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  • 15.12.2023 – „Mittelstandsförderung erreicht 2024 Rekordhöhe“ – Wirtschaftsplangesetz vom Bundesrat beschlossen
    15.12.2023 – „Mittelstandsförderung erreicht 2024 Rekordhöhe“ – Wirtschaftsplangesetz vom Bundesrat beschlossen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Bundesregierung stellt 2024 für mittelständische Unternehmen 11 Mrd. an Wirtschaftsförderung aus den sog. ERP-Mitteln bereit. Das dafür notw...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Historische Wirtschaftsförderung: Bundesregierung bewilligt Rekordsumme von 11 Milliarden Euro für den Mittelstand

 

In einem wegweisenden Schritt zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft hat die Bundesregierung heute die Bereitstellung von 11 Milliarden Euro aus den sogenannten ERP-Mitteln für kleine und mittelständische Unternehmen im Jahr 2024 bekanntgegeben. Dies stellt einen beeindruckenden Anstieg um 12 % im Vergleich zum Vorjahr dar und verdeutlicht das Bekenntnis der Regierung zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung. Der dazu erforderliche Gesetzentwurf wurde heute im zweiten Durchgang im Bundesrat verabschiedet und soll nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar 2024 in Kraft treten.


Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck äußerte sich positiv zu dieser wegweisenden Entscheidung: "Die erhebliche Aufstockung der Fördermittel für den Mittelstand im Jahr 2024 sendet ein wichtiges Signal für die Stabilität und das Wachstum des deutschen Mittelstandes. Insbesondere Gründerinnen und Gründer sollen von dieser Maßnahme profitieren, die ihnen den Zugang zu zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital in Rekordhöhe ermöglicht. Diese finanzielle Unterstützung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt und ermöglicht es Unternehmen, inmitten der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen bedeutende Investitionen in die Zukunft zu tätigen."

Die Fördermittel sollen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Jahr 2024 den Zugang zu zinsgünstigen Finanzierungen und Beteiligungskapital erleichtern. Dies wird nicht nur als entscheidende Maßnahme zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen angesehen, sondern stellt auch eine strategische Investition in Richtung Klimaschutz und Digitalisierung dar.

Besonders hervorzuheben sind dabei zwei neue Förderinstrumente, die einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten sollen. Das attraktive Förderprodukt "ERP-Nachhaltiges Leasing" sowie das geplante Programm "ERP-Nachhaltige Gründung" sollen den Mittelstand in seiner gesamten Breite unterstützen und gleichzeitig den Fokus auf Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital legen.

Insgesamt stellen die ERP-Förderprogramme einen entscheidenden Baustein für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands dar und tragen dazu bei, den Mittelstand als Rückgrat der Wirtschaft zu stärken. Die gezielte Ausrichtung auf zukunftsweisende Schlüsselbereiche verdeutlicht die Ambition der Bundesregierung, den Mittelstand nicht nur durch finanzielle Unterstützung zu fördern, sondern auch als treibende Kraft für Innovation und Fortschritt zu etablieren.

 
Kommentar:

Die Entscheidung der Bundesregierung, im Jahr 2024 11 Milliarden Euro an Wirtschaftsförderung für den deutschen Mittelstand bereitzustellen, markiert einen historischen Schritt in Richtung wirtschaftlicher Erholung und Zukunftsinvestitionen. Die signifikante Aufstockung um 12 % im Vergleich zum Vorjahr unterstreicht das Engagement der Regierung, die tragende Säule der deutschen Wirtschaft in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit zu stärken.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck betont zu Recht die Bedeutung dieser Entscheidung für Gründer und Gründerinnen, die von den zinsgünstigen Krediten und dem Beteiligungskapital in Rekordhöhe profitieren sollen. Dieser Schub kommt nicht nur zum richtigen Zeitpunkt, sondern sendet auch ein klares Signal an die Wirtschaft, dass die Regierung gewillt ist, den Mittelstand aktiv bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu unterstützen.

Die Einführung von neuen Förderinstrumenten wie "ERP-Nachhaltiges Leasing" und "ERP-Nachhaltige Gründung" unterstreicht die Vision der Regierung, nicht nur kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, sondern den Mittelstand auch langfristig in Richtung Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu fördern. Dieser strategische Ansatz spiegelt sich in der gezielten Ausrichtung auf volkswirtschaftlich wichtige Schlüsselbereiche wider.

Die Reaktion der Bundesregierung auf die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen verdient Lob, und die Mittelstandsunterstützung wird zweifellos dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu sichern. Die Entscheidung, die Fördermittel rechtzeitig zum 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen, zeigt die Dringlichkeit und Entschlossenheit der Regierung, die wirtschaftliche Erholung voranzutreiben. Es bleibt zu hoffen, dass diese Initiative nicht nur als kurzfristige Hilfe, sondern als langfristige Investition in die Zukunft des deutschen Mittelstandes verstanden wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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