ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 09.01.2024 – Wodka auf Klassenfahrt kann teuer werden
    09.01.2024 – Wodka auf Klassenfahrt kann teuer werden
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Auf der Klassenfahrt nach München im Juni 2022 erlebte ein Schüler der 10. Klasse eines Berliner Gymnasiums eine vorzeitige Abreise, die nicht nur...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Wodka auf Klassenfahrt kann teuer werden

 

Auf der Klassenfahrt nach München im Juni 2022 erlebte ein Schüler der 10. Klasse eines Berliner Gymnasiums eine vorzeitige Abreise, die nicht nur für ihn, sondern auch für seine Erziehungsberechtigten finanzielle Konsequenzen nach sich zog. Die Mutter des betroffenen Schülers, hier als Beklagte bezeichnet, wurde vom Verwaltungsgericht Berlin zur Kasse gebeten, nachdem ihr Sohn gemeinsam mit sechs weiteren Schülern unerlaubterweise Alkohol auf der Reise erworben hatte.


Vorausgegangen war eine schriftliche Verpflichtung der Beklagten, sämtliche Kosten im Falle einer vorzeitigen Heimreise zu tragen. Dennoch erwarben sieben Schüler, darunter auch der Sohn der Beklagten, während der Klassenfahrt zwei Wodkaflaschen. Dies führte zu ihrem Ausschluss von der Reise und den damit verbundenen Mehrkosten von 143,60 Euro. Als die Beklagte sich weigerte, diese zu begleichen, sah sich das Land Berlin gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Klage des Landes Berlin war erfolgreich, und das Verwaltungsgericht Berlin begründete dies mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag, den die Parteien miteinander eingegangen waren. Die Wirksamkeit dieses Vertrags wurde von Gerichtsseite bestätigt, da der Ausschluss des Schülers als legitime Ordnungsmaßnahme nach dem Berliner Schulgesetz angesehen wurde. Da die Beklagte diesen Ausschluss nicht angefochten hatte, wurde die vereinbarte Kostenfolge für gerechtfertigt erachtet. Die Gesamtforderung, einschließlich der geforderten Zinsen, wurde vom Gericht als angemessen und rechtens eingestuft.

Der rechtskräftige Gerichtsbescheid setzt somit einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Fälle und verdeutlicht die Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten in Bezug auf das Verhalten ihrer Kinder während schulischer Veranstaltungen außerhalb des Klassenzimmers.

VG Berlin, Gerichtsbescheid VG 3 K 191/23 vom 15.11.2023

 
Kommentar:

Der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Berlin in diesem Fall sendet eine deutliche Botschaft an Eltern und Erziehungsberechtigte: Die Überwachung des Verhaltens von Schülern während schulischer Veranstaltungen, insbesondere Klassenfahrten, ist von entscheidender Bedeutung. Die Vereinbarung, sämtliche Kosten bei vorzeitiger Rückreise zu tragen, ist nicht nur eine formelle Maßnahme, sondern wird, wie in diesem Fall, vom Gericht als rechtlich bindend und durchsetzbar angesehen.

Es ist zu betonen, dass der Ausschluss von Schülern aufgrund unangemessenen Verhaltens nicht nur eine pädagogische Maßnahme darstellt, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Eltern sollten daher die Vereinbarungen und Regeln im Zusammenhang mit schulischen Aktivitäten aufmerksam lesen und sicherstellen, dass ihre Kinder sich bewusst sind, welche Konsequenzen unangemessenes Verhalten nach sich ziehen kann.

Insgesamt unterstreicht dieser Fall die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation zwischen Schulen, Schülern und Eltern, um ein Verständnis für die Verantwortlichkeiten und Konsequenzen zu fördern und eine positive und sichere Lernumgebung während außerschulischer Aktivitäten zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken