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  • 16.01.2024 – Bürokratieentlastungsgesetz: Digitale Arbeitsverträge müssen einfacher werden
    16.01.2024 – Bürokratieentlastungsgesetz: Digitale Arbeitsverträge müssen einfacher werden
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung vorgelegt, der vorsieht, Schriftformerfordernisse in verschiedenen G...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bürokratieentlastungsgesetz unter Beschuss: Kritik an Arbeitsvertragsmodalitäten

 

Bitkom-Hauptgeschäftsführer fordert Überarbeitung des Gesetzentwurfs für effektiven Bürokratieabbau

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung vorgelegt, der vorsieht, Schriftformerfordernisse in verschiedenen Gesetzen durch die Textform zu ersetzen. Die Initiative zielt darauf ab, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Allerdings bleibt die Unterzeichnung von Arbeitsverträgen weiterhin an bestimmte Bedingungen gebunden, was auf Kritik stößt.


Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder äußerte Bedenken bezüglich des vorgelegten Gesetzentwurfs. Er betonte, dass Unternehmen trotz des Versprechens der Bundesregierung, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, weiterhin erheblichen Papierkram bewältigen müssten. Insbesondere die handschriftliche Unterzeichnung von Arbeitsverträgen sei nach wie vor erforderlich. Die einzige alternative Option, die die Regierung vorsieht, sei die sogenannte "qualifizierte elektronische Signatur". Rohleder kritisierte diese als zu umständlich, kostspielig und als Verzögerungsfaktor im Einstellungsprozess.

Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer verwies darauf, dass bis zum 1. August 2022 Arbeitsverträge in Deutschland rechtsverbindlich mit einfacher elektronischer Signatur abgeschlossen wurden, ohne dass es zu Missbrauchsfällen kam. Er argumentierte, dass die im Nachweisgesetz 2022 eingeführten Hürden nicht ausreichend abgebaut wurden, was dazu führt, dass die Praxis im analogen Zeitalter verharrt.

Rohleder forderte die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und die einfache Übermittlung von Arbeitsverträgen in Textform mit einem Übermittlungs- und Empfangsnachweis zu ermöglichen. Dies, so argumentierte er, sei technisch einfach, kostengünstig umzusetzen und entspräche den gesetzlichen Vorgaben der europäischen Arbeitsbedingungsrichtlinie.


Kommentar:

Die Kritik von Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder an dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung wirft wichtige Fragen zur Effektivität der vorgeschlagenen Maßnahmen auf. Während die Bundesregierung den Abbau von bürokratischen Hürden verspricht, sieht Rohleder in der aktuellen Form des Gesetzentwurfs wenig Fortschritt.

Seine Bedenken bezüglich der Beibehaltung der handschriftlichen Unterzeichnung von Arbeitsverträgen und der verpflichtenden "qualifizierten elektronischen Signatur" als einziger Alternativlösung spiegeln die Bedenken vieler Unternehmen wider. Rohleder argumentiert überzeugend, dass die vorgesehene elektronische Signatur zu umständlich und kostspielig ist, was nicht nur Unternehmen belastet, sondern auch den Einstellungsprozess verlangsamen könnte.

Die Tatsache, dass bis August 2022 einfache elektronische Signaturen in Deutschland rechtsverbindlich waren, ohne dass es zu Missbrauchsfällen kam, unterstreicht die Frage nach der Notwendigkeit strengerer Vorschriften. Rohleders Vorschlag, die einfache Übermittlung von Arbeitsverträgen in Textform mit einem Übermittlungs- und Empfangsnachweis zu ermöglichen, scheint eine pragmatische und kostengünstige Lösung zu sein, die dennoch den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.

Die Bundesregierung sollte diese Kritik ernst nehmen und den Gesetzentwurf überarbeiten, um sicherzustellen, dass die angestrebte Bürokratieentlastung tatsächlich in der Praxis umgesetzt wird, ohne dabei unnötige Hürden für Unternehmen und Bewerberinnen und Bewerber zu schaffen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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