ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 28.12.2023 – Überarbeitung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) vorgestellt
    28.12.2023 – Überarbeitung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) vorgestellt
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das BMJ hat am 28.12.2023 einen Referentenentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) veröffentlicht.

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Überarbeitung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) vorgestellt

 

Das Bundesministerium der Justiz hat am 28. Dezember 2023 einen Referentenentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) veröffentlicht. Die Reform, die Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorstellte, zielt darauf ab, die bestehenden Instrumente zur effektiven Durchsetzung von Anlegeransprüchen zu verbessern. Der Minister betonte, dass funktionierende Kapitalmärkte auf Transparenz und Vertrauen angewiesen sind, und Anleger im Schadensfall wirksame Instrumente benötigen.


Derzeit gilt das KapMuG bis zum 31. August 2024 und bietet ein spezielles Musterverfahren für bestimmte kapitalmarktbezogene Rechtsstreitigkeiten. Dies erleichtert die effektive Verhandlung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger bei fehlerhaften, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen.

Die Reform soll den Zeitraum von der Einzelklage vor dem Landgericht bis zum Musterverfahren beim Oberlandesgericht verkürzen. Hierzu werden gesetzliche Fristen angepasst, Zuständigkeiten weiter konzentriert und das Verfahren bis zum Eröffnungsbeschluss des Oberlandesgerichts verschlankt. Eine Stärkung der Rolle des Oberlandesgerichts ist ebenfalls vorgesehen, indem es künftig selbst die Feststellungsziele für das Musterverfahren formuliert.

Ein weiteres zentrales Ziel der Reform ist die Reduzierung der hohen Zahl der Verfahrensbeteiligten im Musterverfahren. Künftig sollen nicht automatisch alle Einzelklagen in das Musterverfahren einbezogen werden, und Parteien haben die Möglichkeit, unabhängig am Individualverfahren teilzunehmen.

Die Digitalisierung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle in der Reform. Die Gerichtsakten für Musterverfahren sollen vor Ablauf der bis 1. Januar 2026 laufenden Regelfrist digital geführt werden müssen, um Akteneinsichten parallel und schneller zu ermöglichen.

Der Gesetzentwurf wurde am 28. Dezember 2023 an Länder und Verbände verschickt und steht bis zum 31. Januar 2024 zur öffentlichen Stellungnahme offen. Die eingehenden Stellungnahmen werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht.


Kommentar:

Die vorgeschlagene Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Anlegerrechte und zur Verbesserung der Effizienz bei Massenverfahren mit kapitalmarktrechtlichem Bezug. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont zu Recht die Bedeutung von Transparenz und Vertrauen für funktionierende Kapitalmärkte.

Die geplanten Änderungen, darunter die Verkürzung des Verfahrenszeitraums und die Stärkung der Rolle des Oberlandesgerichts, zielen darauf ab, Anlegern einen schnelleren Zugang zu Gerechtigkeit zu ermöglichen. Besonders lobenswert ist die Absicht, die Zahl der Verfahrensbeteiligten im Musterverfahren zu reduzieren, was die Handhabung und Effizienz weiter verbessern wird.

Die Digitalisierung der Gerichtsakten ist ein zeitgemäßer Schritt, der den Zugang zu Informationen beschleunigt und die Verfahren insgesamt effektiver macht.

Es bleibt nun abzuwarten, wie die Länder und Verbände auf den Gesetzentwurf reagieren werden. Die öffentliche Stellungnahme bis Ende Januar 2024 bietet eine Gelegenheit für eine breite Diskussion und die Berücksichtigung verschiedener Perspektiven, bevor die Reform in Kraft tritt. Insgesamt scheint die vorgeschlagene Reform des KapMuG einen wichtigen Beitrag für eine stärkere Anlegerkultur in Deutschland und einen attraktiven Anlagestandort zu leisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken