ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 18.01.2024 – Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht erklärt Freigaben für ältere Volkswagen-Dieselmodelle für rechtswidrig
    18.01.2024 – Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht erklärt Freigaben für ältere Volkswagen-Dieselmodelle für rechtswidrig
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | In einem wegweisenden Urteil hat die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts am 17. Januar 2024 entschieden, dass die Freigaben d...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht erklärt Freigaben für ältere Volkswagen-Dieselmodelle für rechtswidrig

 

In einem wegweisenden Urteil hat die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts am 17. Januar 2024 entschieden, dass die Freigaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) aus dem Jahr 2016 für insgesamt 62 ältere Fahrzeugtypen des Volkswagen-Konzerns rechtswidrig waren. Die Klage, eingereicht vom Deutschen Umwelthilfe e.V., fokussierte sich auf Dieselfahrzeuge, in denen Motoren des Typs EA 189 Euro 5 verbaut sind.


Die Kammer stellte fest, dass die vom KBA erteilten Freigaben aufgrund der Verwendung eines sogenannten Thermofensters bei der Abgasrückführung unrechtmäßig waren. Ein Thermofenster, so die Richter, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Ebenso wurden die sogenannte "Taxi-Schaltung", welche nach 900 Sekunden im Stand die Abgasrückführung reduziert, und die ab einer Höhe von 1.000 Metern verringerte Abgasrückführung als unzulässige Abschalteinrichtungen bewertet.

Die Kammer verwies zur Begründung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. November 2022 (Az. C-873/19). Der EuGH betonte darin, dass der Deutsche Umwelthilfe e.V. berechtigt sei, die Genehmigungen anzufechten. Zudem dürfe eine Abschalteinrichtung wie das Thermofenster nur unter außergewöhnlichen Umständen zugelassen werden, wenn sie zur Vermeidung schwerwiegender Gefahren für den Motor und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich sei. Die Kammer sah jedoch keine konkrete Gefahr für den Motor, wie sie der EuGH definiert hatte. Technische Probleme anderer Fahrzeugkomponenten wurden von der Beklagten und den Beigeladenen vorgebracht, diese betrafen jedoch nicht unmittelbar den Motor.

Im Falle der Rechtskraft des Urteils ist das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um rechtmäßige Zustände herzustellen. Die Urteilsgründe liegen derzeit noch nicht vor, und die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.


Kommentar:

Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts markiert einen weiteren Meilenstein im Dieselskandal und stellt eine bedeutende Entscheidung für die Rechte der Verbraucher und den Umweltschutz dar. Die Richter haben klargestellt, dass die Freigaben des KBA für ältere Volkswagen-Dieselmodelle aufgrund der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen rechtswidrig waren.

Das Urteil stützt sich auf die Prinzipien des Europäischen Gerichtshofs, der zuvor festgestellt hatte, dass der Deutsche Umwelthilfe e.V. das Recht hat, Genehmigungen anzufechten. Zudem betont das Urteil, dass Abschalteinrichtungen nur in Ausnahmefällen akzeptabel sind, nämlich wenn sie dazu dienen, eine unmittelbare Gefahr für den Motor und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu verhindern. In diesem Fall verneinte die Kammer jedoch eine solche Gefahr und stützte sich dabei auf die bisherige Rechtsprechung.

Die zugelassenen Rechtsmittel bieten die Möglichkeit, dass höhere Instanzen diese wegweisende Entscheidung überprüfen und klären können. Die Automobilindustrie steht erneut im Fokus, und es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dieses Urteil auf ähnliche Fälle weltweit haben wird. Es wird zunehmend klar, dass Verstöße gegen Umweltvorschriften nicht ungestraft bleiben und dass Gerichte bereit sind, die Rechte der Verbraucher und die Umwelt voranzutreiben.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken