ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 18.01.2024 – EU-Parlament beschließt wegweisende Richtlinie zur Produktkennzeichnung und Werbetransparenz
    18.01.2024 – EU-Parlament beschließt wegweisende Richtlinie zur Produktkennzeichnung und Werbetransparenz
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 17. Januar 2024 hat das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit eine bedeutende Richtlinie angenommen, die darauf abzielt, die ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

EU-Parlament beschließt wegweisende Richtlinie zur Produktkennzeichnung und Werbetransparenz

 

Am 17. Januar 2024 hat das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit eine bedeutende Richtlinie angenommen, die darauf abzielt, die Produktkennzeichnung zu verbessern und irreführende Umweltaussagen in der Werbung zu verbieten. Das Abstimmungsergebnis von 593 Stimmen für, 21 gegen und 14 Enthaltungen spiegelt die breite Unterstützung für diese Maßnahme wider.


Die neu verabschiedete Richtlinie setzt sich das Ziel, Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen und ihnen dabei zu helfen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Zentrale Elemente der Richtlinie betreffen die Transparenz der Produktkennzeichnung und die Sicherstellung verlässlicher Informationen für die Verbraucher.

Ein zentraler Punkt der Richtlinie ist das Verbot von irreführenden Umweltaussagen. Begriffe wie "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "öko" dürfen fortan nur noch verwendet werden, wenn sie nachgewiesen werden können. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass Verbraucher präzisere und verlässlichere Informationen erhalten.

Des Weiteren regelt die Richtlinie die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Nur noch solche, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von staatlichen Stellen eingeführt wurden, werden in der EU erlaubt sein. Dies soll die Vielfalt der Siegel reduzieren und ihre Vergleichbarkeit verbessern.

Emissionsausgleichsbehauptungen, die Produkte als umweltneutral, reduziert oder positiv wirkend darstellen, ohne Nachweise, werden ebenfalls untersagt. Damit sollen unrealistische Umweltversprechen vermieden und die Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen gestärkt werden.

Die Richtlinie legt auch einen klaren Fokus auf die Langlebigkeit von Produkten. Hersteller und Verbraucher werden dazu ermutigt, mehr Wert auf langlebige Produkte zu legen. Dies wird durch die klare Darstellung von Garantieinformationen und die Einführung eines neuen, einheitlichen Etiketts für Produkte mit verlängerter Garantiezeit unterstützt.

Unbegründete Haltbarkeitsaussagen, die Verbraucher täuschen könnten, sind nun ebenfalls untersagt. Die Richtlinie zielt darauf ab, Verbraucher vor unrealistischen Erwartungen zu schützen und den Fokus auf nachhaltigen Konsum zu stärken.

Ein weiteres Verbot betrifft die irreführende Darstellung der Reparierbarkeit von Waren. Produkte, die nicht reparierbar sind, dürfen nicht mehr als reparierbar beworben werden.

Die Richtlinie muss nun noch die Zustimmung des Rates erhalten. Nach der Billigung wird sie im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.


Kommentar: Ein Schritt in Richtung verantwortungsbewussten Konsums

Die Verabschiedung dieser wegweisenden Richtlinie durch das Europäische Parlament markiert einen wichtigen Fortschritt in Bezug auf Verbraucherrechte, Umweltschutz und Transparenz im Handel. Die klaren Verbote irreführender Umweltaussagen und die Regulierung von Nachhaltigkeitssiegeln senden ein starkes Signal für eine verantwortungsbewusste Wirtschaft und einen nachhaltigen Konsum.

Besonders ermutigend ist der Fokus auf die Langlebigkeit von Produkten. Die Förderung von verlängerten Garantiezeiten und die transparente Darstellung von Garantieinformationen werden dazu beitragen, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und die Umweltauswirkungen durch vorzeitige Entsorgung zu reduzieren.

Es ist nun entscheidend, dass der Rat diese wegweisende Richtlinie unterstützt und die Mitgliedstaaten die Umsetzung zügig vorantreiben. Diese Maßnahmen sind ein Schritt in Richtung einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Konsumgesellschaft, die nicht nur Verbraucherrechte schützt, sondern auch positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken