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  • 08.12.2023 – Bundesregierung plant Modernisierung des Elterngelds für Selbstständige
    08.12.2023 – Bundesregierung plant Modernisierung des Elterngelds für Selbstständige
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Laut Bundesregierung wird zur Verbesserung der Situation der Selbstständigen ein Gesetzentwurf vorbereitet, „der einige Elterngeldregelungen zum ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bundesregierung plant Modernisierung des Elterngelds für Selbstständige

 

Die Modernisierung des Elterngelds für Selbstständige steht im Fokus der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9126). Laut Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird derzeit ein Gesetzentwurf vorbereitet, der darauf abzielt, den Anspruch für Selbstständige durch klare Verfahrensregelungen zu verbessern und gezielter auszurichten.


Bisher unterliegt der Elterngeldanspruch für Selbstständige denselben Voraussetzungen wie für angestellte Eltern. Die Unterschiede liegen jedoch im Bemessungszeitraum, der sich für beide Gruppen unterscheidet. Die Bundesregierung betont, dass der Elterngeldanspruch grundsätzlich flexibel ist und gleichberechtigt für alle Eltern gelte. Die geplante Modernisierung soll nun dazu beitragen, die Verfahren transparenter zu gestalten und die Berechnung des Elterngeldes zielgerichteter und einfacher zu machen.

Da das Elterngeld als Einkommensersatzleistung konzipiert ist, orientiert sich die Berechnung an einem steuerrechtlichen Einkommensbegriff. Unterschiede zwischen angestellten und selbstständigen Eltern ergeben sich vor allem aus steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Antwort der Bundesregierung hebt hervor, dass die Zuordnung von Einnahmen für die Elterngeldberechnung grundsätzlich nach dem steuerrechtlichen Zuflussprinzip beurteilt wird. Ein interessanter Aspekt ist dabei die Abweichung für Selbstständige bei der Gewinnermittlung durch Bilanzierung, wo das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit gilt. Dies ermöglicht es, Einnahmen einem anderen Zeitraum zuzuordnen als beim herkömmlichen Zuflussprinzip.

Die bevorstehende Gesetzesnovelle signalisiert einen Schritt der Bundesregierung in Richtung Gleichstellung von angestellten und selbstständigen Eltern im Bezug auf das Elterngeld. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Gesetzentwurf die gewünschten Verbesserungen für Selbstständige tatsächlich umsetzen wird und welchen Einfluss dies auf die Familienplanung und die wirtschaftliche Situation von Selbstständigen haben wird.


Kommentar:

Die geplante Modernisierung des Elterngelds für Selbstständige ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Gleichstellung von Eltern unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit zu fördern. Die Betonung der Flexibilität des Elterngeldanspruchs für Selbstständige unterstreicht das Bestreben, die bestehenden Unterschiede im Bemessungszeitraum zu überbrücken und den Zugang zu finanzieller Unterstützung während der Elternzeit zu vereinheitlichen.

Die steuerrechtlichen Aspekte, die bei der Berechnung des Elterngeldes eine Rolle spielen, sind dabei von besonderer Relevanz. Die Anpassung an das steuerrechtliche Zuflussprinzip und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zugehörigkeit bei der Gewinnermittlung durch Bilanzierung sind positive Schritte, um den besonderen Anforderungen von Selbstständigen gerecht zu werden. Diese steuerlichen Unterschiede dürfen jedoch nicht zu einem ungleichen Zugang zu finanziellen Unterstützungsleistungen führen.

Es bleibt zu hoffen, dass der bevorstehende Gesetzentwurf die angestrebten Verbesserungen effektiv umsetzt und damit einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie leistet. Die Gleichstellung von Eltern in Bezug auf das Elterngeld ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch ein wichtiger Schritt, um die Vielfalt der Lebensmodelle in unserer Gesellschaft anzuerkennen und zu unterstützen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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