ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 14.12.2023 –  Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Anästhesisten wegen Hepatitis C-Infektion von Patientinnen und Patienten
    14.12.2023 – Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Anästhesisten wegen Hepatitis C-Infektion von Patientinnen und Patienten
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | In einem wegweisenden Urteil vom 28. November 2023 (Az: 1 StR 409/23) hat das Landgericht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gegen einen Oberarz...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Anästhesisten wegen Hepatitis C-Infektion von Patientinnen und Patienten

 

In einem wegweisenden Urteil vom 28. November 2023 (Az: 1 StR 409/23) hat das Landgericht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gegen einen Oberarzt der Anästhesie verhängt. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, in 51 Fällen Patienten bei Operationen mit dem Hepatitis C-Virus infiziert zu haben. Zudem wurde er wegen Unterschlagung verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.


Der Angeklagte, der selbst mit dem Hepatitis C-Virus infiziert war, soll im Zeitraum von Februar 2017 bis April 2018 eklatante Hygienestandards missachtet haben. Infolgedessen wurden zahlreiche Patienten während operativer Eingriffe infiziert. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte die Infektionen billigend in Kauf genommen habe.

Die Entscheidung des Landgerichts wurde vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüft, und es ergab sich kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Die Revision wurde verworfen, und das Urteil ist somit rechtskräftig.

Diese bahnbrechende Entscheidung wirft nicht nur Fragen zur individuellen Verantwortung des Angeklagten auf, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf mögliche Schwächen in den bestehenden Hygienevorschriften im Gesundheitswesen. Der Fall wird zweifellos Auswirkungen auf die Debatte um Patientensicherheit und Hygienestandards in medizinischen Einrichtungen haben.


Kommentar:

Das Urteil gegen den Oberarzt der Anästhesie, der in 51 Fällen Patienten mit dem Hepatitis C-Virus infiziert hat, wirft ernsthafte Fragen zur Integrität des Gesundheitssystems auf. Die Verhängung einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren mag für einige als zu milde erscheinen, insbesondere wenn man die schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Patienten in Betracht zieht.

Es ist beunruhigend zu erfahren, dass ein Angeklagter, der die Verantwortung für das Wohlbefinden seiner Patienten tragen sollte, solch eklatante Hygienemängel in Kauf genommen hat. Die Tatsache, dass der Angeklagte selbst mit dem Hepatitis C-Virus infiziert war, unterstreicht die Rücksichtslosigkeit seines Handelns.

Die Rechtskräftigkeit des Urteils sendet jedoch auch eine klare Botschaft hinsichtlich der individuellen Verantwortung und der schwerwiegenden Konsequenzen für die Missachtung von Hygienevorschriften im medizinischen Umfeld. Dieser Fall sollte als Weckruf dienen, um bestehende Hygienestandards zu überprüfen und zu verschärfen, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser bedauerliche Vorfall zu einer intensiven Debatte und zu konkreten Maßnahmen führt, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesundheitssystem zu stärken und sicherzustellen, dass Patientensicherheit stets oberste Priorität hat.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Weiterlesen: BundesgerichtshofLink

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken