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  • 15.12.2023 – Globale Mindestbesteuerung beschlossen
    15.12.2023 – Globale Mindestbesteuerung beschlossen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Weltweit hatten sich mehr als 130 Staaten unter dem Dach von OECD und G20 darauf verständigt, eine globale Mindestbesteuerung einzuführen. In der ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Globale Mindestbesteuerung beschlossen

 

Die internationale Gemeinschaft hat einen historischen Schritt in der Bekämpfung aggressiver Steuergestaltungen gemacht, indem mehr als 130 Staaten unter dem Dach von OECD und G20 die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung vereinbart haben. Dieser bedeutende Meilenstein zielt darauf ab, Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer zu verhindern und einen Beitrag zur internationalen Steuerfairness zu leisten.


In der Europäischen Union wird die Umsetzung der Mindestbesteuerung durch eine EU-Richtlinie sichergestellt, die vom Bundestag am 10. November 2023 und vom Bundesrat am 15. Dezember 2023 zugestimmt wurde. Dies unterstreicht das Engagement der EU-Mitgliedstaaten für einen koordinierten Ansatz zur Sicherstellung einer effektiven globalen Mindestbesteuerung.

Grundprinzipien der Globalen Mindestbesteuerung
Die Grundidee hinter der globalen Mindestbesteuerung besteht darin, dass international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro mindestens 15 Prozent Steuern zahlen müssen. Unabhängig davon, wo auf der Welt Gewinne erwirtschaftet werden, werden sämtliche Gewinne eines Konzerns mit diesem festgelegten Mindestsatz besteuert. Dies stellt eine Abkehr vom bisherigen System dar, in dem Tochterunternehmen in Steueroasen von niedrigen Steuersätzen profitieren, während der Gesamtkonzern davon profitiert.

Mechanismen zur Sicherung der Mindestbesteuerung
Die Sicherstellung, dass die Mindeststeuer tatsächlich bezahlt wird, ist entscheidend für den Erfolg dieses steuerpolitischen Paradigmenwechsels. Wenn beispielsweise Gewinne einer Tochtergesellschaft in einer Steueroase effektiv mit weniger als 15 Prozent besteuert werden, greifen die neuen Regeln. Der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, erhält das Recht, die Gewinne aus der Steueroase nachzuversteuern und somit sicherzustellen, dass eine effektive Besteuerung von 15 Prozent erreicht wird.

Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung in zwei Säulen
Die globale Mindestbesteuerung bildet die zweite Säule eines umfassenden Projekts zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung. Die erste Säule beinhaltet ein neues System zur Zuweisung von Besteuerungsrechten für die größten multinationalen Unternehmen an die Steuerhoheitsgebiete, in denen die Gewinne erwirtschaftet werden. Ein multilaterales Übereinkommen wird das Kernstück dieser Säule bilden.

Die zweite Säule, repräsentiert durch die Mindestbesteuerung, konzentriert sich darauf, die Möglichkeiten für Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu verringern. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass die größten multinationalen Unternehmensgruppen einen Mindestsatz an Körperschaftsteuer zahlen. Die rechtliche Verankerung dieser Säule durch eine EU-Richtlinie, die einstimmig von allen Mitgliedstaaten angenommen wurde, unterstreicht die gemeinsame Verantwortung und Entschlossenheit der EU-Länder.

Zukunftsaussichten und Umsetzung
Die Gesetzgebung zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein, um sicherzustellen, dass die Mindestbesteuerungsrichtlinie fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden kann. Diese Maßnahme signalisiert nicht nur einen Fortschritt im Kampf gegen Steuervermeidung, sondern auch einen bedeutenden Schritt in Richtung einer gerechteren und transparenteren internationalen Wirtschaftsordnung.

 
Kommentar: Die globale Mindestbesteuerung - Ein entscheidender Schritt gegen Steuervermeidung

Die Einführung der globalen Mindestbesteuerung markiert zweifellos einen entscheidenden Wendepunkt im internationalen Steuerrecht. Die Vereinbarung von über 130 Staaten unter dem Dach von OECD und G20 zeigt eine beispiellose Zusammenarbeit in der Bekämpfung von aggressiven Steuergestaltungen und schafft eine solide Grundlage für eine gerechtere Verteilung der Besteuerung multinationaler Unternehmen.

Der Fokus auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro und die Festlegung eines Mindestsatzes von 15 Prozent sind Schritte in die richtige Richtung. Dies wird nicht nur dazu beitragen, Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer zu verhindern, sondern auch den Wettlauf um die niedrigsten Steuersätze beenden. Die Mechanismen zur Sicherung der Mindestbesteuerung, insbesondere die Nachversteuerungsregelungen, bieten ein effektives Instrument, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihren fairen Anteil an Steuern zahlen.

Die zweite Säule der Reform, die darauf abzielt, die Möglichkeiten für Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu verringern, ist gleichermaßen entscheidend. Die rechtliche Verankerung dieser Säule durch eine EU-Richtlinie stärkt die gemeinsame Verantwortung der EU-Länder und sendet ein starkes Signal der Entschlossenheit.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie effektiv die Umsetzung dieser Maßnahmen sein wird. Wenn bis Ende 2023 eine erfolgreiche Gesetzgebung erreicht wird, könnten wir einen neuen Standard für die internationale Unternehmensbesteuerung setzen. Dieser Schritt könnte nicht nur die Einnahmen der Staaten stabilisieren, sondern auch das Vertrauen in die Integrität des globalen Wirtschaftssystems stärken. Es bleibt zu hoffen, dass dies der Beginn einer Ära der Steuergerechtigkeit und Fairness ist.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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