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  • 06.02.2024 – Erhöhter Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ab 2023 - Steuerentlastung für Sparer
    06.02.2024 – Erhöhter Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ab 2023 - Steuerentlastung für Sparer
    FINANZEN | Medienspiegel & Presse | In einem Schritt zur finanziellen Entlastung der Bürger hat die Bundesregierung den Freibetrag für Kapitalerträge im Jahr 2023 angehoben. Di...

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ApoRisk® Nachrichten - FINANZEN:


FINANZEN | Medienspiegel & Presse |

Erhöhter Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ab 2023 - Steuerentlastung für Sparer

 

In einem Schritt zur finanziellen Entlastung der Bürger hat die Bundesregierung den Freibetrag für Kapitalerträge im Jahr 2023 angehoben. Diese Maßnahme soll Sparer und Anleger unterstützen, indem sie mehr Spielraum für steuerfreie Kapitalerträge schafft. Um diesen erweiterten Freibetrag optimal zu nutzen, bietet sich die Erteilung eines Freistellungsauftrags an.


Die Erhöhung des Freibetrags ist nicht zu vernachlässigen. Für Alleinstehende wurde der Betrag von 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben, während Verheiratete nun einen Freibetrag von 2.000 Euro beanspruchen können. Diese Anpassung ist als Reaktion auf die steigenden Lebenshaltungskosten und die Notwendigkeit, den Bürgern einen zusätzlichen finanziellen Spielraum zu gewähren, zu verstehen.

Der Freistellungsauftrag ist ein Instrument, mit dem Sparer und Anleger ihren Freibetrag bei ihrer Bank geltend machen können, um Kapitalerträge steuerfrei zu behalten. Um diesen Schutzmechanismus zu aktivieren, müssen Anleger ein entsprechendes Formular bei ihrer Bank ausfüllen. Wichtige Angaben wie die persönlichen Daten und die Steueridentifikationsnummer sind dabei zu beachten.

Besonders interessant ist die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken zu verteilen. Diese Flexibilität ermöglicht es Anlegern, den Freibetrag optimal zu nutzen, insbesondere wenn Kapitalerträge bei verschiedenen Instituten erwirtschaftet werden. Es ist wichtig zu betonen, dass der Freistellungsauftrag nicht rückwirkend gilt. Daher sollten Anleger ihre Anträge frühzeitig im Jahr stellen, um die steuerlichen Vorteile nicht zu verpassen.

Die Anpassung des Freibetrags ist Teil eines umfassenderen Ansatzes der Bundesregierung, die Attraktivität von Kapitalanlagen zu steigern und die finanzielle Belastung der Bürger zu mildern. Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahme dazu beiträgt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Bedeutung von privaten Kapitalanlagen für die langfristige wirtschaftliche Stabilität zu unterstreichen.


Kommentar: Steuerpolitik im Dienste der Bürger

Die Erhöhung des Freibetrags für Kapitalerträge ist ein erfreulicher Schritt der Bundesregierung, der darauf abzielt, den Bürgern in finanziell unsicheren Zeiten mehr Spielraum zu geben. Die Anhebung auf 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete ist nicht nur eine willkommene steuerliche Erleichterung, sondern auch ein Signal, dass die Regierung die finanziellen Bedürfnisse der Bürger ernst nimmt.

Die Flexibilität, den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken zu verteilen, ermöglicht es Anlegern, ihre Finanzen effizient zu verwalten und den Freibetrag optimal zu nutzen. Dies ist besonders relevant in Zeiten, in denen Kapitalerträge oft bei verschiedenen Instituten erwirtschaftet werden. Die klare Kommunikation und rechtzeitige Antragstellung sind entscheidend, um die steuerlichen Vorteile nicht zu versäumen.

Die steuerliche Anpassung ist nicht nur ein Mittel zur Entlastung der Bürger, sondern auch ein Schritt zur Förderung von privaten Kapitalanlagen. Die Regierung betont damit die Bedeutung der Investitionen der Bürger für die wirtschaftliche Stabilität des Landes. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Maßnahmen in diese Richtung folgen werden, um das Vertrauen der Anleger weiter zu stärken und die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft zu fördern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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