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Steuer & Recht |
Das vergangene Jahr war geprägt von intensiven Diskussionen rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das eine umfassende Überarbeitung erfuhr und dabei wichtige Neuerungen im Bereich energetischer Standards für Wohn- und Nichtwohngebäude mit sich brachte. Ein zentrales Element des novellierten GEG ist das sogenannte "Heizungsgesetz", das eine schärfere Regulierung im Bereich der Heizungsanlagen vorsieht. Insbesondere wurde beschlossen, fossil befeuerte Heizkessel bis zum Jahr 2045 aus dem Verkehr zu ziehen.
Die Herzstück des GEG ist die 65-Prozent-Regel für neue Heizungsanlagen, die seit dem 1. Januar 2024 für jede neu installierte Heizung in Neubaugebieten verbindlich ist. Diese Regel verlangt, dass mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen müssen. Der Gesetzgeber gibt verschiedene Optionen vor, wie dieser Anteil erreicht werden kann, darunter der Anschluss an ein Wärmenetz, der Betrieb einer elektrischen Wärmepumpe, eine Solarthermie-Anlage oder der Einsatz von Biomasse.
Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten wird die 65-Prozent-Regel ab dem Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans verpflichtend, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2026 bzw. 30. Juni 2028, abhängig von der Größe der Gemeinde. Es gibt jedoch auch diverse Übergangsfristen, zum Beispiel bei Heizungshavarien oder beim Anschluss an Wärmenetze. Die einzige generelle Austauschpflicht, die das GEG vorschreibt, betrifft fossil befeuerte Heizkessel, die ab dem 1. Januar 2045 nicht mehr betrieben werden dürfen.
Neben den Regelungen für Heizungsanlagen bringt das GEG weitere Neuerungen mit sich. Erweiterungen von Nichtwohngebäuden müssen künftig den Neubaustandard erfüllen, und es gibt Pflichten zum hydraulischen Abgleich neu eingebauter Heizungsanlagen. Nichtwohngebäude mit einer Heizungsanlage größer als 290 Kilowatt Nennleistung müssen bis Ende 2024 mit einem System zur Gebäudeautomation und -steuerung ausgerüstet sein.
Die aktuelle Gesetzgebung zeigt eine klare Ausrichtung auf den Klimaschutz und die Reduktion von CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Trotzdem werden einige Kritikpunkte laut, insbesondere bezüglich der zahlreichen Detailanforderungen, die die Technologieoffenheit des Gesetzes unnötig einschränken könnten.
Die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz und nachhaltige Energieversorgung. Die Festlegung, fossil befeuerte Heizkessel bis 2045 aus dem Verkehr zu ziehen, unterstreicht die Dringlichkeit, den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungsanlagen setzt klare Anreize für die Nutzung von umweltfreundlichen Technologien, wobei die Vielfalt der Optionen den individuellen Gegebenheiten gerecht wird.
Allerdings bleibt die Frage nach der Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit. Die Technologieoffenheit des Gesetzes wird durch einige detaillierte Anforderungen unnötig eingeschränkt, was zu einer Herausforderung für die Industrie werden könnte. Es ist entscheidend, dass Unternehmen genügend Handlungsspielraum behalten, um innovative Lösungen zu entwickeln und den Übergang zu nachhaltigen Technologien zu erleichtern.
Die Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen sind notwendig, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und unvorhergesehene Probleme zu adressieren. Gleichzeitig sollte die Regierung sicherstellen, dass diese Maßnahmen nicht zu Verzögerungen führen und die langfristigen Ziele im Kampf gegen den Klimawandel nicht gefährden.
Die europäische Ebene spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle, und eine harmonisierte Umsetzung der Gebäuderichtlinie ist erforderlich, um Unternehmen nicht zu überfordern und einen effizienten internationalen Austausch von Best Practices zu ermöglichen. Insgesamt steht Deutschland vor einer anspruchsvollen, aber notwendigen Aufgabe, die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben und dabei sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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