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  • 07.01.2024 – EU bekämpft Mehrwertsteuerbetrug: Neue Maßnahmen im elektronischen Handel
    07.01.2024 – EU bekämpft Mehrwertsteuerbetrug: Neue Maßnahmen im elektronischen Handel
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 1. Januar 2024 sind neue Transparenzvorschriften in Kraft getreten, die den EU-Mitgliedstaaten helfen werden, gegen Mehrwertsteuerbetrug vorzugeh...

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Steuer & Recht |

EU bekämpft Mehrwertsteuerbetrug: Neue Maßnahmen im elektronischen Handel

 

EU bekämpft Mehrwertsteuerbetrug: Neue Maßnahmen im elektronischen Handel

Heute treten in der Europäischen Union neue Transparenzvorschriften in Kraft, die einen bedeutenden Schritt zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug im grenzüberschreitenden Handel darstellen. Die Maßnahmen richten sich vor allem auf den elektronischen Handel, der aufgrund seiner virtuellen Natur besonders anfällig für Steuerverstöße und Betrug ist. Durch die neuen Vorschriften erhalten die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten erweiterte Zugriffsrechte auf Zahlungsinformationen, um betrügerisches Verhalten effektiver aufzudecken.


Elektronischer Handel als Betrugsschwerpunkt

Besonders der elektronische Handel hat in den letzten Jahren zu einem Anstieg von Mehrwertsteuerverstößen geführt. Einige Online-Verkäufer, ohne physische Präsenz in einem EU-Mitgliedstaat, haben es vermieden, sich für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren oder meldeten geringere Werte ihrer Online-Verkäufe. Dies führte zu erheblichen Verlusten bei den Steuereinnahmen, die für die Finanzierung zentraler öffentlicher Dienste entscheidend sind.

Die neuen Regelungen im Überblick

Ab dem 1. Januar greift ein System, das auf der Kooperation mit Zahlungsdienstleistern wie Banken, E-Geld-Instituten und Zahlungsinstituten basiert. Über 90 % der Zahlungen für Online-Käufe in der EU laufen über diese Dienstleister. Ab dem 1. April müssen sie Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen und den EU-Mitgliedstaaten Informationen übermitteln, wenn ein Empfänger mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhält.

Das zentrale elektronische Zahlungsinformationssystem (CESOP)

Die gesammelten Informationen werden in einer neuen europäischen Datenbank, dem CESOP, zentral erfasst und gespeichert. Diese Datenbank wurde von der Europäischen Kommission entwickelt und ermöglicht eine effiziente Zusammenführung und Abgleichung von Informationen. Eurofisc, ein EU-Netzwerk von Experten zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, stellt die Informationen den Mitgliedstaaten zur Verfügung.

Verbesserte Werkzeuge für Mitgliedstaaten

Durch Eurofisc erhalten die Mitgliedstaaten verbesserte Werkzeuge zur Analyse von Daten, um Online-Verkäufer zu identifizieren, die ihren Mehrwertsteuerverpflichtungen nicht nachkommen. Dies betrifft auch Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind. Eurofisc-Verbindungsbeamte können Maßnahmen auf nationaler Ebene ergreifen, wie Auskunftsverlangen, Prüfungen oder die Löschung von Mehrwertsteuernummern aus dem Register.

Positive Erfahrungen aus anderen Ländern

Ähnliche Vorkehrungen in einigen Mitgliedstaaten und anderen Ländern haben sich bereits als wirkungsvoll in der Bekämpfung von Betrug im elektronischen Handel erwiesen. Die neuen Regeln stellen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den EU-Mitgliedstaaten dar, um Mehrwertsteuerbetrug nachhaltig einzudämmen.

Fazit

Die heute in Kraft getretenen Regelungen markieren einen Meilenstein im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug im grenzüberschreitenden Handel. Durch die Zusammenarbeit mit Zahlungsdienstleistern und die Nutzung moderner Datenbanktechnologien werden die EU-Mitgliedstaaten besser in der Lage sein, rechtswidriges Verhalten zu identifizieren und zu unterbinden. Die langfristigen Auswirkungen auf die Sicherung von Steuereinnahmen und die Stärkung der Finanzgrundlage für öffentliche Dienste sind erheblich.

 
Kommentar: EU setzt klare Zeichen im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug

Die heute in Kraft getretenen Transparenzvorschriften der Europäischen Union sind ein entscheidender Schritt, um den wachsenden Herausforderungen des Mehrwertsteuerbetrugs im grenzüberschreitenden Handel zu begegnen. Der Fokus auf den elektronischen Handel, der bisher besonders anfällig für betrügerische Praktiken war, zeigt, dass die EU gewillt ist, innovative Ansätze zu verfolgen, um rechtswidriges Verhalten effektiver zu bekämpfen.

Die enge Zusammenarbeit mit Zahlungsdienstleistern, die einen Großteil der grenzüberschreitenden Zahlungen abwickeln, ist eine strategische Entscheidung, um die Informationslücken zu schließen, die Betrügern bisher Vorteile verschafften. Das CESOP als zentrale elektronische Datenbank ist dabei ein zukunftsweisendes Instrument, das es ermöglicht, Zahlungsinformationen effizient zu erfassen und den EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen.

Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass ähnliche Maßnahmen bereits erfolgreich in der Bekämpfung von Betrug im elektronischen Handel eingesetzt wurden. Die EU setzt hier auf bewährte Methoden und stärkt gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch Eurofisc.

Die verbesserten Werkzeuge, die den Mitgliedstaaten nun zur Verfügung stehen, werden es ermöglichen, Mehrwertsteuerverstöße und -betrug effizienter aufzudecken und zu verhindern. Dies ist nicht nur ein wichtiger Schutzmechanismus für die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten, sondern auch eine entscheidende Maßnahme zur Sicherung der Finanzierung zentraler öffentlicher Dienste.

Insgesamt zeigen die neuen Regelungen, dass die EU die Bedeutung eines koordinierten und effektiven Vorgehens gegen Mehrwertsteuerbetrug erkannt hat. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein in der Sicherung der finanziellen Integrität und unterstreicht die Entschlossenheit, fairen Handel und wirtschaftliche Stabilität innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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