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  • 17.01.2024 – Bundesregierung entlastet kleine und mittelständische Unternehmen um 650 Millionen Euro Bürokratiekosten
    17.01.2024 – Bundesregierung entlastet kleine und mittelständische Unternehmen um 650 Millionen Euro Bürokratiekosten
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Bundesregierung hat heute einen wegweisenden Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine substantielle Anhebung der monetären Schwellenwerte im Han...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bundesregierung entlastet kleine und mittelständische Unternehmen um 650 Millionen Euro Bürokratiekosten

 

Die Bundesregierung hat heute einen wegweisenden Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine substantielle Anhebung der monetären Schwellenwerte im Handelsbilanzrecht vorsieht. Dieser bahnbrechende Schritt wurde auf Empfehlung des Bundesministers der Justiz, Dr. Marco Buschmann, beschlossen und könnte tiefgreifende Auswirkungen auf die Bürokratiebelastung von Unternehmen haben.


Die geplante Erhöhung der Schwellenwerte, die bei rund 25 Prozent liegt, ist darauf ausgerichtet, die Unternehmensgrößenklassen neu zu definieren und besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute zu kommen. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betonte die Bedeutung dieses Schritts für die wirtschaftliche Dynamik Deutschlands und bezeichnete den Bürokratieabbau als einen oft unterschätzten, aber entscheidenden Baustein für die Stimulierung der Konjunktur.

Die monetären Schwellenwerte spielen eine entscheidende Rolle bei der Klassifizierung von Unternehmen, angefangen von "Kleinstunternehmen" bis hin zu "großen" Unternehmen gemäß dem Handelsbilanzrecht. Diese Klassifizierung bestimmt den Umfang der Bilanzierungs- und Berichtspflichten, wobei kleinere Unternehmen weniger umfangreiche Pflichten haben als größere. Die vorgesehene Anhebung der Schwellenwerte wird voraussichtlich dazu führen, dass eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen in niedrigere Größenklassen eingestuft wird, was wiederum zu einer erheblichen Verringerung des bürokratischen Aufwands und zu signifikanten Kosteneinsparungen führen könnte.

Die geschätzten Auswirkungen auf die Wirtschaft sind bedeutend. Die Unternehmen könnten jährlich um rund 650 Millionen Euro an Bürokratiekosten entlastet werden, was im Durchschnitt 12.500 Euro pro Unternehmen entspricht. Dieser finanzielle Spielraum könnte den Unternehmen ermöglichen, sich verstärkt auf ihre eigentlichen Tätigkeiten und die Wertschöpfung zu konzentrieren. Insgesamt wird erwartet, dass etwa 52.000 Unternehmen, darunter Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften, von dieser Schwellenwerterhöhung profitieren werden.

Die geplante Anhebung basiert auf der Umsetzung der Delegierten Richtlinie 2023/2775 der Europäischen Kommission vom 17. Oktober 2023, die eine Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen sowie für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen vorsieht. Interessanterweise ermöglichen die europäischen Regelungen eine rückwirkende Geltendmachung der Schwellenwerterhöhung bereits für das Geschäftsjahr 2023.

Der nun verabschiedete Gesetzesentwurf wird als Formulierungshilfe der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht, und die Details können online eingesehen werden.


Kommentar:

Die Entscheidung der Bundesregierung, die monetären Schwellenwerte im Handelsbilanzrecht deutlich anzuheben, ist ein bedeutender Schritt in Richtung Bürokratieabbau und könnte für viele Unternehmen eine erhebliche Entlastung bedeuten. Die geplante Erhöhung um rund 25 Prozent spiegelt die Bemühungen wider, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen von unnötigem Verwaltungsaufwand zu befreien.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont zu Recht die positive wirtschaftliche Dynamik, die durch den Abbau von Bürokratie ausgelöst werden kann. Die erwarteten Entlastungen von etwa 650 Millionen Euro jährlich für die betroffenen Unternehmen sind beeindruckend und könnten einen erheblichen Beitrag zur Stärkung der unternehmerischen Freiheit und zur Förderung von Innovation und Wachstum leisten.

Es ist lobenswert, dass die geplante Anhebung auf europäischen Richtlinien basiert, was auch die Möglichkeit einer rückwirkenden Geltendmachung für das laufende Geschäftsjahr einschließt. Dies unterstreicht die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der deutschen Gesetzgebung an die sich entwickelnden Bedürfnisse der Wirtschaft.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetz einen spürbaren positiven Einfluss auf die zahlreichen Unternehmen hat, die von den erleichterten Bilanzierungs- und Berichtspflichten profitieren werden. Der Bürokratieabbau kann als ein essenzielles Instrument betrachtet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und gleichzeitig die langfristige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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