Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Im neuen Jahr
Minijobs sind in Apotheken keine Seltenheit. Wenn ab dem ersten Januar der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro die Stunde steigt– das tarifliche Einstiegsgehalt einer PKA liegt übrigens nur 5 Cent darüber – wird auch die Grenze für die Minijobs angehoben. Wer auf dieser Basis in der Apotheke jobbt, darf künftig 538 Euro im Monat verdienen statt wie bisher 520 Euro.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
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