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  • 16.01.2024 – Neue Verordnung verspricht einfachen Zugang, Effizienz und Transparenz in grenzüberschreitenden Verfahren
    16.01.2024 – Neue Verordnung verspricht einfachen Zugang, Effizienz und Transparenz in grenzüberschreitenden Verfahren
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | In einem bedeutenden Schritt zur Förderung der Digitalisierung und Modernisierung der justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union (EU) t...

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Steuer & Recht |

Neue Verordnung verspricht einfachen Zugang, Effizienz und Transparenz in grenzüberschreitenden Verfahren

 

In einem bedeutenden Schritt zur Förderung der Digitalisierung und Modernisierung der justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union (EU) traten heute neue Vorschriften in Kraft. Die Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und den Zugang zum Recht zielt darauf ab, die Kommunikation in der EU zu harmonisieren und grenzüberschreitende Zivil- und Strafverfahren durch digitale Innovation zu transformieren. Diese wegweisende Maßnahme verspricht, Verfahren für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden erheblich einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten.


Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Werte und Transparenz, Vera Jourová, betonte die Notwendigkeit dieser Verordnung, die Justiz für jeden EU-Bürger zugänglicher zu machen und das Justizsystem an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. "Die Tatsache, dass die Verordnung heute in Kraft tritt, ist eine erfreuliche Nachricht für die europäischen Bürger, die von transparenteren und effizienteren justiziellen Verfahren profitieren werden", kommentierte Jourová.

EU-Justizkommissar Didier Reynders bezeichnete die neue Regelung als einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung der Justiz. "Dies wird die Justizsysteme effizienter gestalten, den Bürgern und Unternehmen den Zugang zur Justiz erleichtern und den Gerichten helfen, Recht zu sprechen", erklärte Reynders.

Die bisherige Praxis der justiziellen Zusammenarbeit, die oft auf papierbasierten Verfahren basierte, wird nun durch die Einführung der Digitalisierung grundlegend überarbeitet. Diese Innovation verspricht nicht nur eine Steigerung der Effizienz der justiziellen Zusammenarbeit, sondern auch eine erhebliche Verbesserung des Zugangs zum Recht für Bürger, Unternehmen und Behörden.

Besonders bedeutsam ist die Schaffung der europäischen elektronischen Anlaufstelle auf dem europäischen E-Justiz-Portal. Diese Schnittstelle wird es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ermöglichen, in grenzüberschreitenden Fällen Anträge zu stellen oder mit Justizbehörden zu kommunizieren. Diese Initiative zielt darauf ab, den Verbrauchern einen einfacheren Zugang zum Rechtsschutz zu gewähren und Rechtsangelegenheiten in verschiedenen Mitgliedstaaten reibungsloser zu klären.

Die Verordnung ermöglicht es den Parteien in Zivil- oder Strafverfahren, per Videokonferenz an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Diese Maßnahme verspricht nicht nur eine erhebliche Kosteneinsparung, sondern erleichtert auch den Zugang zur Justiz für Bürger und Unternehmen. Des Weiteren wird die elektronische Begleichung von Gerichtsgebühren eingeführt, um administrative Hürden weiter zu reduzieren.

Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten planen, noch in diesem Jahr mit der konkreten Umsetzung der Verordnung zu beginnen. Dieser Schritt wird zweifellos einen Meilenstein in der Entwicklung der europäischen Justiz darstellen, indem er Innovation, Effizienz und Transparenz vorantreibt und die Bürgerinnen und Bürger der EU in den Mittelpunkt des justiziellen Fortschritts stellt.

 
Kommentar:

Die Einführung der Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und den Zugang zum Recht markiert zweifellos einen bedeutsamen Schritt in Richtung einer modernen, effizienten und zugänglichen Justiz in der Europäischen Union. Die digitalen Innovationen, insbesondere die Schaffung der europäischen elektronischen Anlaufstelle, versprechen, die länderübergreifende Kommunikation und die Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten erheblich zu erleichtern.

Die Möglichkeit, an Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz teilzunehmen, signalisiert nicht nur einen technologischen Fortschritt, sondern trägt auch dazu bei, Kosten zu minimieren und den Zugang zur Justiz für Bürger und Unternehmen zu vereinfachen. Die elektronische Begleichung von Gerichtsgebühren stellt einen weiteren wichtigen Schritt dar, um administrative Hürden abzubauen und den gesamten Justizprozess effizienter zu gestalten.

Es bleibt zu hoffen, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Versprechen zur zügigen Umsetzung dieser Verordnung einhalten werden. Die Bürgerinnen und Bürger der EU haben ein Anrecht auf eine zeitgemäße und effektive Justiz, die mit den Herausforderungen der digitalen Ära Schritt hält. Diese Initiative könnte nicht nur die Effizienz der justiziellen Zusammenarbeit verbessern, sondern auch das Vertrauen in das europäische Rechtssystem stärken.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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