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Steuer & Recht |
Das Bundesministerium der Justiz gab heute eine wegweisende Formulierungshilfe zu den geplanten Änderungen des Handelsgesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch bekannt. Die vorgesehenen Änderungen haben das Ziel, die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht zu erhöhen, wobei eine Anhebung um etwa 25 % geplant ist.
Die Maßnahme ist Teil des Meseberger Entbürokratisierungspakets und markiert einen bedeutenden Schritt zur Erleichterung von Bilanzierung und Rechnungslegung für Unternehmen. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann äußerte sich dazu: „Die Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung ist ein zentraler Baustein des Meseberger Entbürokratisierungspakets. Durch die gesonderte und beschleunigte Umsetzung können die Unternehmen schon bei Aufstellung ihrer Abschlüsse für das Jahr 2023 nach den erleichterten Vorgaben vorgehen.“
Die geplante Regelung verspricht eine Entlastung der Unternehmen in Höhe von etwa 650 Millionen Euro jährlich. Über 52.000 Unternehmen deutschlandweit, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, sollen von den erleichterten Vorgaben profitieren. Die Anhebung der Schwellenwerte wirkt sich direkt auf die Größenklassen von Unternehmen aus – von Kleinstunternehmen über kleine und mittelgroße Unternehmen bis hin zu großen Unternehmen.
Die monetären Schwellenwerte sind entscheidend dafür, welcher Größenklasse ein Unternehmen im Sinne des Handelsbilanzrechts zugeordnet wird. Ein kleines Unternehmen hat demnach weniger intensive Pflichten als ein großes Unternehmen. Die geplante Anhebung wird eine Vielzahl von Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse versetzen, was mit einer spürbaren Reduzierung des bürokratischen Aufwands und erheblichen Kostensenkungen einhergeht.
Das jährliche Entlastungspotenzial von rund 650 Millionen Euro entspricht einer Reduktion der insgesamt durch Offenlegungspflichten für publizitätspflichtige Unternehmen verursachten Bürokratiekosten um etwa 16 %. Diese Maßnahme soll somit nicht nur die Wirtschaft stärken, sondern auch einen Beitrag zur bürokratischen Entlastung der Unternehmen leisten.
Die Schwellenwertanhebung ist eine Umsetzung der Delegierten Richtlinie 2023/2775 der Kommission vom 17. Oktober 2023, die die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen ändert. Die europäischen Regelungen ermöglichen zudem eine rückwirkende Geltendmachung der Schwellenwertanhebung für das Geschäftsjahr 2023.
Der heute veröffentlichte Entwurf wurde an Länder und Verbände verschickt und steht auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz zur Einsichtnahme bereit. Interessierte Kreise haben bis zum 5. Januar 2024 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, und die eingehenden Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Die heute vom Bundesministerium der Justiz angekündigte Anhebung der monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht ist zweifelsohne ein bedeutender Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Wirtschaftsentlastung. Die geplante Maßnahme, die im Rahmen des Meseberger Entbürokratisierungspakets präsentiert wird, zeigt die Entschlossenheit der Bundesregierung, die Belastungen für Unternehmen zu reduzieren und den Mittelstand zu stärken.
Die Anpassung der Schwellenwerte ermöglicht es einer Vielzahl von Unternehmen, in eine niedrigere Größenklasse zu rutschen, was unmittelbar zu einer Verringerung des bürokratischen Aufwands und erheblichen Kostensenkungen führen wird. Besonders kleine und mittelständische Betriebe dürften von dieser Regelung profitieren, da sie oft unter den sehr umfassenden Bilanzierungs- und Berichtspflichten leiden, die für größere Unternehmen angemessen sein mögen, für sie jedoch eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Die geschätzte jährliche Entlastung von rund 650 Millionen Euro ist nicht nur eine beeindruckende Zahl, sondern auch ein klares Signal an die Wirtschaft. Die Reduktion der durch Offenlegungspflichten verursachten Bürokratiekosten um etwa 16 % trägt dazu bei, die Wirtschaftsbedingungen zu verbessern und Investitionen zu erleichtern.
Es ist erfreulich zu sehen, dass die Bundesregierung die Umsetzung der Delegierten Richtlinie der Europäischen Kommission beschleunigt und die Schwellenwerte bereits für das Geschäftsjahr 2023 wirksam werden sollen. Dies unterstreicht die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der deutschen Gesetzgebung an europäische Vorgaben.
Die angekündigte Möglichkeit für Länder und Verbände, bis Anfang Januar 2024 Stellung zu nehmen, zeigt den demokratischen Ansatz und die Transparenz in diesem Prozess. Es ist zu hoffen, dass die Interessen verschiedener Akteure angemessen berücksichtigt werden, um eine ausgewogene und zukunftsweisende Regelung zu gewährleisten.
Insgesamt ist die geplante Anhebung der Schwellenwerte ein positiver Schritt, der die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärkt und einen Beitrag zur Schaffung eines förderlichen Umfelds für wirtschaftliches Wachstum leistet.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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