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Steuer & Recht |
Auf der Klassenfahrt nach München im Juni 2022 erlebte ein Schüler der 10. Klasse eines Berliner Gymnasiums eine vorzeitige Abreise, die nicht nur für ihn, sondern auch für seine Erziehungsberechtigten finanzielle Konsequenzen nach sich zog. Die Mutter des betroffenen Schülers, hier als Beklagte bezeichnet, wurde vom Verwaltungsgericht Berlin zur Kasse gebeten, nachdem ihr Sohn gemeinsam mit sechs weiteren Schülern unerlaubterweise Alkohol auf der Reise erworben hatte.
Vorausgegangen war eine schriftliche Verpflichtung der Beklagten, sämtliche Kosten im Falle einer vorzeitigen Heimreise zu tragen. Dennoch erwarben sieben Schüler, darunter auch der Sohn der Beklagten, während der Klassenfahrt zwei Wodkaflaschen. Dies führte zu ihrem Ausschluss von der Reise und den damit verbundenen Mehrkosten von 143,60 Euro. Als die Beklagte sich weigerte, diese zu begleichen, sah sich das Land Berlin gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Klage des Landes Berlin war erfolgreich, und das Verwaltungsgericht Berlin begründete dies mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag, den die Parteien miteinander eingegangen waren. Die Wirksamkeit dieses Vertrags wurde von Gerichtsseite bestätigt, da der Ausschluss des Schülers als legitime Ordnungsmaßnahme nach dem Berliner Schulgesetz angesehen wurde. Da die Beklagte diesen Ausschluss nicht angefochten hatte, wurde die vereinbarte Kostenfolge für gerechtfertigt erachtet. Die Gesamtforderung, einschließlich der geforderten Zinsen, wurde vom Gericht als angemessen und rechtens eingestuft.
Der rechtskräftige Gerichtsbescheid setzt somit einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Fälle und verdeutlicht die Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten in Bezug auf das Verhalten ihrer Kinder während schulischer Veranstaltungen außerhalb des Klassenzimmers.
VG Berlin, Gerichtsbescheid VG 3 K 191/23 vom 15.11.2023
Der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Berlin in diesem Fall sendet eine deutliche Botschaft an Eltern und Erziehungsberechtigte: Die Überwachung des Verhaltens von Schülern während schulischer Veranstaltungen, insbesondere Klassenfahrten, ist von entscheidender Bedeutung. Die Vereinbarung, sämtliche Kosten bei vorzeitiger Rückreise zu tragen, ist nicht nur eine formelle Maßnahme, sondern wird, wie in diesem Fall, vom Gericht als rechtlich bindend und durchsetzbar angesehen.
Es ist zu betonen, dass der Ausschluss von Schülern aufgrund unangemessenen Verhaltens nicht nur eine pädagogische Maßnahme darstellt, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Eltern sollten daher die Vereinbarungen und Regeln im Zusammenhang mit schulischen Aktivitäten aufmerksam lesen und sicherstellen, dass ihre Kinder sich bewusst sind, welche Konsequenzen unangemessenes Verhalten nach sich ziehen kann.
Insgesamt unterstreicht dieser Fall die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation zwischen Schulen, Schülern und Eltern, um ein Verständnis für die Verantwortlichkeiten und Konsequenzen zu fördern und eine positive und sichere Lernumgebung während außerschulischer Aktivitäten zu gewährleisten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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