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  • 05.01.2024 – Vertrag ist Vertrag – Vereinbarung im Mietvertrag über Strompauschale gilt
    05.01.2024 – Vertrag ist Vertrag – Vereinbarung im Mietvertrag über Strompauschale gilt
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Lübeck die vertragliche Verbindlichkeit von Strompauschalen in Mietverträgen bekräftigt, selbst ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Vertrag ist Vertrag – Vereinbarung im Mietvertrag über Strompauschale gilt

 

In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Lübeck die vertragliche Verbindlichkeit von Strompauschalen in Mietverträgen bekräftigt, selbst in Zeiten zunehmender Energiekosten. Die Entscheidung erging im Fall mit dem Aktenzeichen 14 S 21/22 am 16. November 2023 und ist seitdem rechtskräftig. Das Gericht wies darauf hin, dass bestehende Vereinbarungen im Mietverhältnis, insbesondere bezüglich einer Pauschale für Strom, unabhängig von Preiserhöhungen oder anderen wirtschaftlichen Veränderungen, respektiert werden müssen.


In vielen älteren Mietverträgen sind noch Nebenkostenpauschalen verankert, darunter auch solche für Strom. Historisch bedingt fehlten in Mietshäusern oft individuelle Stromzähler für jede Wohnung. Die Pauschalvereinbarungen ermöglichten es Mietern, einen festen Betrag für Strom zu entrichten, unabhängig von ihrem tatsächlichen Verbrauch. Die steigenden Stromkosten können jedoch für Vermieter problematisch werden, da sie dann die zusätzlichen Belastungen tragen müssen.

Die Richter betonten, dass Vermieter nicht befugt sind, bestehende Verträge einseitig zu ändern oder aufzuheben, wenn eine Pauschale ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt ist. Das Urteil verdeutlichte jedoch, dass Vermieter trotzdem nicht rechtlos sind. Laut § 560 BGB besteht die Möglichkeit, höhere Betriebskosten auf die Mieter umzulegen, sofern dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Der Vermieter muss dabei den Grund für die Erhöhung in schriftlicher Form darlegen und erklären.

Die Richter betonten abschließend, dass die potenziellen Nachteile, die sich für den Vermieter durch steigende Strompreise ergeben können, integraler Bestandteil einer Pauschale sind und vom Vermieter hinzunehmen sind. Eine einseitige Änderung des Vertrags durch eine geänderte Form der Jahresabrechnung ohne Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen wird als unrechtmäßig betrachtet.

 
Kommentar:

Das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 16. November 2023 bietet eine klare rechtliche Orientierung im Bereich der Strompauschalen in Mietverträgen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Verbindlichkeit von vertraglichen Absprachen und schützt Mieter vor willkürlichen Änderungen seitens der Vermieter.

Die Feststellung, dass Vermieter trotz einer Pauschale nicht rechtlos sind, veranschaulicht die Ausgewogenheit des Rechtssystems. Die Möglichkeit, höhere Betriebskosten auf Mieter umzulegen, dient dabei als rechtlicher Spielraum für Vermieter, um mit steigenden Energiekosten umzugehen. Die klaren Vorgaben, wie diese Erhöhungen durchzuführen sind, schaffen Transparenz und verhindern willkürliche Gebührenanpassungen.

Das Urteil reflektiert die stetig wachsende Bedeutung rechtlicher Klarstellungen im Mietrecht, insbesondere angesichts sich ändernder gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedingungen. Es zeigt, dass Gesetze und Gerichtsurteile eine entscheidende Rolle dabei spielen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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