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  • 18.12.2023 – Gesundheitsreform 2023/2024: Bundesregierung setzt wegweisende Maßnahmen um
    18.12.2023 – Gesundheitsreform 2023/2024: Bundesregierung setzt wegweisende Maßnahmen um
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Zum Jahreswechsel 2023/2024 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam.

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Gesundheitsreform 2023/2024: Bundesregierung setzt wegweisende Maßnahmen um

 

Im Rahmen umfassender Reformen tritt zum Jahreswechsel 2023/2024 eine Vielzahl von Neuerungen im Gesundheitssektor in Kraft. Die Bundesregierung investiert jährlich rund 5 Milliarden Euro, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach betont die Notwendigkeit moderner Strukturen, um die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten.


Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Erhöhung der Kinderkrankentage: Ab dem 1. Januar 2024 stehen Familien pro Kind und Elternteil 15 bezahlte Kinderkrankentage zur Verfügung, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Für Alleinerziehende steigt der Anspruch auf 30 Tage.

Kinderkrankengeld für Begleitpersonen bei stationärem Aufenthalt: Versicherte erhalten ab 2024 Kinderkrankengeld, wenn die Mitaufnahme eines Elternteils bei der stationären Behandlung des Kindes medizinisch notwendig ist.

Pflege:

Eigenanteile in der Pflege werden begrenzt: Die Pflegekasse übernimmt im ersten Jahr der Heimunterbringung 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. In den folgenden Jahren steigt diese Beteiligung auf 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr.

Leistungen für häusliche Pflege steigen: Das Pflegegeld für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 wird um 5 Prozent erhöht. Die Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen steigen ebenfalls um 5 Prozent.

Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Tage: Ab 1. Januar 2024 haben Angehörige Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr je pflegebedürftiger Person.

Digitalisierung:

E-Rezept wird verpflichtend: Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Ärzte müssen das E-Rezept ausstellen, und Patienten haben verschiedene Möglichkeiten, es einzulösen.

Gesundheits-ID für Versicherte: Krankenkassen müssen ab 2024 eine digitale Gesundheits-ID für Versicherte bereitstellen, die den kartenlosen Zugang zu verschiedenen Gesundheitsanwendungen ermöglicht.

Vergütung ärztlicher Leistungen:

Neue Vergütung zur Förderung ambulanter Operationen: Eine Hybrid-DRG-Vergütung wird eingeführt, um Anreize für ambulante Operationen zu schaffen. Diese Regelung gilt für fünf Leistungsbereiche ab dem 1. Januar 2024.

Ausbildung:

Dual und bezahlt in der Pflege studieren: Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Die hochschulische Pflegeausbildung wird als duales Studium ausgestaltet.

Einfachere und schnellere Anerkennung: Die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht ab dem 16. Dezember 2023.

Arzneimittelversorgung:

Erleichterter Austausch von Kinderarzneimitteln: Apotheken können ab dem 16. Dezember 2023 Kinderarzneimittel gegen wirkstoffgleiche Alternativen austauschen, ohne Rücksprache mit dem Arzt zu halten.

Erweiterte verbindliche Bevorratungspflichten von Arzneimitteln: Krankenhausapotheken müssen Vorräte bei wichtigen Arzneimittelgruppen aufstocken, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Diese Regelungen treten am 27. Dezember 2023 in Kraft.

Genderkonforme Beipackzettel: Ab dem 27. Dezember 2023 muss Arzneimittelwerbung außerhalb von Fachkreisen geschlechtergerechte Formulierungen verwenden.

Die umfangreichen Reformen markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger.

 
Kommentar:

Die zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft tretenden Gesundheitsreformen signalisieren einen wichtigen Schritt der Bundesregierung, vernachlässigte Bereiche im Gesundheitswesen anzugehen und dringend benötigte Veränderungen herbeizuführen.

Die Erhöhung der Kinderkrankentage, insbesondere für Alleinerziehende, wird vielen Familien eine dringend benötigte Atempause ermöglichen. Die begrenzten Eigenanteile in der Pflege und die Steigerung der Leistungen für häusliche Pflege sind nicht nur finanziell entlastend, sondern auch ein Bekenntnis zur Wertschätzung der Pflegekräfte und ihrer wichtigen Rolle im Gesundheitssystem.

Die Digitalisierungsschritte, wie die Verpflichtung des E-Rezepts und die Einführung der Gesundheits-ID, sind wegweisend und werden die Effizienz im Gesundheitswesen erheblich steigern. Die gestärkte Vergütung für ambulante Operationen und die Dualisierung der Pflegeausbildung sind Schritte in die richtige Richtung, um die Attraktivität dieser Berufe zu steigern.

Besonders bemerkenswert ist auch die Erleichterung bei der Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte, was nicht nur den Fachkräftemangel abfedern, sondern auch die Vielfalt im Gesundheitswesen fördern wird.

Die Reformen im Arzneimittelsektor, angefangen beim erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln bis hin zu erweiterten Bevorratungspflichten, tragen zur Sicherheit und Verfügbarkeit von Medikamenten bei.

Insgesamt stellen diese Reformen einen bedeutenden Fortschritt dar, der die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessern wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung reibungslos erfolgt und die gewünschten positiven Effekte zeitnah spürbar werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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