ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 28.12.2023 – Apotheken-Nachrichten: News und Informationen von heute - Update
    28.12.2023 – Apotheken-Nachrichten: News und Informationen von heute - Update
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Willkommen zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe nehmen wir Sie mit auf eine spannende Reise durch die Welt der Pharma...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update

 

Innovative Praktiken, aktuelle Trends und wichtige Erkenntnisse für Apothekerinnen und Apotheker

Willkommen zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe nehmen wir Sie mit auf eine spannende Reise durch die Welt der Pharmazie, präsentieren innovative Praktiken und beleuchten bedeutende Trends im deutschen Gesundheitssektor. Bleiben Sie informiert über die sich ständig weiterentwickelnde Apothekenlandschaft, während wir Ihnen Einblicke in aktuelle Entwicklungen bieten. Tauchen Sie mit uns ein und bleiben Sie am Puls der Zeit in der faszinierenden Welt der Gesundheitsversorgung.

 

Gematik führt WhatsApp-Kanal für TI-Störungsmeldungen ein

Inmitten der anstehenden Pflichteinführung von E-Rezepten im kommenden Jahr sorgt die Telematikinfrastruktur (TI) für Unruhe, da sowohl Apotheken als auch Arztpraxen über wiederkehrende Probleme beim E-Rezept-Abruf berichten. Die Gematik, verantwortlich für die Entwicklung und den Betrieb der TI im deutschen Gesundheitswesen, reagiert auf diese Herausforderungen und stellt ab sofort einen neuen Kommunikationskanal bereit, um zeitnah über Störungen und Einschränkungen in der TI zu informieren – und zwar über den beliebten Messengerdienst WhatsApp.

Die Gematik erläuterte in einer Mitteilung von vergangener Woche, dass der neue WhatsApp-Kanal als Ergänzung zu den bisherigen Informationsplattformen dienen soll. Während Störungsmeldungen bisher über das Fachportal der Gematik und die Plattform X (ehemals Twitter) verbreitet wurden, ermöglicht der neue Kanal eine direktere und schnellere Kommunikation mit Apothekenteams, (zahn-)ärztlichem Praxispersonal und anderen Teilnehmer*innen der TI.

Insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2024 verzeichnet die Branche eine verstärkte Unsicherheit. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der kommunizierte Stichtag möglicherweise nicht haltbar ist, da das Gesetz zur Sanktionierung von Arztpraxen, die keine E-Rezepte ausstellen, noch nicht verabschiedet wurde. Trotz dieser Unsicherheiten ist klar, dass die Anzahl der E-Rezepte in Zukunft zunehmen wird.

Die Apotheken und Arztpraxen zeigen sich besorgt, da es noch erhebliche Probleme beim Abruf der E-Rezepte gibt. Tägliche Berichte über Schwierigkeiten bei der Umstellung auf digitale Prozesse verdeutlichen die aktuellen Herausforderungen. Im Gegensatz zu ärztlichen Kolleg*innen haben Apotheken jedoch keinen Plan B, wenn die Technik streikt – ein Umstand, der die Branche zusätzlich belastet.

Der neu eingeführte WhatsApp-Kanal der Gematik ermöglicht es den Nutzer*innen, sich über Störungen in der TI zu informieren, ohne auf umständliche Recherche angewiesen zu sein. Die Einrichtung des Kanals erfolgte im vergangenen Herbst, und obwohl er bereits aktiv ist, ist er derzeit noch nicht über die Kanalsuchfunktion bei WhatsApp auffindbar. Interessierte können jedoch den Kanal über einen Direktlink oder einen QR-Code erreichen, wie in der Mitteilung der Gematik erklärt wurde.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Kommunikation auf dem WhatsApp-Kanal unidirektional ist. Das bedeutet, dass nur die Gematik selbst Nachrichten veröffentlichen kann, und es besteht keine Möglichkeit für Nutzer*innen, auf diese Nachrichten zu antworten. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass die Informationen klar und einheitlich präsentiert werden.

Der Schritt der Gematik, einen dedizierten Kommunikationskanal über WhatsApp einzuführen, spiegelt den Wunsch nach einer transparenten und effizienten Informationsvermittlung wider. Während der Kanal nicht die Lösung für lokale Probleme mit Hard- oder Software bietet, stellt er dennoch eine zusätzliche Informationsquelle dar und unterstreicht das Bestreben, den reibungslosen Betrieb der Telematikinfrastruktur sicherzustellen. In Zeiten rascher digitaler Transformation im Gesundheitswesen scheint dieser Schritt ein bedeutsamer Beitrag zur Verbesserung der Kommunikation und zur Bewältigung aktueller Herausforderungen zu sein.



Übergang zu E-Mail-Bescheiden: NNF warnt vor Fälschungsrisiken und betont Vorteile der Digitalisierung

In einem bahnbrechenden Schritt plant der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) für das kommende Jahr eine schrittweise Umstellung auf die elektronische Übermittlung von Bescheiden per E-Mail. Die Initiative verfolgt das Ziel, nachhaltigere Praktiken zu implementieren und Apotheken einen zeitnahen Zugang zu ihren jeweiligen Bescheiden zu ermöglichen, unabhängig von den herkömmlichen Postlaufzeiten. Trotz der klaren Vorteile warnt der NNF jedoch vor den potenziellen Gefahren von Spam- und Phishing-Mails im Zuge dieser digitalen Transformation.

Die Entscheidung, sich der neuen Versandmethode anzuschließen, liegt in den Händen der Apotheken, die ihre Zustimmung aktiv erteilen müssen. Eine zentrale Neuerung besteht darin, dass Personen, die dieser Umstellung zustimmen, grundsätzlich auf postalische Bescheide verzichten, wobei jedoch die Option eines jederzeit möglichen Widerrufs besteht.

Der NNF unterstreicht jedoch die Risiken, die mit der elektronischen Kommunikation einhergehen. Insbesondere betont die Institution, dass E-Mail als Übertragungsweg nicht als sicher und verschlüsselt gilt. Diese Unsicherheit könnte dazu führen, dass Bescheide während des Versands unberechtigten Dritten zugänglich sind und möglicherweise sogar manipuliert werden könnten. In Anbetracht dieser potenziellen Bedrohungen gibt der NNF den dringenden Rat, eingehende E-Mails sorgfältig auf Authentizität und Integrität zu überprüfen, um Fälschungen zu verhindern.

Um von dieser neuen Zustellungsart Gebrauch zu machen, müssen Apothekeninhaber eine sorgfältige Überlegung im Voraus anstellen. Jede Haupt- und Filialapotheke erhält derzeit eigene Freischaltcodes, die für die Aktivierung dieser Dienstleistung erforderlich sind. Die Wahl der E-Mail-Adresse, an die die Bescheide versandt werden sollen, wird als entscheidender Schritt hervorgehoben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Apothekeninhaber regelmäßig ihren Posteingang überprüfen sollten, um unbefugten Dritten keinen Zugriff zu gewähren und die Sicherheit ihrer Kommunikation zu gewährleisten.

Diese wegweisende Entscheidung des NNF spiegelt den allgemeinen Trend zur Digitalisierung in der Gesundheitsbranche wider. Während die Apotheken von der Geschwindigkeit und Effizienz der elektronischen Übermittlung profitieren können, müssen gleichzeitig angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um potenzielle Risiken zu minimieren. Es bleibt abzuwarten, wie Apotheken auf diese Veränderung reagieren und welche weiteren Maßnahmen der NNF ergreifen wird, um die Sicherheit und Authentizität der digitalen Bescheide zu gewährleisten.

 

Ärzteproteste: Zwischen Forderungen und Finanzierungsfragen im Gesundheitswesen

Im Spannungsfeld anhaltender Proteste und geschlossener Arztpraxen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einer Stellungnahme am ZDF versucht, die Gemüter zu beruhigen. Angesichts der von Ärzteverbänden initiierten Kampagne "Praxis in Not" äußerte er Verständnis für die Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen, schloss jedoch explizit die Möglichkeit von Honorarzuwächsen aus. "Die Spielräume für Honorarzuwächse, die sehe ich nicht", betonte Lauterbach.

Die Ärzteproteste, die eine bundesweite Schließung von Praxen während der Feiertage vorsahen, erhielten Zuspruch von der Bevölkerung. Nach einer Umfrage von Civey, auf die auch der Virchowbund verwies, unterstützen knapp 60 Prozent der über 5000 Befragten die aktuellen Praxisschließungen. Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des Virchowbundes, interpretierte Lauterbachs Reaktion als Bestätigung der Wichtigkeit der Proteste und betonte, dass die ambulanten Strukturen akut gefährdet seien.

Die Kritik an den Praxisschließungen kam nicht nur aus politischen Reihen der Ampel-Koalition, sondern auch von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Doris Pfeiffer, Chefin des GKV-Spitzenverbands, brachte die finanziellen Auswirkungen auf den Punkt: "Was Ärzte oder Apotheker mehr bekommen wollen, müssen die Supermarktkassiererin und der Lkw-Fahrer mit ihren Krankenkassenbeiträgen finanzieren."

Der Virchowbund untermauerte seine Position, dass es nicht um eine Steigerung der Arzteinkommen gehe, sondern um die Sicherstellung einer ausreichenden und nachhaltigen Finanzierung der bestehenden ambulanten Strukturen. Dabei machte Heinrich auf die eklatante Ungleichheit bei der Honorarverteilung zwischen den Bundesländern aufmerksam: "Es ist niemandem zu erklären, warum ein Facharzt in Bayern 96 Prozent seiner Leistung bezahlt bekommt, in Thüringen oder Hamburg aber nur 70 Prozent."

Auf die Forderungen der Ärzteverbände, darunter das Ende von Honorar-Obergrenzen für alle Fachgruppen und die Wiedereinführung von Extra-Honorierungen für neue Patienten, ging Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), ein. Er bezeichnete Lauterbachs Darstellung des Protests als populistisch und sachlich unangemessen. Die niedergelassenen Kollegen hätten mehr als berechtigte Anliegen.

Der Gesundheitsexperte der Grünen, Janosch Dahmen, äußerte hingegen Kritik an den Timing der Proteste zwischen den Feiertagen und betonte die Notwendigkeit, die Rolle von Haus- und Kinderärzten im kommenden Jahr zu stärken. Er warf den Ärzten vor, dass der Streik auf dem Rücken hilfsbedürftiger Patienten ausgetragen werde.

Lauterbach kündigte einen "Krisengipfel" für Januar an, bei dem vor allem bessere Bedingungen für Hausärzte diskutiert werden sollen. Der Virchowbund äußerte gespannte Erwartungen hinsichtlich konkreter Ergebnisse dieses Treffens und betonte, dass die Ärzteschaft nicht allein für ein Foto mit Minister Lauterbach ins Bundesgesundheitsministerium kommen werde.

 

Apotheken auf der sicheren Seite: Einrichtung von redundanten Internetverbindungen für reibungslose E-Rezept-Abwicklung

In Anbetracht der stetig wachsenden Bedeutung des digitalen Gesundheitswesens und der Einführung des E-Rezepts in Deutschland, rückt die Berliner Apothekerkammer mit einer praxisnahen Empfehlung in den Fokus. Apotheken sollten demnach eine zweite Internetverbindung über Mobilfunk einrichten, um sicherzustellen, dass selbst bei einem Ausfall der Festnetzverbindung die Abwicklung von E-Rezepten reibungslos vonstattengehen kann.

Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird durch die statistische Erhebung von Verivox untermauert, welche belegt, dass in den vergangenen Jahren fast zwei Drittel der deutschen Bevölkerung mindestens einmal einen kompletten Ausfall ihres heimischen Internets erlebt haben. Besonders betroffen waren dabei Kabelkunden, von denen 69 Prozent Ausfälle verzeichneten. Im Vergleich dazu lagen die Ausfallquoten bei DSL und Glasfaser mit durchschnittlich 58 beziehungsweise 62 Prozent etwas niedriger.

Interessanterweise zeigen sich hier auch Unterschiede in der Dauer der Internetausfälle. Glasfaseranschlüsse neigen dazu, kurzzeitig – oft weniger als eine Stunde – und einmalig auszufallen, während Kabelinternet Mehrfachstörungen aufweist. Diese Erkenntnisse verdeutlichen die Unvorhersehbarkeit von Internetausfällen und die Notwendigkeit für Apotheken, proaktiv Maßnahmen zu ergreifen.

Die Apothekerkammer empfiehlt daher die Implementierung einer redundanten Internetverbindung, um den potenziellen Auswirkungen von Internetausfällen entgegenzuwirken. Angesichts der Tatsache, dass eine hundertprozentige Sicherheit gegen Ausfälle nicht gewährleistet werden kann, soll eine sogenannte Mobilfunk-Fallback-Lösung für Kontinuität sorgen. Dabei wird automatisch eine Internetverbindung über ein Mobilfunknetz hergestellt, wenn das Festnetz versagt. Praktisch könnte dies beispielsweise durch die Installation eines einfachen USB-Mobilfunk-Sticks mit Prepaid-Vertrag in einem freien USB-Port des Routers realisiert werden.

Die Einführung dieser Maßnahme ermöglicht nicht nur Apotheken, ihre Dienstleistungen auch in Zeiten von Internetproblemen aufrechtzuerhalten, sondern unterstreicht auch die zunehmende Abhängigkeit des Gesundheitswesens von digitalen Technologien. Im Fall eines Ausfalls besteht weiterhin die Option, auf traditionelle Papierrezepte zurückzugreifen, jedoch betont die Apothekerkammer die Präventivmaßnahme als Schlüssel zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs im digitalen Zeitalter der Medikamentenversorgung.

 

Herausforderungen und Chancen mit dem E-Rezept: Ein Blick auf die Perspektive von Apotheker Alexander Eschrich

Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten der E-Rezept-Verpflichtung zum 1. Januar äußert sich Apotheker Alexander Eschrich, Inhaber der Bodden Apotheke in Stralsund, zu den bisherigen Erfahrungen und den anstehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dieser digitalen Umstellung.

Eschrich teilt mit, dass der Handverkauf von E-Rezepten in seiner Apotheke größtenteils reibungslos verläuft. In den letzten zwei bis drei Monaten hat sein Team erfolgreich rund 600 E-Rezepte pro Monat bearbeitet. Grundsätzlich steht er der Einführung positiv gegenüber und hebt besonders hervor, dass Apotheken nicht mehr zwingend persönlich die Arztpraxis aufsuchen müssen, wenn es zu Änderungen an der Verordnung kommt. Dies wird als vorteilhaft für die Effizienz des Prozesses und im Sinne der Patienten erlebt.

Trotz dieser positiven Aspekte benennt Eschrich Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Heimversorgung und des Pflegedienstes. Die Digitalisierung der Apotheken und der umliegenden Arztpraxen sei grundsätzlich fortgeschritten, dennoch gebe es noch Unausgereiftheiten im Workflow, vor allem auf den sogenannten Sonderwegen außerhalb des regulären Handverkaufs.

Eine entscheidende Frage, die er aufwirft, betrifft den Weg, den das E-Rezept in die Apotheke finden soll. Insbesondere stoße die häufige Forderung nach Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte auf praktische Probleme. Eschrich äußert Bedenken bezüglich der optimalen Umsetzbarkeit dieses Ansatzes und hinterfragt, wie ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.

In Bezug auf die vorübergehende Lösung zur Verblisterung von Medikamenten für Heimbewohner:innen äußert sich Eschrich positiv, weist jedoch darauf hin, dass es sich dabei noch nicht um eine endgültige Lösung handelt. Trotz dieser Zwischenlösung bestehen seiner Ansicht nach weiterhin Herausforderungen bei der Bearbeitung von E-Rezepten im Bereich der Heimversorgung.

Kritisch äußert er sich zur Finanzierung von Medikamenten, insbesondere bei hochpreisigen Präparaten. Eschrich verdeutlicht, dass er einige Medikamente unfreiwillig bis zu anderthalb Monate vorfinanzieren muss, was durch die Chargen-Übermittlung zum Monatsende und verzögerte Abholungen entsteht. Dies stellt insbesondere bei teuren Medikamenten eine finanzielle Belastung für Apotheken dar.

