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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die deutsche Gesundheitslandschaft steht kurz vor einem bahnbrechenden Wandel, denn die Einführung des E-Rezepts steht unmittelbar bevor. Nach einer zweijährigen Verzögerung soll dieses digitale Rezept ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend eingeführt werden. Doch die Realisierung dieses Meilensteins hängt nun von der rechtzeitigen Verabschiedung zweier entscheidender Gesetze ab: dem Digitalgesetz (DigiG) und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG).
In einer ersten Runde haben beide Gesetze bereits am 20. Oktober den Bundesrat und am 9. November den Bundestag passiert. Doch die alles entscheidende 2./3. Lesung steht noch aus, und der Zeitdruck wächst. Am vergangenen Donnerstag wurden die Gesetze im Bundestag auf die Tagesordnung genommen, während im Bundesrat noch kein Eintrag zu finden ist. Sollte sich dies nicht in dieser Woche ändern, könnte die nächste Sitzung der Länderkammer erst am 2. Februar stattfinden.
Nach der Verabschiedung der Gesetze müssen sie noch die Unterschrift des Bundespräsidenten erhalten und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dieser Prozess, der üblicherweise bis kurz vor Weihnachten oder sogar zwischen den Jahren abgeschlossen wird, birgt dennoch Unsicherheiten, wie das Beispiel des UPD-Gesetzes im Frühjahr gezeigt hat.
Die Inhalte der Gesetze sind von großer Tragweite. Das GDNG zielt darauf ab, die Nutzung von Therapiedaten für die medizinische Forschung zu erleichtern. Parallel dazu verpflichtet das DigiG die Einführung des E-Rezepts und der elektronischen Patientenakte (ePa). Zusätzlich beinhalten die Gesetze kleinere Regelungen, darunter die Option, das E-Rezept über die Apps von Krankenkassen zu versenden, die Vorgabe, dass E-Rezepte nur über Plattformen verschickt werden dürfen, die alle Apotheken auflisten, die Einführung einer E-Rechnung für Selbstzahler, die Verpflichtung für Apotheken, den elektronischen Medikationsplan zu pflegen, und die Ermöglichung assistierter Telemedizin in Apotheken durch Videosprechstunden.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der technologischen Herausforderung für den Versandhandel. Eine NFC-Lösung könnte die Lösung bieten, bei der Versicherte ihre NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) auf das NFC-fähige Telefon halten müssen. Die Gematik könnte dieses Verfahren zu einem eigenen Produkt machen, was nicht nur von den großen Versendern DocMorris und Shop Apotheke, sondern von allen Apotheken genutzt werden könnte. Der Weg dahin erfordert jedoch eine technische Spezifikation und könnte nach Expertenmeinung noch ein halbes Jahr dauern.
Parallel zu diesen Entwicklungen wird in einer Gesellschafterversammlung der Gematik am heutigen Montag Dr. Florian Hartge zum Interims-Geschäftsführer bestellt. Er soll den Platz freihalten für den Nachfolger von Dr. Markus Leyck Dieken, der Ende des Jahres ausscheidet. Interessanterweise plant die Gematik offenbar eine Doppelspitze, wie aus der Stellenausschreibung eines "Co-Geschäftsführers:in" hervorgeht. Die Anforderungen betonen einen Universitätsabschluss, tiefes Verständnis für die Entwicklung digitaler Produkte, Software und Apps sowie fundierte Kenntnisse im agilen Management und einen strategischen Blick auf die digitale Transformation.
Die Entscheidung über die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland steht somit kurz bevor, und die kommenden Wochen werden entscheidend sein für die Umsetzung dieses wegweisenden Vorhabens.
Die bevorstehende Einführung des E-Rezepts markiert zweifellos einen historischen Moment für das deutsche Gesundheitswesen. Der Countdown läuft, und während wir auf die entscheidende Verabschiedung des Digitalgesetzes und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes warten, steht viel auf dem Spiel.
Die Einführung des E-Rezepts ist nicht nur ein technologischer Fortschritt, sondern auch ein bedeutender Schritt in Richtung einer effizienteren und moderneren Gesundheitsversorgung. Die Verpflichtung zur Einführung von E-Rezepten und elektronischen Patientenakten (ePa) durch das Digitalgesetz (DigiG) verspricht eine umfassende Digitalisierung, die nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Patientenversorgung verbessern soll.
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) trägt dazu bei, die Nutzung von Therapiedaten für die medizinische Forschung zu erleichtern, was potenziell zu bahnbrechenden Fortschritten in der Gesundheitsforschung führen könnte.
Die Herausforderungen, insbesondere im Versandhandel, zeigen, dass die Technologie nicht ohne weiteres alle bestehenden Hürden überwinden kann. Die NFC-Lösung für den Versand von E-Rezepten stellt jedoch einen innovativen Ansatz dar, der die Branche auf neue Wege führen könnte.
Die Personalentscheidungen bei der Gematik, insbesondere die mögliche Einführung einer Doppelspitze, unterstreichen die Notwendigkeit von Führungskräften mit einem tiefen Verständnis für digitale Produkte und deren Entwicklung. Dies zeigt, dass der Wandel nicht nur auf technologischer, sondern auch auf organisatorischer Ebene stattfinden muss.
Insgesamt ist die bevorstehende Einführung des E-Rezepts ein Schritt in die Zukunft der Gesundheitsversorgung. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob Deutschland erfolgreich den Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens beschreiten kann und wie dieser Wandel die Patienten und das Gesundheitssystem insgesamt beeinflussen wird.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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