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Steuer & Recht |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut bestätigt, dass künftige Rentnerinnen und Rentner einer Doppelbesteuerung ausgesetzt sein könnten, wenn nicht umgehend Maßnahmen ergriffen werden. Diese alarmierende Situation wurde erstmals im Mai 2021 durch den BFH aufgezeigt, der eine Rechenformel zur Ermittlung der Doppelbesteuerung präsentierte. Obwohl in den konkreten Klagefällen (Rentenbeginn 2007 bzw. 2009) keine Doppelbesteuerung festgestellt wurde, hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) weiterhin auf eine dringende Reform gedrängt.
Der BFH legte erstmals eine konkrete Rechenformel vor, um eine Doppelbesteuerung zu ermitteln. Dies geschah trotz der Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1143/21) durch das Bundesverfassungsgericht. Der BdSt sieht in den Entscheidungen des BFH wegweisende Signale und ruft den Gesetzgeber dazu auf, unverzüglich zu handeln.
Konkrete Klagefälle und Rechenformel
Trotz der Abweisung der Verfassungsbeschwerde im Jahr 2021 hat der BFH klargestellt, dass künftige Rentnerinnen und Rentner tatsächlich von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnten. Die Doppelbesteuerung tritt auf, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher sind als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Der BFH präsentiert erstmals eine Rechenformel, wobei betont wird, dass bestimmte Rechengrößen im Steuerrecht, wie der Grundfreibetrag, nicht zu Ungunsten der Senioren berücksichtigt werden dürfen.
Handlungsaufruf des BdSt
Der Bund der Steuerzahler drängt nachdrücklich auf eine Anpassung der bestehenden Regelungen zur Versteuerung von Renten. Insbesondere sollte der steuerpflichtige Anteil der Rente langsamer ansteigen, und laufende Rentensteigerungen sollten vom persönlichen Steuerfreibetrag profitieren. Der BdSt hat entsprechende Vorschläge bereits dem Bundesfinanzministerium unterbreitet, das bisher noch keine konkrete Handlungsanweisung veröffentlicht hat.
Parameter und betroffene Gruppen
Der BFH hat klare Parameter genannt, wann eine strukturelle Doppelbesteuerung vorliegt. Insbesondere sind Seniorinnen und Senioren betroffen, die erst kürzlich in Rente gegangen sind, selbstständig tätig waren und keine steuerfreien Arbeitgeberanteile erhalten haben, unverheiratet und männlich sind, oder einen unstetigen Rentenversicherungsverlauf haben. Es ist zu beachten, dass nicht zwingend alle genannten Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sondern mehrere davon prinzipiell vorliegen können.
BdSt-Forderungen und Handlungsempfehlungen
Der BdSt fordert den Gesetzgeber auf, das geltende Recht anzupassen und die Finanzverwaltung dazu zu bewegen, Fälle nachgewiesener Doppelbesteuerung zu ändern. Konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene werden ebenfalls angeboten, einschließlich der Möglichkeit, Einspruch gegen ihren Bescheid zu erheben und die mögliche Doppelbesteuerung darzulegen.
Neues Klageverfahren
Obwohl bereits Fälle vorliegen, in denen eine Doppelbesteuerung im Einspruchsverfahren rechnerisch nachgewiesen wurde, weigert sich das Finanzamt, die Einkommensteuerbescheide zu ändern. Der BdSt unterstützt die betroffenen Rentner und plant ein neues Verfahren, diesmal mit einem Rentenbeginn im Jahr 2017.
Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers, um die Doppelbesteuerung von Rentnern zu verhindern und eine gerechte Besteuerung sicherzustellen.
Die jüngsten Entwicklungen rund um die Doppelbesteuerung von Rentnern werfen ein alarmierendes Licht auf eine drängende Notwendigkeit für Reformen im deutschen Steuersystem. Die vom Bundesfinanzhof aufgezeigten Parameter für eine mögliche Doppelbesteuerung sollten nicht nur als theoretische Überlegung betrachtet werden, sondern als ernsthafte Bedrohung für die finanzielle Sicherheit künftiger Rentner.
Es ist erfreulich, dass der Bund der Steuerzahler (BdSt) sich vehement für eine gerechte Besteuerung einsetzt und konkrete Forderungen an den Gesetzgeber stellt. Die vorgeschlagene Anpassung der Regelungen zur Versteuerung von Renten, insbesondere die langsamere Ansteigung des steuerpflichtigen Anteils und die Berücksichtigung von laufenden Rentensteigerungen beim persönlichen Steuerfreibetrag, sind vernünftige Schritte in die richtige Richtung.
Die Tatsache, dass es bereits Fälle gibt, in denen eine Doppelbesteuerung im Einspruchsverfahren nachgewiesen wurde, und dennoch das Finanzamt sich weigert, Einkommensteuerbescheide zu ändern, ist inakzeptabel. Hier ist eine klare Reaktion seitens der Finanzverwaltung erforderlich, um das Vertrauen der Bürger in die Fairness des Steuersystems aufrechtzuerhalten.
Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesfinanzministerium die Vorschläge des BdSt zeitnah prüft und konkrete Maßnahmen ergreift, um die Doppelbesteuerung von Rentnern zu verhindern. Die Debatte über eine gerechte Besteuerung ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft der Rentner und die Integrität des Steuersystems insgesamt.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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