ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 08.12.2023 – Solaranlagen sollen in Kleingärten erlaubt werden
    08.12.2023 – Solaranlagen sollen in Kleingärten erlaubt werden
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (20/9645) vorgelegt, um die Aufstellung von kleinen Photovoltaikanlagen zu ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Solaranlagen sollen in Kleingärten erlaubt werden

 

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (20/9645) vorgelegt, der die Installation von kleinen Photovoltaikanlagen in Kleingärten erleichtern soll. Das vorgeschlagene Gesetz sieht vor, dass das Aufstellen von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 800 Watt künftig keinen Einfluss mehr darauf haben soll, ob eine Gartenlaube als solche oder als zum Wohnen geeignetes Haus betrachtet wird. Diese Änderung soll sicherstellen, dass Kleingartenpächter kleine Photovoltaikanlagen ohne rechtliche Unsicherheiten installieren können, ohne den Verlust des Kündigungsschutzes und der Begrenzung des Pachtzinses befürchten zu müssen.


Bisherige Regelungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) lassen die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten unklar. Obwohl das BKleingG die Verwendung von Solaranlagen weder ausdrücklich erlaubt noch verbietet, enthält Paragraf 3 Absatz 2 Satz 2 BKleingG die Voraussetzung, dass eine Laube in einem Kleingarten nicht dauerhaft zum Wohnen geeignet sein darf. Dies führte zu Unsicherheiten bezüglich der Installation von Photovoltaikanlagen, da eine uneingeschränkte Nutzung solcher Anlagen die Gefahr einer Umwandlung von Gartenlauben zu Wohnräumen birgt.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll diese rechtliche Grauzone beseitigen und den Weg für umweltfreundliche Energieerzeugung in Kleingärten ebnen. Durch die Anhebung der Leistungsgrenze auf 800 Watt sollen Kleingartenpächter in der Lage sein, Photovoltaikanlagen zu betreiben, die ausreichend Strom für den eigenen Bedarf erzeugen können. Gleichzeitig werden sie nicht mehr mit der Gefahr konfrontiert, dass ihre Gartenlaube als dauerhaft bewohnbar eingestuft wird, was den Verlust des Kündigungsschutzes und die Erhöhung des Pachtzinses zur Folge haben könnte.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird nun den parlamentarischen Prozess durchlaufen, bevor sie in Kraft treten kann. Die Diskussionen im Bundestag werden voraussichtlich die Interessen von Umweltschützern, Kleingartenvereinen und rechtlichen Experten hervorbringen, die darauf abzielen, eine ausgewogene Regelung zu schaffen, die sowohl die Förderung erneuerbarer Energien als auch den Schutz der Kleingartenstrukturen berücksichtigt.


Kommentar: Ein Schritt in die richtige Richtung für nachhaltige Energie in Kleingärten

Die vorgelegte Gesetzesänderung des Bundesrats zur Aufstellung von Photovoltaikanlagen in Kleingärten ist ein begrüßenswerter Schritt in Richtung nachhaltiger Energieerzeugung. Die bisherige Unsicherheit bezüglich der Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten wird durch die geplante Anpassung des Bundeskleingartengesetzes beseitigt.

Die Erhöhung der Leistungsgrenze auf 800 Watt ermöglicht es Kleingartenpächtern, kleine Photovoltaikanlagen zu betreiben, die einen erheblichen Beitrag zur eigenen Stromversorgung leisten können. Gleichzeitig wird die Sorge vor dem Verlust des Kündigungsschutzes und einer Erhöhung des Pachtzinses durch die klare Regelung gemindert, dass die Leistung der Anlage keinen Einfluss auf die Einstufung der Gartenlaube als dauerhaft bewohnbar hat.

Diese Gesetzesänderung signalisiert ein Verständnis für die Bedeutung erneuerbarer Energien und deren Integration in den Alltag. Die Diskussionen im Bundestag werden entscheidend sein, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Es ist zu hoffen, dass die endgültige Regelung einen ausgewogenen Ansatz findet, der die Förderung erneuerbarer Energien in Kleingärten vorantreibt, ohne dabei die Struktur und den Charakter dieser Gemeinschaften zu gefährden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken