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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Preisexplosion in Apotheken: Hilfstaxe-Aus führt zu drastischen Medikamentenpreiserhöhungen
Mit dem Auslaufen der Hilfstaxe zum Jahreswechsel steht die Apothekenlandschaft in Deutschland vor einem einschneidenden Wandel in der Preisstruktur für individuell hergestellte Medikamente. Die Hilfstaxe, die bisher als Richtlinie für die Berechnung von Rezepturen diente, hat ihre Gültigkeit verloren, und die Apotheken müssen sich nun auf eine neue Grundlage für die Preisgestaltung einstellen. Ab sofort wird der tatsächliche Einkaufspreis der Apotheke als Ausgangspunkt für die Abrechnung von Rezeptursubstanzen genommen, wobei der reale Einkaufspreis um den Großhandelsrabatt bereinigt wird.
Die konkreten Auswirkungen dieser Änderung werden anhand eines praxisnahen Beispiels deutlich: Eine häufig verordnete Nasensalbe, die bisher etwa 25 Euro kostete, erhöht sich plötzlich auf rund 140 Euro. Dies verdeutlicht den enormen Anstieg der Preise für Rezepturen, der nicht nur die Apotheken, sondern auch die Patienten vor neue finanzielle Herausforderungen stellt.
Ein wesentlicher Aspekt der Umstellung betrifft die bisherige Praxis der Abrechnung von Anbrüchen bei Rezepturanfertigungen. Diese Möglichkeit wird nun abgeschafft, und auch bei Mengen, die den Packungsinhalt des Fertigarzneimittels unterschreiten, muss die gesamte Packung abgerechnet werden. Grundlage hierfür ist der sogenannte "Listen-Einkaufspreis", der als neuer Ausgangswert für die Berechnung herangezogen wird.
Die Auswirkungen auf die Endpreise für die Patienten sind drastisch. Apothekerinnen und Apotheker berichten von Kunden, die nun das Doppelte für ihre verschriebenen Medikamente zuzahlen müssen. Dies führt zu teils unangenehmen Diskussionen und stellt die Apotheken vor die Herausforderung, die Hintergründe der Preiserhöhungen verständlich zu kommunizieren. Dabei betonen sie, dass die Patienten die Konsequenzen der fehlenden Einigung zwischen Apotheken und Krankenkassen zu spüren bekommen.
Die befürchteten Retaxationen seitens der Krankenkassen, bei denen Apotheken im Nachhinein zur Kostenerstattung aufgefordert werden können, erhöhen den Druck auf die Apotheken zusätzlich. Als Absicherung planen viele Apotheken, ihre Einkaufsbelege beizufügen, um die höheren Kosten für die Rezepturen zu rechtfertigen und möglichen Retaxationen vorzubeugen.
Besonders betroffen sind Rezepturen mit Kleinstmengen von Wirkstoffen, wie beispielsweise Kortikoide. Durch die Umstellung auf die Listen-Einkaufspreise sehen sich Apotheken gezwungen, die gesamte Packung abzurechnen, auch wenn nur ein Bruchteil davon tatsächlich benötigt wird.
Trotz der nachvollziehbaren Kündigung der Hilfstaxe sehen viele Apotheker die Umstellung als zusätzliche Belastung. Sie bemängeln die mangelnde Information und klare Richtlinien in dieser Übergangsphase, insbesondere angesichts anderer Herausforderungen wie der Einführung des elektronischen Rezepts. Diese Unsicherheiten führen zu verstärkten Anfragen seitens der Apotheken an Branchenverbände und erfordern zusätzlichen Zeitaufwand für die Anpassung an die neuen Regelungen.
Schwierige Zeiten für Apotheken im Saarland: Tarifprobleme und Personalmangel bedrohen die Patientenversorgung
Die Lage in den Apotheken des Saarlands hat sich nach Angaben von Manfred Saar, dem Präsidenten der Apothekerkammer des Saarlandes, zusehends verschärft. Trotz der Ausweitung von Leistungen wie pharmazeutischen Dienstleistungen und Schutzimpfungen in den vergangenen Jahren stagnieren die Gehälter der Angestellten, was laut Saar dazu führen könnte, dass die Armutsgrenze für bestimmte Berufe in Apotheken bald erreicht wird.
Die Herausforderungen, vor denen die Apotheken stehen, sind vielfältig. Insbesondere die wachsenden Anforderungen an qualifiziertes Personal stellen eine große Hürde dar. Laut Saar sind die Tariflöhne in der Branche mittlerweile nicht mehr konkurrenzfähig. Als drastisches Beispiel führt er an, dass eine pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte in den ersten beiden Berufsjahren gerade einmal 5 Cent über dem Mindestlohn verdiene, nämlich 12,46 Euro. Erst ab dem 14. Berufsjahr erreiche man 15 Euro. Auch pharmazeutisch-technische Assistentinnen starten mit vergleichsweise niedrigen 14 Euro.
Ein besonderes Augenmerk legt Saar auf den Vergleich mit anderen Branchen. Pflegehilfskräfte ohne formale Ausbildung verdienen laut der letzten GKV-Gehaltsstatistik durchschnittlich 17,53 Euro pro Stunde, während Pflegeassistenzkräfte mit lediglich einjähriger Ausbildung bereits 19,53 Euro erhalten. Diese Diskrepanz führt zu einem erschwerten Recruiting-Prozess für Apotheken, selbst wenn sie bereit sind, über den Tarif zu bezahlen.
Die Ursache für diese prekäre Situation sieht Saar in der seit einem Jahrzehnt unveränderten Apothekenhonorierung. Viele Apotheken sehen sich aufgrund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht in der Lage, marktgerechte Gehälter zu zahlen. Dies habe dazu geführt, dass die Zahl der Apotheken im Saarland seit 2013 von 324 auf derzeit 263 gesunken ist.
Die Kritik richtet sich nicht nur gegen die Tarifpraxis, sondern auch gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Dieser habe die Honorarforderungen mit dem Hinweis abgetan, dass in der Pflege wirklich schlecht verdient werde. Saar sieht darin bestenfalls Ignoranz und Nichtwissen, schlimmstenfalls ein bewusstes Streben, die Apotheke in ihrer jetzigen Form zu zerstören. Auch Lauterbachs angekündigte Apothekenreformpläne werden als unzureichend betrachtet, marktgerechte Gehälter zu bezahlen, die notwendig sind, um eine adäquate Versorgung der Patienten sicherzustellen. Saar warnt davor, dass eine alleinige Umverteilung des Apothekenentgelts nicht ausreiche, um höhere Gehälter zu ermöglichen, und fordert strukturelle Veränderungen in der Honorierungspolitik, um die Apotheken vor dem weiteren Rückgang zu bewahren und die Patientenversorgung sicherzustellen.
Apothekenkrise in Nordrhein: Rückgang setzt sich fort, Zukunft düster
Die Apothekenzahlen im Kammerbezirk Nordrhein setzen ihren besorgniserregenden Abwärtstrend fort, und der Blick in die Zukunft verheißt wenig Gutes. Im vergangenen Jahr schlossen 48 Apotheken ihre Türen, während nur 14 Neueröffnungen verzeichnet wurden – ein Muster, das sich seit mittlerweile 24 Jahren kontinuierlich fortsetzt. Diese alarmierende Entwicklung könnte schwerwiegende Auswirkungen auf die flächendeckende Gesundheitsversorgung haben.
Insbesondere die Stadt Köln ist von den Schließungen stark betroffen, mit neun Apotheken, die ihre Pforten schlossen, im Gegensatz zu nur zwei Neueröffnungen. Mettmann meldete vier Schließungen und nur eine Neueröffnung. In Neuss, Düren und Mönchengladbach wurden jeweils drei Apotheken geschlossen, ohne dass neue ihren Betrieb aufnahmen. Lediglich in Wesel, der Städteregion Aachen und Düsseldorf gab es mit jeweils drei Neueröffnungen und nur zwei Schließungen einen leichten Zuwachs.
Die Gründe für diesen alarmierenden Trend sind vielfältig und spiegeln die anhaltenden Herausforderungen für Apothekeninhaber wider. Hohe Bürokratie, unzureichende Honorierung, kontinuierliche Lieferengpässe und ein sich verschärfender Fachkräftemangel machen den Inhabern das Leben schwer, wie Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann betont.
Die demografische Struktur der Apothekeninhaber verschärft die Problematik zusätzlich. Etwa ein Drittel der Apothekeninhaber in Nordrhein ist 60 Jahre oder älter, was die dringende Notwendigkeit junger Approbierter unterstreicht, die bereit sind, diese Apotheken zu übernehmen. Hoffmann appelliert an die Politik, mehr Geld ins System zu pumpen und eine dringend notwendige Honoraranpassung vorzunehmen, da die aktuelle Vergütung auf dem Stand von vor 20 Jahren stagniert.
Die politische Ebene aus Berlin scheint jedoch keine Rettung zu bieten. Seit 24 Jahren konnte kein Gesundheitsminister den rückläufigen Trend stoppen. Die jüngsten Pläne von Karl Lauterbach werden von der Apothekerkammer Nordrhein als unzureichend betrachtet und könnten das etablierte System sogar weiter gefährden. Kritik wird laut, insbesondere wegen der potenziellen Stärkung großer Kapitalgesellschaften auf Kosten kleiner Apotheken.
Die persönlichen Geschichten der betroffenen Apothekeninhaber veranschaulichen die prekäre Lage. Bürokratischer Wahnsinn, Fachkräftemangel und mangelnde Wertschätzung durch die Politik belasten die Inhaber bis zur Belastungsgrenze. Einige Apotheken haben bereits geschlossen, darunter die Kloster-Apotheke in Frechen, die Südpark-Apotheke in Neuss, die Scarabäus-Apotheke in Solingen und die Burg-Apotheke in Würselen.
Die Apothekenkrise erstreckt sich auch auf die Apothekerkammer Westfalen-Lippe, die im vergangenen Jahr einen Rückgang von 49 Apotheken verzeichnete – 53 Schließungen und lediglich vier Neueröffnungen. Dies verdeutlicht die flächendeckende Dimension der Herausforderungen in der Apothekenbranche, die nicht nur Nordrhein, sondern auch andere Regionen Deutschlands betrifft. Der Handlungsbedarf auf politischer Ebene und im Gesundheitssektor ist dringend, um die Zukunft der Apotheken und die flächendeckende Versorgung zu sichern.
Präzise Abrechnung mit E-Rezept: Die Zeitfenster für Quittungserstellung im Fokus
Das E-Rezept stellt eine moderne und effiziente Methode der Arzneimittelverordnung dar, wobei es wichtig ist, den Prozess der Abrechnung und Quittung zu verstehen. Das E-Rezept ist für einen Zeitraum von 28 Tagen gültig, und die Quittung muss innerhalb eines Zeitraums von etwa 24 Stunden erstellt werden. Es stellt sich jedoch die Frage, wann genau diese Frist beginnt – mit der Abgabe des Arzneimittels oder dem Zeitpunkt der Einlösung.
Die Gematik, verantwortlich für die Spezifikationen im Gesundheitswesen, legt fest, dass die Uhr für die Quittung erst dann zu laufen beginnt, wenn alle relevanten Informationen zum abgegebenen Medikament in der Apothekensoftware erfasst wurden, einschließlich der Chargenangaben. Dies geschieht also beim tatsächlichen Aushändigen des Arzneimittels und nicht bereits bei der Bearbeitung in der Apotheke.
Die Quittung selbst ist ein elektronisches Dokument, das vom Gematik Fachdienst signiert wird. Sie dient als unverzichtbarer Nachweis, um das E-Rezept ordnungsgemäß abrechnen zu können. Nach der Übermittlung der Dispensierinformationen durch die Apotheke wird die Quittung durch den Fachdienst der Gematik erstellt und an die Apotheke übermittelt. Diese Quittung, zusammen mit dem E-Rezept und dem elektronischen Abgabedatensatz, wird dann an das Rechenzentrum weitergeleitet.
Es gibt eine zeitliche Vorgabe für die Erstellung der Quittung. Der späteste Zeitpunkt für die Quittungserzeugung durch den Dienst der Technischen Infrastruktur (TI) ist das Ende des auf die Arzneimittelabgabe folgenden Werktages. Wenn eine Verordnung mehrere Abgaben umfasst, ist der späteste Zeitpunkt das Ende des Werktages nach der letzten Abgabe. Es ist wichtig zu beachten, dass vor der letzten Abgabe die Erzeugung einer Quittung nicht zulässig ist. Im Falle einer technischen Störung, die die rechtzeitige Abrufung der Quittung verhindert, muss dies unverzüglich nach Behebung der Störung erfolgen.
Nachwuchsförderung und Aktuelle Entwicklungen in der Pharmazeutischen Praxis: ABDA im Blick auf 2024
Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hat ihre Agenda für das Jahr 2024 vorgestellt, mit einem besonderen Fokus auf die Herausforderungen des Apothekennachwuchses sowie aktuellen Entwicklungen in der pharmazeutischen Praxis.
Ein zentrales Anliegen der ABDA ist der anhaltende Personalmangel in Apotheken, der sich trotz der drängenden Notwendigkeit kurzfristiger Lösungen als besonders knifflig erweist. Die langjährigen Ausbildungen für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) und Apotheker machen eine rasche Entschärfung der Personalsituation nahezu unmöglich. In diesem Kontext plant die ABDA die Einführung eines innovativen Formats zur Nachwuchsförderung: eine sogenannte Mockumentary. Diese fiktionale Dokumentarserie, angelehnt an erfolgreiche Formate wie "Die Dis-counter", wird ab dem ersten Quartal 2024 auf apotheken-karriere.de sowie auf Social-Media-Plattformen wie TikTok und Instagram zu sehen sein. Bestehend aus etwa zehn Folgen, kombiniert die Comedy-Doku Schauspielerei mit echten Apothekenberufen, um das Interesse von Schulabgängern zu wecken und die bestehenden Ausbildungsplätze zu füllen.
Ein weiterer Schwerpunkt für die ABDA liegt in der laufenden Überarbeitung der Approbationsordnung für Apotheker. Bereits im September 2022 stellte die ABDA offiziell den Antrag auf Novellierung beim Bundesgesundheitsministerium. Seit dem Antragsgespräch im Februar 2023 prüft das Ministerium die Vorschläge intensiv. Trotz kontinuierlichem Informationsaustausch zwischen ABDA und BMG gibt es jedoch noch keinen konkreten Zeitrahmen für die lang erwartete Novellierung.
Eine neue Öffentlichkeitskampagne der ABDA fokussiert auf pharmazeutische Dienstleistungen (pDL). Ab dem 1. März 2024 werden emotionale 20-sekündige Werbespots im klassischen TV-Vorabendprogramm ausgestrahlt, um die neuen Dienstleistungen bekannter zu machen und die Nachfrage in den Apotheken zu steigern. Begleitend dazu wird eine Website für Patienten eingerichtet, die umfassende Informationen zu den pDL bietet. Die Apotheken werden im Vorfeld verstärkt über die pDL informiert, und Materialien zur Werbung stehen auf apothekenkampagne.de zur Verfügung. Interessierte Patienten können Apotheken mit pDL-Angebot unter apoguide.de der Gedisa finden.
Für das Jahr 2024 plant die ABDA zudem eine zweite Aktion zur pDL, diesmal unter dem Thema "standardisierte Risikoerfassung Bluthochdruck" durch Pharmazeuten im Praktikum (PhiP). Die PhiP erhalten im praxisbegleitenden Unterricht detaillierte Informationen zum Ablauf der pDL und haben die Möglichkeit, eigenständig Messaktionen in ihren Ausbildungsapotheken durchzuführen. Attraktive Gewinne, wie Schokolade oder Pharmacon-Tickets, winken denjenigen, die die meisten Blutdruckmessungen innerhalb von zehn Stunden und vier Wochen durchführen.
Zusätzlich engagiert sich die ABDA im Bereich Nachhaltigkeit und arbeitet an Empfehlungen für öffentliche Apotheken bezüglich Hitzeschutz und der umweltfreundlichen Entsorgung von Arzneimitteln. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Bild der öffentlichen Apotheke als modernen und nachhaltigen Arbeitsplatz zu stärken. Mit einem umfassenden Ansatz zielt die ABDA darauf ab, nicht nur den aktuellen Herausforderungen zu begegnen, sondern auch langfristig eine positive Entwicklung in der Pharmazie zu fördern.
Neue Hoffnung für PNH-Patienten: Zwei vielversprechende Therapieansätze auf dem Vormarsch
In der Welt der seltenen Erkrankungen eröffnen sich für Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH) vielversprechende Perspektiven, dank neuer therapeutischer Ansätze, die in Phase-III-Studien positive Ergebnisse zeigen. PNH ist eine seltene, jedoch lebensbedrohliche Erkrankung, die durch eine Mutation im Phosphatidyl-Inositol-Glykan-A-Gen ausgelöst wird und zu einer Überaktivierung des Komplementsystems führt, was wiederum die Zerstörung körpereigener Blutzellen zur Folge hat.
Bislang standen den Betroffenen nur begrenzte Therapieoptionen zur Verfügung, darunter Erythrozytenkonzentrate, Vitamin B12, Eisen sowie verschiedene Medikamente zur Symptomlinderung. Knochenmarktransplantationen, obwohl kurativ, waren mit erheblichen Risiken verbunden. Die derzeit zugelassenen Medikamente, wie Eculizumab, Ravulizumab und Pegcetacoplan, bieten zwar Verbesserungen, aber nicht alle Patienten sprechen darauf zufriedenstellend an.
Ein vielversprechender Durchbruch kommt mit zwei neuen Wirkstoffen, die vielversprechende Ergebnisse in Phase-III-Studien zeigen. Iptacopan, von Novartis entwickelt, hemmt selektiv den Faktor B im alternativen Weg des Komplementsystems. Die Zulassung in den USA basiert auf der APPLY-PNH-Studie, in der Probanden, die zuvor mit Anti-C5-Therapien behandelt wurden, nach der Umstellung auf Iptacopan eine deutliche Verbesserung ihrer Hämoglobinwerte aufwiesen. Die Studie zeigte auch eine hohe Rate an Bluttransfusionsvermeidung bei mit Iptacopan behandelten Patienten im Vergleich zu Anti-C5-Therapie.
Eine potenzielle Herausforderung bei der Anwendung von Iptacopan ist die erhöhte Anfälligkeit für schwere bakterielle Infektionen, insbesondere durch kapselbildende Bakterien. Die US-amerikanische Produktinformation betont daher die Notwendigkeit einer vollständigen Impfung vor Therapiebeginn.
Ein weiterer vielversprechender Ansatz stammt von Roche in Form von Crovalimab, einem Recycling-Antikörper gegen den Komplementfaktor C5. Die Phase-III-Studien COMMODORE 1 und 2 verglichen Crovalimab mit dem bereits zugelassenen Eculizumab und zeigten Sicherheit und Wirksamkeit. Besonders herausragend ist die längere Halbwertszeit von Crovalimab aufgrund seines Recycling-Mechanismus. Dies ermöglicht eine weniger häufige Anwendung im Vergleich zu Eculizumab, was die Lebensqualität der Patienten erheblich verbessern könnte.
Roche erforscht auch den Einsatz von Crovalimab bei anderen Komplement-vermittelten Erkrankungen, darunter das atypische hämolytisch-urämische Syndrom und die Lupus-Nephritis. Ein bereits gestellter Zulassungsantrag bei der US-amerikanischen FDA für die Indikation PNH unterstreicht das Potenzial dieses vielversprechenden Wirkstoffs.
Insgesamt eröffnen Iptacopan und Crovalimab neue Horizonte für PNH-Patienten, indem sie vielversprechende Ergebnisse in Bezug auf Hämoglobinwerte, Fatigue-Symptomatik und Transfusionsvermeidung zeigen. Dennoch müssen die potenziellen Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit Infektionen, sorgfältig abgewogen werden. Die Forschung in diesem Bereich setzt sich fort, und weitere Erkenntnisse könnten die Zukunft der PNH-Therapie nachhaltig beeinflussen. Es bleibt zu hoffen, dass diese vielversprechenden Therapieoptionen einen bedeutenden Fortschritt für Patienten mit dieser seltenen, aber ernsthaften Erkrankung darstellen.
Alzheimer-Therapien noch nicht in der EU angekommen: Ein Blick auf die Entwicklungen im Jahr 2023
Im Verlauf des Jahres 2023 sind bedeutende Fortschritte in der Behandlung von Alzheimer in den Vereinigten Staaten erzielt worden, insbesondere im Bereich der Anti-Amyloid-Antikörper. Nach der Zulassung von Aducanumab im Jahr 2021 wurde zu Beginn des Jahres 2023 mit Lecanemab der zweite Antikörper gegen Alzheimer in den USA vorläufig zugelassen. Parallel dazu veröffentlichte der Hersteller Eli Lilly im Mai vorläufige Phase-III-Ergebnisse für Donanemab, einen weiteren vielversprechenden Wirkstoffkandidaten.
Die Amyloid-Hypothese, die besagt, dass Ablagerungen von Beta-Amyloid-Peptiden im Gehirn eine zentrale Rolle bei der Entwicklung von Alzheimer spielen, hat in den letzten Jahren verstärkt die Entwicklung monoklonaler Anti-Amyloid-Antikörper vorangetrieben. Aducanumab, unter dem Handelsnamen AduhelmTM bekannt, war der erste dieser Antikörper, der in den USA zugelassen wurde. Allerdings versagte eine Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) aufgrund fehlender überzeugender Belege für die Wirksamkeit.
Anfang Januar 2023 erhielt schließlich Lecanemab, unter dem Namen LeqembiTM vermarktet, vorläufige Zulassung in den Vereinigten Staaten. Die Alzheimer Forschung Initiative e. V. äußerte sich optimistisch über die erhöhten Chancen für eine EU-Zulassung, nachdem positive Phase-III-Ergebnisse veröffentlicht wurden. Ein entsprechender Antrag bei der EMA wurde gestellt, und bis zum Stand vom 15. Dezember 2023 steht deren Entscheidung noch aus.
Ein weiterer vielversprechender Kandidat, Donanemab, rückte ebenfalls in den Fokus der Alzheimer-Forschung. Die vorläufigen Ergebnisse der TRAILBLAZER-ALZ-2-Studie, veröffentlicht im Mai 2023, zeigten, dass Donanemab bei 71 % der Patienten im Frühstadium der Erkrankung die Amyloid-Plaques auf ein „Alzheimer-negatives Maß“ senken konnte. Im Vergleich zu Placebo verlangsamte der Antikörper den klinischen und funktionellen Verfall um 35 %. Trotzdem wurde Donanemab von Dr. Linda Thienpont, der wissenschaftlichen Leiterin der Alzheimer Forschung Initiative e. V., als "kein Gamechanger" bewertet, jedoch als positiver Schritt in die richtige Richtung.
Neben der vielversprechenden Wirksamkeit dieser neuen Therapieoptionen stehen jedoch auch Herausforderungen im Vordergrund. Insbesondere die Nebenwirkungen, wie Amyloid-Related Imaging Abnormalties (ARIA), die bei Anti-Amyloid-Antikörpern auftreten können, werfen Fragen auf. ARIA bezeichnet unerwünschte Abweichungen im Gehirn, die in bildgebenden Verfahren festgestellt werden. Obwohl sie in vielen Fällen harmlos sind, führten sie in zwei Fällen der Donanemab-Studie zu fatalen Ergebnissen.
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie veröffentlichte im November 2023 eine Stellungnahme zu den neuen Alzheimer-Antikörpern. Darin wurde betont, dass diese Therapien lediglich eine Verlangsamung des Krankheitsverlaufs ermöglichen, jedoch keine Heilung. Herausforderungen, wie die genauen Therapiekosten, Nebenwirkungen und der hohe Versorgungsaufwand, sind weiterhin ungeklärt. Die aktualisierte S3-Leitlinie "Demenzen" enthält noch keine Therapieempfehlungen für die neuen Antikörper, da eine Zulassung in der EU bislang aussteht. Der Blick in die Zukunft bleibt somit gespannt auf die Entscheidungen der europäischen Zulassungsbehörden und die weitere Entwicklung dieser vielversprechenden, aber komplexen Therapieansätze gegen Alzheimer.
Grippewelle in Deutschland bereits im Dezember gestartet: RKI informiert über aktuelle Lage
In einer aktuellen Mitteilung des Robert Koch-Instituts (RKI) wird darauf hingewiesen, dass die Grippewelle in Deutschland bereits im Dezember 2023 begonnen hat. Die offizielle Datierung des Beginns erfolgte rückblickend auf die Woche bis zum 16. Dezember, wie aus einem am Mittwochabend veröffentlichten Bericht hervorgeht. Dies basiert auf Analysen von Proben von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen, bei denen die Grippewelle offiziell ausgerufen wird, wenn in jeder fünften Probe Influenzaviren nachgewiesen werden.
Der Bericht enthält Informationen über die Anzahl der gemeldeten Grippefälle in den Wochen zwischen dem 18. und dem 31. Dezember. In diesem Zeitraum wurden dem RKI knapp 9.000 Grippefälle übermittelt. Die Einschätzung der Zahlen für die letzte Dezemberwoche gestaltet sich jedoch als eingeschränkt, da aufgrund der Feiertage weniger Tests durchgeführt wurden. Seit Oktober wurden insgesamt rund 16.600 Grippefälle dem Institut gemeldet.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Virustyp, der zuletzt am häufigsten nachgewiesen wurde: Influenza A(H1N1)pdm09. Dieser Subtyp betrifft vor allem Kinder im Schulalter und junge Erwachsene. Das RKI betont, dass dieser Virus während der Grippe-Pandemie 2009 erstmals auftrat und seitdem saisonal in Deutschland zirkuliert, zuletzt deutlich in der Saison 2018/19.
Die Historie von Grippewellen mit diesem Erreger zeigt, dass es in der Vergangenheit bei jüngeren Erwachsenen und Kindern zu schweren Erkrankungen und Todesfällen kam, insbesondere wenn Grundkrankheiten vorhanden waren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass solche schweren Verläufe bei jungen Menschen insgesamt selten sind.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt angesichts der aktuellen Situation eine klare Empfehlung zur Grippeschutzimpfung. Besonders sollten sich Personen ab 60 Jahren, Schwangere, chronisch Kranke, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Menschen mit erhöhtem beruflichen Risiko impfen lassen. Die STIKO betont, dass alle, für die die Impfung empfohlen wird, dies möglichst bald tun sollten, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Vor der COVID-19-Pandemie begann die Grippewelle laut RKI in der Regel im Januar und dauerte drei bis vier Monate. Die aktuellen Entwicklungen zeigen jedoch, dass die Dynamik und der Zeitpunkt von Grippewellen nicht vorhersehbar sind, weshalb frühzeitige Schutzmaßnahmen, wie die Grippeschutzimpfung, eine entscheidende Rolle spielen.
Die Auslaufende Hilfstaxe zum Jahreswechsel bringt einen spürbaren Wandel in der Apothekenlandschaft mit sich. Die Umstellung auf den tatsächlichen Einkaufspreis als Grundlage für Rezepturen führt zu erheblichen Preiserhöhungen, die nicht nur Apotheken, sondern auch Patienten belasten. Die Abschaffung der Abrechnung von Anbrüchen und die Notwendigkeit, ganze Packungen zu berechnen, verschärfen die Situation. Die befürchteten Retaxationen stellen eine zusätzliche Unsicherheit dar. Klare Richtlinien und eine transparente Kommunikation sind in dieser Übergangsphase dringend erforderlich, um die Belastung für Apotheken und Patienten zu minimieren.
Die prekäre Lage in den Apotheken des Saarlands, wie von Manfred Saar dargelegt, verdeutlicht die Dringlichkeit einer Tarifanpassung. Die Diskrepanz zu anderen Branchen, insbesondere im Gesundheitswesen, ist alarmierend und führt zu einem erschwerten Personalrecruiting. Die seit einem Jahrzehnt stagnierende Apothekenhonorierung ist ein zentraler Auslöser für diese Entwicklung. Die Kritik an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hinsichtlich seiner Äußerungen und Reformpläne unterstreicht die Notwendigkeit struktureller Veränderungen. Eine rasche Lösung ist erforderlich, um die Apotheken zu stabilisieren und eine adäquate Patientenversorgung zu gewährleisten.
Die anhaltende Krise im Apothekensektor in Nordrhein ist alarmierend. Mit 48 Schließungen und lediglich 14 Neueröffnungen im letzten Jahr setzt sich der 24-jährige Abwärtstrend fort. Hohe Bürokratie, unzureichende Honorierung und der wachsende Fachkräftemangel belasten die Inhaber. Die politischen Maßnahmen aus Berlin, insbesondere von Karl Lauterbach, werden als unzureichend kritisiert. Die persönlichen Geschichten der betroffenen Apotheker unterstreichen die Dringlichkeit von Lösungen. Die flächendeckende Dimension dieser Herausforderungen erfordert rasches Handeln auf politischer Ebene, um die Zukunft der Apotheken und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die Frist für die Erstellung der Quittung beim E-Rezept beginnt erst mit der tatsächlichen Abgabe des Arzneimittels, nicht mit der Bearbeitung. Die Gematik legt fest, dass die Quittung innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung der Dispensierinformationen erstellt und an die Apotheke gesendet werden muss. Diese Quittung, zusammen mit dem E-Rezept und dem Abgabedatensatz, ist entscheidend für die korrekte Abrechnung und wird an das Rechenzentrum weitergeleitet. Es besteht eine klare zeitliche Vorgabe, und im Falle von technischen Störungen muss die Quittung unverzüglich nach Behebung abgerufen werden.
Die ABDA zeigt mit ihrer Agenda für 2024 eine proaktive Herangehensweise an drängende Herausforderungen in der Pharmabranche. Die Einführung der Mockumentary zur Nachwuchsförderung sowie die Fokussierung auf pharmazeutische Dienstleistungen zeugen von innovativen Ansätzen. Die laufende Überarbeitung der Approbationsordnung und die geplante Öffentlichkeitskampagne unterstreichen das Bestreben, sowohl strukturelle als auch praxisnahe Verbesserungen zu erreichen. Die ABDA setzt somit klare Impulse für eine zukunftsorientierte Entwicklung in der pharmazeutischen Praxis.
Die vielversprechenden Phase-III-Studiendaten zu den neuen Wirkstoffen Iptacopan und Crovalimab gegen paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie bieten Hoffnung für Patienten. Die gezielte Hemmung des Komplementsystems zeigt positive Effekte auf Hämoglobinwerte und Lebensqualität. Trotz potenzieller Risiken, wie erhöhte Infektionsanfälligkeit, könnten diese Therapieansätze einen bedeutenden Fortschritt für die Behandlung dieser seltenen, lebensbedrohlichen Erkrankung darstellen. Weitere Forschung und Überwachung sind jedoch entscheidend, um die langfristige Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten.
Die vielversprechenden Fortschritte bei Alzheimer-Therapien, insbesondere mit den Antikörpern Lecanemab und Donanemab, markieren einen bedeutsamen Schritt im Kampf gegen diese Erkrankung. Die vorläufige Zulassung in den USA weckt Hoffnungen auf eine EU-Zulassung, doch die Herausforderungen, darunter Nebenwirkungen wie ARIA, erfordern eine sorgfältige Abwägung. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie betont, dass diese Therapien die Progression verlangsamen, jedoch keine Heilung bieten. Die finale Bewertung hängt nun von der EMA-Entscheidung ab, und die Fachwelt bleibt gespannt auf die nächsten Schritte in der Alzheimer-Forschung.
Die aktuellen Informationen des Robert Koch-Instituts zeigen, dass die Grippewelle in Deutschland bereits im Dezember gestartet ist. Mit knapp 9.000 Grippefällen zwischen dem 18. und 31. Dezember besteht eine erhöhte Aktivität. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem vorherrschenden Virus, Influenza A(H1N1)pdm09, das vor allem Kinder und junge Erwachsene betrifft. Die Ständige Impfkommission betont die Wichtigkeit der Grippeschutzimpfung, insbesondere für Personen ab 60 Jahren, Schwangere und chronisch Kranke. Angesichts der aktuellen Entwicklung ist eine zeitnahe Impfung ratsam, um potenzielle Schwereverläufe zu minimieren.
Möge die anhaltende Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsbehörden, Apothekerverbänden und der pharmazeutischen Industrie weiterhin innovative Lösungen hervorbringen, um die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen. Nur durch einen gemeinsamen Einsatz können wir die Patientenversorgung stärken und eine florierende Zukunft für die Apotheken sicherstellen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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