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Steuer & Recht |
Am 29. Januar 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben, das die Grundlage für die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten gemäß § 187 des Bewertungsgesetzes (BewG) festlegt. Gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 BewG wurden die maßgeblichen Verbraucherpreisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für das Kalenderjahr 2024 bekannt gegeben.
Die Verbraucherpreisindizes für Deutschland wurden für den Monat Oktober 2023 und Oktober 2001 veröffentlicht. Für den Monat Oktober 2023 beträgt der Verbraucherpreisindex 117,8, basierend auf dem Jahr 2020 mit einem Basiswert von 100. Im Vergleich dazu liegt der Verbraucherpreisindex für Oktober 2001 bei 77,1, ebenfalls basierend auf dem Jahr 2020 mit einem Basiswert von 100.
Dieses Schreiben des BMF ist von großer Bedeutung für die Berechnung der Bewirtschaftungskosten von Immobilien und trägt zur Transparenz und Genauigkeit bei der Festlegung von Bewertungsstichtagen im Jahr 2024 bei. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I unterstreicht die offizielle Anerkennung und Anwendbarkeit dieser Verbraucherpreisindizes für steuerliche Zwecke.
Die Angaben zu den Verbraucherpreisindizes bieten Steuerexperten, Immobilieneigentümern und Sachverständigen eine solide Grundlage, um die Bewirtschaftungskosten korrekt zu ermitteln und die finanziellen Aspekte der Immobilienbewertung präzise zu berücksichtigen.
Die Veröffentlichung des BMF-Schreibens, das die maßgeblichen Verbraucherpreisindizes für die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten festlegt, ist ein Schritt zur Sicherstellung von Transparenz und Genauigkeit im Bereich der Immobilienbewertung. Die Verwendung von Verbraucherpreisindizes bietet eine objektive Methode, um die Auswirkungen von Inflation und Preisentwicklungen auf die Bewirtschaftungskosten von Wohnimmobilien zu berücksichtigen.
Die Angaben zu den Verbraucherpreisindizes, insbesondere für den Monat Oktober 2023 und Oktober 2001, geben den Beteiligten eine solide Grundlage, um die Bewirtschaftungskosten sachgerecht zu berechnen und eine faire Bewertung von Immobilien vorzunehmen. Diese Indizes dienen nicht nur der steuerlichen Transparenz, sondern auch der Schaffung eines verlässlichen Rahmens für die Immobilienbranche insgesamt.
Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I signalisiert die offizielle Anerkennung und Bindung dieser Verbraucherpreisindizes für steuerliche Zwecke, was zu einer einheitlichen und verlässlichen Praxis in der Bewertung von Immobilien führt. Es ist zu hoffen, dass die Verwendung solcher Indizes weiterhin zur Objektivität und Genauigkeit in der Immobilienbewertung beiträgt und den Interessengruppen eine verlässliche Grundlage für ihre Entscheidungen bietet.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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