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  • 11.12.2023 – Förderung von Apotheken im ländlichen Raum Thüringens
    11.12.2023 – Förderung von Apotheken im ländlichen Raum Thüringens
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Thüringer Landesregierung hat kürzlich eine wegweisende Änderung in der "Richtlinie zur Förderung der Niederlassung im ländlichen...

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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Förderung von Apotheken im ländlichen Raum Thüringens

 

Mehr Unterstützung für bessere Gesundheitsversorgung in dünn besiedelten Regionen

Die Thüringer Landesregierung hat kürzlich eine wegweisende Änderung in der "Richtlinie zur Förderung der Niederlassung im ländlichen Raum" vorgenommen, um die Fördermöglichkeiten auf Zahnarztpraxen und Apotheken auszuweiten. Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke) betonte die Notwendigkeit, den Zugang zu medizinischer Versorgung in dünn besiedelten Gebieten zu verbessern. In einem ausführlichen Statement erklärte sie, dass die Niederlassungsförderung ein integraler Bestandteil dieses Bemühens sei, insbesondere für junge Mediziner und Apotheker, die oft nicht über ausreichendes Eigenkapital für ihre eigene Praxis oder Apotheke verfügten.


Die überarbeitete Richtlinie legt fest, dass Apotheken in Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern im ländlichen Raum förderfähig sind, sofern die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht ausreichend gewährleistet ist. Dabei werden bestimmte Kriterien wie die Abwesenheit anderer Apotheken im Umkreis, das Einwohnerverhältnis und die Präsenz von Allgemeinärzten in der Gemeinde berücksichtigt.

Die Förderung, die in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erfolgt, setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Bei Betriebsaufnahme können Apotheker bis zu 40.000 Euro für Investitionen und bis zu 5000 Euro für barrierefreie Maßnahmen erhalten. Diese Beträge sind standortbezogene Höchstbeträge. Förderfähige Ausgaben umfassen notwendige Investitionen in Renovierung, Ausstattung der Apothekenbetriebsräume und Büro- und Geschäftsausstattung gemäß der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).

Für das Haushaltsjahr 2024 stehen insgesamt 1,4 Millionen Euro zur Verfügung, um die steigende Anzahl von Förderanträgen zu decken. Die Fördermittel für das Jahr 2023 wurden bereits rückwirkend genehmigt, wobei einige Anträge abgelehnt wurden, insbesondere solche, die sich auf bereits abgeschlossene Vorhaben oder auf Gebiete mit Überversorgung bezogen.

Das Gesundheitsministerium betonte, dass die Förderung zukünftig jährlich evaluiert wird, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Gemeinden entspricht. Die letzten Details des regulären Antragsverfahrens werden derzeit mit dem Landesverwaltungsamt abgestimmt.

Insgesamt zeigt diese Initiative die Bemühungen der Landesregierung, die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu stärken und jungen Fachkräften den Start in diesem Bereich zu erleichtern. Die erweiterten Fördermöglichkeiten könnten einen positiven Einfluss auf die Gesundheitsversorgung in diesen Regionen haben, die oft mit Herausforderungen wie längerer Anfahrt zu kämpfen haben.

 
Kommentar: Wichtiger Schritt für die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum

Die jüngsten Änderungen in der Förderpolitik Thüringens, insbesondere die Erweiterung der "Richtlinie zur Förderung der Niederlassung im ländlichen Raum" auf Zahnarztpraxen und Apotheken, markieren einen bedeutenden Fortschritt für die Gesundheitsversorgung in weniger bevölkerten Gebieten. Gesundheitsministerin Heike Werner hebt zu Recht hervor, dass der Zugang zu medizinischer Betreuung in ländlichen Regionen eine grundlegende Herausforderung darstellt und die Niederlassungsförderung ein wirksames Instrument ist, um diesem Problem zu begegnen.

Die klaren Kriterien für die Förderfähigkeit von Apotheken, einschließlich des Einwohnerverhältnisses und der Abwesenheit von Mitbewerbern in einem Sechs-Kilometer-Radius, stellen sicher, dass die Mittel gezielt dort eingesetzt werden, wo die Bedürfnisse am größten sind. Die Bereitstellung von bis zu 40.000 Euro für Investitionen und zusätzliche Mittel zur Förderung der Barrierefreiheit unterstreicht das Engagement der Landesregierung für eine nachhaltige und effektive Förderung.

Die Entscheidung, Fördermittel rückwirkend für das Jahr 2023 bereitzustellen, zeigt eine proaktive Herangehensweise an die Bedürfnisse von Apotheken, die bereits in diesem Jahr gegründet oder übernommen wurden. Die jährliche Evaluation des Förderprogramms ist ein weiterer positiver Schritt, um sicherzustellen, dass die Fördermittel den sich ändernden Anforderungen und Herausforderungen im ländlichen Gesundheitssektor gerecht werden.

Die finanzielle Unterstützung für junge Apothekerinnen und Apotheker, insbesondere in Regionen mit schlechterer Versorgung, wird zweifellos dazu beitragen, den ländlichen Raum attraktiver zu machen. Dies ist nicht nur ein Gewinn für die Fachkräfte, sondern auch für die Gemeinden, die von einer verbesserten Gesundheitsversorgung profitieren werden. Es bleibt zu hoffen, dass andere Regionen diesem Beispiel folgen und ähnliche Initiativen ergreifen, um die Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten bundesweit zu stärken.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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