Neben finanziellen Aspekten weist Eschrich auf mögliche Verbesserungspotenziale bei den Arbeitsprozessen im Zusammenhang mit Abholern und Botenvorgängen hin. Er hebt hervor, dass diese Vorgänge ein Retaxrisiko bergen und betont die Notwendigkeit weiterer Anpassungen, um diese Prozesse effizienter zu gestalten.

Abschließend gibt Eschrich zu bedenken, dass trotz der bisherigen Erfahrungen noch Unsicherheiten bestehen. Der Blick in die Zukunft bleibt unklar, und die Apotheken stehen vor der Herausforderung, sich flexibel auf mögliche weitere Entwicklungen einzustellen. Insgesamt verdeutlicht das Gespräch mit Alexander Eschrich die gemischten Gefühle innerhalb der Apothekerschaft angesichts des bevorstehenden E-Rezept-Zeitalters, das zwar Chancen bietet, jedoch auch mit zahlreichen Herausforderungen einhergeht.

 

Neue Erkenntnisse zu Dapagliflozin: Risiko von Phimosen als unerwünschte Arzneimittelwirkung

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) Ende Oktober eine bedeutende Ergänzung in den Produktinformationen von Dapagliflozin-haltigen Arzneimitteln empfohlen. Nach Ablauf der zweimonatigen Umsetzungsfrist ist nun offiziell auf eine bisher wenig bekannte, aber potenziell gravierende unerwünschte Arzneimittelwirkung hingewiesen worden: das Risiko von Phimosen, insbesondere bei männlichen Anwendern.

Dapagliflozin, ein renaler Natrium-Glucose-Cotransporter-2 (SGLT-2) Inhibitor, der für die Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2, chronischer Herzinsuffizienz und chronischer Niereninsuffizienz zugelassen ist, hat in der Vergangenheit Aufmerksamkeit durch seine positive Wirkung auf den Blutzuckerspiegel und Gewichtsabnahme erregt. Jedoch zeigt die neueste Aktualisierung der Produktinformationen, dass erhöhte Mengen an Uringlucose das Potenzial haben, die empfindlichen Milieus der Harnwege und des Genitalbereichs zu beeinträchtigen.

Die Produktinformationen weisen darauf hin, dass Infektionen im Genitalbereich, wie Vulvovaginitis oder Balanitis, sowie Harnwegsinfektionen bereits als häufige unerwünschte Arzneimittelwirkungen des SGLT-2-Inhibitors bekannt sind. Nun kommt jedoch eine bisher unbekannte Komplikation hinzu: Phimosen. Phimosen sind Verengungen der Vorhaut und können sowohl angeboren als auch als Folge von Entzündungen, Verletzungen oder Hauterkrankungen im Bereich der Vorhaut entstehen.

Die jüngsten Erkenntnisse basieren auf einer Auswertung von Sicherheitssignalen durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA. Diese zeigen, dass sowohl Dapagliflozin-Monopräparate als auch Kombinationspräparate mit Metformin (Xigduo®) oder Saxagliptin (Qtern, in Deutschland nicht im Handel) das Risiko von Phimosen tragen. Die aktualisierten Produktinformationen für Forxiga®, ein Dapagliflozin-haltiges Medikament, enthalten nun detaillierte Informationen zu Phimosen, einschließlich Definition, möglichen Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten.

Phimosen sind nicht nur eine anatomische Angelegenheit, sondern können in seltenen Fällen zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Die Paraphimose, eine seltene, aber ernste Komplikation, tritt auf, wenn die Vorhaut hinter der Eichel festklemmt und die Blutzufuhr abschneidet, was zu einem drohenden Gewebeabsterben führen kann. Die Behandlungsoptionen für Phimosen reichen von topischen Steroiden bis hin zu operativen Eingriffen, wie es in den aktualisierten Produktinformationen detailliert beschrieben ist.

Diese neuen Erkenntnisse verdeutlichen die ständige Herausforderung der Arzneimittelüberwachung und unterstreichen die Bedeutung von regelmäßigen Überprüfungen und Aktualisierungen der Produktinformationen, um Gesundheitsdienstleister und Patienten umfassend zu informieren. Patienten, die Dapagliflozin-haltige Medikamente einnehmen, werden ermutigt, bei auftretenden Symptomen oder Bedenken sofort medizinischen Rat einzuholen.

Die EMA und die Hersteller betonen die Wichtigkeit, dass Gesundheitsdienstleister und Patienten diese neuen Informationen sorgfältig prüfen und aufmerksam verfolgen. Diese Entwicklung unterstreicht einmal mehr die Dynamik der Pharmakovigilanz und die fortlaufende Anstrengung, das Gleichgewicht zwischen therapeutischem Nutzen und potenziellen Risiken von Arzneimitteln zu gewährleisten.

 

Herausforderungen im Gesundheitswesen: Der Kampf gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Inmitten eines stetig wachsenden Bewusstseins für die zunehmenden Lieferengpässe von Arzneimitteln im Gesundheitswesen zeichnet sich das Jahr 2022 als entscheidend für die Politik und Apothekerschaft ab. Insbesondere die unzureichende Verfügbarkeit wichtiger Kinderarzneimittel verdeutlichte, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) präsentierte vor einem Jahr sein Konzept für das Engpassgesetz ALBVVG, das nicht nur die Vermeidung von Lieferengpässen, sondern auch die Stärkung der Produktionsstandorte innerhalb der EU zum Ziel hatte.

Die prekäre Lage wurde nicht nur durch den Anstieg der Lieferengpässe in den vergangenen Jahren verschärft, sondern auch durch die Globalisierung und den wirtschaftlichen Druck auf Generika. Viele Wirkstoffe werden heute nur noch an wenigen Orten produziert, häufig in kostengünstigen Ländern wie China und Indien. Dieser Fokus auf wenige Standorte birgt das Risiko weitreichender Konsequenzen, wenn Produktionsstörungen auftreten. Die Covid-19-Pandemie intensivierte die Situation weiter, als die Nachfrage nach Arzneimitteln durch die starke Infektionswelle sprunghaft anstieg.

Lauterbachs Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen konzentrierte sich auf verschiedene Maßnahmen. Insbesondere sollten für bestimmte Kinderarzneimittel, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als besonders wichtig identifiziert wurden, Rabattverträge und Festbeträge abgeschafft werden. Darüber hinaus sollten Apotheken flexiblere Austauschregeln erhalten, basierend auf den Erfahrungen aus der Pandemiezeit.

Allerdings stießen einige der vorgeschlagenen Maßnahmen auf Widerstand seitens der Apothekerschaft. Der vorgesehene 50-Cent-Zuschlag wurde als unzureichende Anerkennung für die tägliche Arbeit in den Apotheken kritisiert. Die geplante Beschränkung auf vom BfArM gelistete Arzneimittel stieß ebenfalls auf Ablehnung.

Um die Zeit bis zur Verabschiedung des ALBVVG zu überbrücken, wurde eine Übergangslösung benötigt, da die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am Karfreitag 2023 auslief. Ein Änderungsantrag zum "UPD-Gesetz" wurde eingeführt, um die flexiblen Austauschregeln der Pandemiezeit bis zum 31. Juli 2023 aufrechtzuerhalten.

Der Weg des ALBVVG durch das parlamentarische Verfahren war von ständigen Anpassungen geprägt. Schließlich wurde das Gesetz Ende Juli verabschiedet, und ab dem 1. August sollten die neuen Austauschregeln gelten. Diese sahen vor, dass bei Nichtverfügbarkeit eines Arzneimittels nach Maßgabe des Rahmenvertrags ein Austausch gegen ein verfügbares wirkstoffgleiches Arzneimittel möglich ist. Ein 50-Cent-Zuschlag sollte die Apotheken für ihre Bemühungen entschädigen.

Die Bundesländer und die Apothekerschaft äußerten jedoch weiterhin Bedenken und forderten weitere Anpassungen, insbesondere in Bezug auf den Retaxschutz für Apotheken. Der Gesetzgeber kam einigen Forderungen nach, und Ende Juni wurde das Gesetz schließlich verabschiedet.

Trotz dieser Bemühungen wurde im Verlauf des Jahres 2023 deutlich, dass der Kampf gegen Lieferengpässe im Gesundheitswesen noch nicht vollständig gewonnen ist. Insbesondere im Bereich der Kinderarzneimittel blieb die Versorgungslage eine Herausforderung, was zu weiteren Überlegungen und Anpassungen führte. Der Blick in die Zukunft bleibt spannend, während die Akteure im Gesundheitswesen gemeinsam nach nachhaltigen Lösungen suchen, um die Verfügbarkeit lebenswichtiger Arzneimittel zu gewährleisten.

 

Medizinischer Behandlungsverbund verbreitet Falschinformationen zu DNA-Verunreinigungen in COVID-19-Impfstoffen: PEI klärt auf

Im Dezember sorgte ein irreführendes Schreiben des "Medizinischen Behandlungsverbunds" für erhebliche Unruhe unter medizinischem Fachpersonal. Das Fax, das ohne Autorisierung das Rote-Hand-Symbol trug, behauptete DNA-Kontaminationen in mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen über den Grenzwert hinaus festgestellt zu haben. Die daraus resultierende angebliche Gefahr einer Integration von "therapeutischen Transgenen" ins menschliche Genom führte zu einem Aufruf, die Impfstoffe vorübergehend nicht zu verwenden. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) reagierte schnell und wies die Falschinformationen zurück.

Trotz der Klarstellung des PEI wurden zahlreiche Anfragen aus medizinischen Kreisen laut, was zu einer ausführlichen Erklärung seitens des Instituts am 22. Dezember führte. In dem vierseitigen Schreiben legt das PEI detailliert dar, wie die Prüfung der mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffe erfolgt und entzaubert dabei die behaupteten DNA-Kontaminationen.

Nach Angaben des PEI wird DNA während des Herstellungsprozesses als Matrize verwendet, deren Sequenz in die gewünschte mRNA umgeschrieben wird. Diese DNA wird dann enzymatisch abgebaut, wobei eine geringe Restmenge zurückbleibt. Diese Menge liegt jedoch unterhalb des in der Zulassung festgelegten Grenzwerts und wird als unbedenklich betrachtet. Kritische Aspekte, die von tierischer oder viraler DNA ausgehen könnten, sind in diesem Zusammenhang nicht relevant, da die verwendete DNA-Matrize bakteriellen Ursprungs ist.

Die Prüfung auf Rest-DNA erfolgt während des Herstellungsprozesses, ist jedoch nicht unmittelbar Bestandteil der Chargenfreigabeprüfung. Die Chargenfreigabe umfasst vielmehr die Überprüfung der Herstellungsdokumentation, in der die Ergebnisse der Rest-DNA-Tests einschließlich der angewendeten Prüfverfahren und Grenzwerte festgehalten sind.

Entscheidend ist dabei die korrekte Durchführung der Prüfung auf Rest-DNA. Um Störungen durch Lipid-Nanopartikel auszuschließen, die im finalen Produkt vorhanden sind, jedoch nicht im Wirkstoff, erfolgt die Messung am Wirkstoff und nicht am Endprodukt. Zusätzlich sind abgelaufene, angebrochene oder unsachgemäß gelagerte Impfstoffvials ungeeignet für die Bestimmung der Rest-DNA.

Das PEI weist auf zwei Preprint-Publikationen hin, die einen erhöhten DNA-Gehalt in den Impfstoffen behaupten. Diese Publikationen lassen jedoch entscheidende Informationen vermissen, um die Zuverlässigkeit der Messergebnisse zu beurteilen, darunter die Einhaltung der Testbedingungen und eine nachvollziehbare Methodik.

Insgesamt unterstreicht das PEI, dass die Sicherheit und Wirksamkeit der mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffe in Übereinstimmung mit den festgelegten Standards und Prüfverfahren gewährleistet sind. Die Verunsicherung, die durch das irreführende Schreiben des Medizinischen Behandlungsverbunds entstand, wird somit von offizieller Seite entkräftet.

 

Kommentar:

Die Einführung eines WhatsApp-Kanals durch die Gematik zur zeitnahen Störungsinformationsvermittlung in der Telematikinfrastruktur ist ein begrüßenswerter Schritt angesichts der aktuellen Herausforderungen, insbesondere im Kontext der bevorstehenden E-Rezept-Pflicht. Die direkte Kommunikation via Messengerdienst bietet einen effizienten Weg, Apotheken und Arztpraxen über aktuelle Probleme zu informieren. Trotz der Unklarheiten bezüglich des E-Rezept-Stichtags zeigt die Initiative die Bereitschaft, transparent über Störungen zu kommunizieren und trägt dazu bei, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben.

Die geplante Umstellung des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) auf den E-Mail-Versand von Bescheiden markiert einen bedeutsamen Schritt in Richtung Digitalisierung. Während die Effizienzsteigerung und zeitnahe Bereitstellung positiv sind, warnt der NNF zurecht vor Sicherheitsrisiken wie Spam und Phishing. Die Apotheken sollten die Entscheidung zur Zustimmung sorgfältig abwägen, wobei die Kontrolle eingehender E-Mails auf Authentizität und Integrität essentiell ist. Eine ausgewogene Balance zwischen Modernisierung und Sicherheit wird entscheidend für den Erfolg dieser Innovation sein.

Die aktuellen Ärzteproteste werfen ein Schlaglicht auf die prekäre Lage im deutschen Gesundheitswesen. Minister Lauterbachs Ablehnung von Honorarerhöhungen stößt auf Widerstand, während die Bevölkerung mehrheitlich die Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen unterstützt. Die Ungleichheit in der Honorarverteilung zwischen Bundesländern bleibt ein zentrales Problem. Der angekündigte Krisengipfel im Januar muss konkrete Maßnahmen liefern, um den drohenden Kollaps der ambulanten Versorgung abzuwenden.

Die Empfehlung der Berliner Apothekerkammer zur Einrichtung redundanter Internetverbindungen für E-Rezepte ist essenziell im Zeitalter digitaler Gesundheitsdienstleistungen. Angesichts der nachgewiesenen Ausfallquoten ist diese praxisnahe Maßnahme nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend erforderlich, um Kontinuität und Sicherheit in der Medikamentenversorgung zu gewährleisten.

Die Einführung des E-Rezepts bringt für Apotheken sowohl positive Aspekte als auch Herausforderungen mit sich, wie Alexander Eschrich, Inhaber der Bodden Apotheke, betont. Während der Handverkauf reibungslos verläuft, sieht er besonders in der Heimversorgung und im Pflegedienst noch Unebenheiten. Die digitale Aufstellung der Apotheke ist gegeben, doch Fragen bezüglich des reibungslosen Ablaufs und der Finanzierung hochpreisiger Medikamente bleiben bestehen. Eschrich mahnt zur Flexibilität angesichts noch bestehender Unsicherheiten.

Die jüngsten Ergänzungen in den Produktinformationen zu Dapagliflozin, die auf das Risiko von Phimosen hinweisen, unterstreichen die komplexe Natur der Arzneimitteltherapie. Es ist entscheidend, dass Gesundheitsdienstleister und Patienten diese Informationen sorgfältig prüfen. Diese Entwicklung betont erneut die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überwachung von Arzneimitteln und unterstreicht die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen therapeutischem Nutzen und potenziellen Risiken.

Die Verabschiedung des ALBVVG markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Die Maßnahmen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, insbesondere die flexibleren Austauschregeln, sind jedoch nicht ohne Kontroversen. Die Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Kinderarzneimittel, erfordern weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Politik, Apothekern und der Pharmaindustrie, um nachhaltige Lösungen zu finden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Die Verbreitung falscher Informationen zu DNA-Verunreinigungen in mRNA-Impfstoffen durch den "Medizinischen Behandlungsverbund" war irreführend und unnötig. Das PEI hat jedoch klar gestellt, dass die Rest-DNA-Menge in den Impfstoffen sicher unterhalb der Grenzwerte liegt. Die Sicherheit und Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe sind durch etablierte Standards gewährleistet. Es ist wichtig, auf fundierte Informationen zu vertrauen und Versuche der Desinformation zu durchschauen, um das Vertrauen in die Impfkampagne aufrechtzuerhalten.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Gesundheitswesen unterstreicht die Notwendigkeit einer koordinierten, transparenten und innovativen Herangehensweise die Bedeutung eines gemeinsamen Engagements aller Beteiligten, um die bestmögliche Versorgung und Sicherheit für Patienten zu gewährleisten und eine erfolgreiche digitale Transformation voranzutreiben.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken