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  • 27.12.2023 – Umfrage zu möglichen Lockerungen des Fremdbesitzverbotes in der deutschen Anwaltschaft
    27.12.2023 – Umfrage zu möglichen Lockerungen des Fremdbesitzverbotes in der deutschen Anwaltschaft
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das BMJ hat in Kooperation mit der BRAK eine Umfrage durchgeführt, um den Bedarf und die Einstellung in der Anwaltschaft zu einer Änderung des Fre...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Umfrage zu möglichen Lockerungen des Fremdbesitzverbotes in der deutschen Anwaltschaft

 

Im Rahmen einer wegweisenden Kooperation zwischen dem Bundesministerium der Justiz und der Bundesrechtsanwaltskammer wurde eine umfassende Umfrage durchgeführt, die die Gemüter in der Anwaltschaft aufwirbelt. Ziel war es, den Bedarf und die Einstellungen bezüglich einer möglichen Änderung des Fremdbesitzverbots zu ergründen, eine Frage, die angesichts der digitalen Transformation und eines laufenden EuGH-Verfahrens zur Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben an Brisanz gewonnen hat.


Die beeindruckende Beteiligung von 7.598 Personen aus allen Bundesländern, darunter 93,5 % Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 6,6 % Patentanwältinnen und Patentanwälte, verdeutlicht das immense Interesse und die Relevanz des Themas. Von diesen haben 7.084 Personen die Umfrage vollständig beantwortet, und die vorläufige Auswertung der Ergebnisse wirft ein faszinierendes Licht auf die vielfältigen Meinungen innerhalb der Anwaltschaft.

Die vorherrschende Stimmung in den vorläufigen Ergebnissen zeigt eine klare Skepsis gegenüber einer Lockerung des Fremdbesitzverbots. Mit 62,6 % Ablehnung sprechen sich die meisten Teilnehmer gegen eine solche Änderung aus, wobei die Hauptbedenken in der möglichen Beeinträchtigung der anwaltlichen Unabhängigkeit liegen. Besonders interessant ist die Verteilung der Meinungen zwischen Einzelanwältinnen und -anwälten und Anwältinnen und Anwälten in größeren Kanzleien.

Neben der Mehrheit, die eine Lockerung skeptisch betrachtet, gibt es jedoch auch Befürworter. 6,8 % sehen in einer Öffnung eine Chance zur Erhaltung der (internationalen) Wettbewerbsfähigkeit, während 7,2 % eine Lockerung sogar für erforderlich halten. Die unterschiedlichen Perspektiven zeigen sich auch in der Branchenunterteilung: Während 57,8 % der Einzelanwältinnen und -anwälte eine Lockerung ablehnen, sind Partnerinnen und Partner in größeren Kanzleien mit einer Ablehnungsrate von 53 % etwas aufgeschlossener.

Das Bundesministerium der Justiz hat angekündigt, die Befragung im Detail auszuwerten. Die Gesamtauswertung, die auch vorgegebene Antwortmöglichkeiten einschließt, wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, um Transparenz und Diskussionsgrundlage zu schaffen. Die Ergebnisse dieser Umfrage könnten einen bedeutsamen Einfluss auf zukünftige politische und berufsrechtliche Entscheidungen haben.


Kommentar:

Die vorläufigen Ergebnisse der Umfrage zum Fremdbesitzverbot in Anwaltskanzleien spiegeln eine tief verwurzelte Skepsis gegenüber einer möglichen Lockerung wider. Die überwältigende Ablehnung von 62,6 % unterstreicht die vorherrschende Besorgnis um die anwaltliche Unabhängigkeit. Es ist jedoch faszinierend zu beobachten, wie unterschiedliche Kanzleigrößen und individuelle Standpunkte zu divergierenden Meinungen führen.

Die breite Teilnahme von über 7.000 Personen signalisiert eine bedeutende Relevanz des Themas in der Anwaltschaft. Die Differenzen zwischen Einzelanwältinnen und -anwälten und größeren Kanzleien in Bezug auf die Haltung zum Fremdbesitzverbot werfen interessante Fragen auf. Während einige die Notwendigkeit einer Lockerung zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit betonen, bleibt die Mehrheit aufgrund der möglichen Beeinträchtigung der Unabhängigkeit skeptisch.

Die detaillierte Auswertung durch das Bundesministerium der Justiz wird nun entscheidend sein, um die Nuancen der unterschiedlichen Standpunkte zu verstehen und eine fundierte Grundlage für künftige Diskussionen zu schaffen. Die Offenlegung der Gesamtauswertung wird dazu beitragen, Transparenz und Verständnis in diesem komplexen Diskurs zu fördern, der zweifellos weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft des anwaltlichen Berufsrechts haben könnte.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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