Neue Steuerrichtlinien für energetische Sanierung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | In Deutschland wird die energetische Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich gefördert. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Energieverb...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Neue Steuerrichtlinien für energetische Sanierung

 

In Deutschland wird die energetische Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich gefördert. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Energieverbrauch zu senken und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Steuerermäßigung gemäß § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) stellt einen wichtigen Anreiz für Immobilienbesitzer dar, in energiesparende Technologien zu investieren. Um von dieser Steuerermäßigung profitieren zu können, müssen Immobilienbesitzer eine spezielle Bescheinigung vorlegen, die von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgestellt wird. Diese Bescheinigungen müssen den Anforderungen entsprechen, die in den sogenannten BMF-Schreiben festgelegt sind.


Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, aktualisiert regelmäßig die Richtlinien für diese Bescheinigungen. Das neueste BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 führte wichtige Änderungen ein, die vor allem die Maßnahmen betreffen, die nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurden. Diese Änderungen umfassen zusätzliche Anforderungen für Umfeldmaßnahmen und setzen neue Standards für die Bescheinigung energetischer Maßnahmen.

Die Richtlinien betonen, dass die Bescheinigungen, die vor der Veröffentlichung neuer BMF-Schreiben ausgestellt wurden, weiterhin gültig sind. Dies gilt für Bescheinigungen, die auf Grundlage des Schreibens vom 31. März 2020 bis zum 30. November 2021, des Schreibens vom 15. Oktober 2021 bis zum 8. März 2023 und des Schreibens vom 26. Januar 2023 bis zum Tag der Veröffentlichung des aktuellen Schreibens ausgestellt wurden.

Diese fortlaufende Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen spiegelt das Bestreben wider, auf technologische Neuerungen und ökologische Erfordernisse effektiv zu reagieren. Die Veröffentlichung der Richtlinien im Bundessteuerblatt Teil I sorgt für Transparenz und rechtliche Klarheit, was für die Beteiligten von großer Bedeutung ist.


Kommentar:

Die Neufassung der BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung für energetische Sanierungen ist ein klares Zeichen dafür, dass Deutschland seine klimapolitischen Ziele ernst nimmt. Die fortlaufende Anpassung der gesetzlichen Vorgaben an neue technische Standards und ökologische Notwendigkeiten zeigt, dass die Bundesregierung bestrebt ist, den Wohnungsbau nicht nur moderner, sondern auch umweltfreundlicher zu gestalten. Es ist ein wichtiger Schritt, um die nationalen Klimaziele zu erreichen und den Energieverbrauch in Wohngebäuden effektiv zu senken.

Allerdings ist es entscheidend, dass diese politischen Maßnahmen von entsprechenden Informations- und Bildungskampagnen begleitet werden. Viele Immobilienbesitzer sind sich oft nicht bewusst, welche technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen oder wie sie die komplexen Anforderungen für die steuerliche Absetzbarkeit erfüllen können. Hier ist mehr Aufklärung seitens der Regierung und der beteiligten Fachkreise notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass die bereitgestellten Anreize auch tatsächlich zu den gewünschten energetischen Verbesserungen führen und somit einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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