ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 14.12.2023 – Faktische 'Organschaft': BFH präzisiert internationale Verlustverrechnung
    14.12.2023 – Faktische 'Organschaft': BFH präzisiert internationale Verlustverrechnung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Setzt die Verrechnung sog. finaler Verluste einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft mit Gewinnen der im Inland ansässigen M...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Faktische 'Organschaft': BFH präzisiert internationale Verlustverrechnung

 

Neue Anforderungen für Unternehmen im internationalen Steuerrecht

Am 9. August 2023 verkündete der Bundesfinanzhof ein wegweisendes Urteil mit dem Aktenzeichen I R 26/19. Das Gericht setzte dabei klare Maßstäbe für die grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten zwischen ausländischen Tochtergesellschaften und inländischen Muttergesellschaften.


Der Leitsatz des Urteils lautet: "Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die 'Organschaft' zuvor in dem Sinne faktisch 'gelebt' worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen tatsächlich getragen worden sind."

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind und sich der sogenannten Organschaft bedienen, um Verluste international zu verrechnen. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Organschaft nicht nur formal existiert, sondern auch in der Praxis durch eine tatsächliche Übernahme der Verluste durch die Muttergesellschaft gelebt wird.

Das Gericht betonte, dass es nicht ausreicht, die Organschaft lediglich auf dem Papier zu begründen. Vielmehr müssen die nationalen Regelungen eingehalten und die Verluste der Tochtergesellschaft tatsächlich von der Muttergesellschaft übernommen werden. Dies stellt eine bedeutende Klarstellung dar und könnte Auswirkungen auf die Steuerpraxis vieler multinationaler Unternehmen haben.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfte zu einer verstärkten Sorgfalt bei der Umsetzung von Organschaften führen und könnte möglicherweise zu Anpassungen in den steuerlichen Praktiken von Unternehmen führen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

In diesem Zusammenhang wird das Urteil als wegweisend für die steuerrechtliche Behandlung von Verlusten im internationalen Kontext angesehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzbehörden und Unternehmen auf diese Entwicklungen reagieren werden und welche Auswirkungen sie auf die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit haben könnten.


Kommentar:

Das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs, I R 26/19, markiert einen bedeutenden Schritt in der steuerlichen Behandlung von Verlusten bei multinationalen Unternehmen. Die Klarstellung, dass die Organschaft nicht nur formal existieren darf, sondern auch faktisch durch eine tatsächliche Übernahme der Verluste durch die Muttergesellschaft gelebt werden muss, wird zweifellos Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken haben.

Die Entscheidung ist eine notwendige Reaktion auf die Herausforderungen, die sich aus der internationalen Tätigkeit von Unternehmen ergeben. Es wird nun deutlich betont, dass die Verrechnung von Verlusten zwischen ausländischen Tochtergesellschaften und inländischen Muttergesellschaften nicht allein auf dem Papier erfolgen kann. Vielmehr müssen die nationalen Regelungen beachtet und die Verluste der Tochtergesellschaft tatsächlich von der Muttergesellschaft getragen werden.

Die steuerliche Praxis multinationaler Unternehmen steht vor einem Paradigmenwechsel. Unternehmen werden gezwungen sein, ihre Prozesse bei der Implementierung von Organschaften zu überdenken und sicherzustellen, dass nicht nur die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, sondern auch eine reale Übernahme der Verluste erfolgt.

Es bleibt abzuwarten, wie die Wirtschaft und die Finanzbehörden auf diese Entscheidung reagieren werden. Es könnte zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerexperten führen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und mögliche steuerliche Risiken zu minimieren.

Insgesamt markiert dieses Urteil einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung des internationalen Steuerrechts. Es verdeutlicht die Notwendigkeit von Transparenz und faktischer Umsetzung bei der Verrechnung von Verlusten über Landesgrenzen hinweg und schafft eine neue Grundlage für die steuerliche Behandlung von Unternehmensstrukturen in einer globalisierten Wirtschaft.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken