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Steuer & Recht |
In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht (LG) Düsseldorf heute das Vorgehen der Targobank beim Online-Banking als unzulässige Nötigung gewertet. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 12 O 78/22 datiert vom 13. September 2023 und wurde nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gefällt.
Die Targobank setzte demnach ihre Kund:innen unzulässig unter Druck, um ihre Zustimmung zu neuen Geschäftsbedingungen und Preisen zu erlangen. Das Online-Banking war nur möglich, wenn die Nutzer:innen sich entweder für die aktualisierten Konditionen aussprachen oder diese aktiv ablehnten. Die Konsequenzen einer Ablehnung blieben jedoch im Unklaren.
Pop-up-Fenster erzwingt Entscheidung
Die Targobank wählte eine Methode, die das LG Düsseldorf als aggressive geschäftliche Handlung in Form einer Nötigung bewertete. Inspiriert von einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021, welches Klauseln für unwirksam erklärte, die Vertragsänderungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher:innen ermöglichten, versuchte die Bank, eine aktive Zustimmung ihrer Kund:innen einzuholen.
Beim Aufruf des Online-Banking-Bereichs öffnete sich ein Pop-up-Fenster, das die Nutzer:innen zur sofortigen Entscheidung über die aktuellen Geschäftsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis für private Konten und Depots zwang. Nur nach Zustimmung konnte das Fenster geschlossen und das Online-Banking fortgesetzt werden. Die Kundeninformation im Pop-up-Fenster enthielt die Aussage: „Falls Sie nicht zustimmen, entziehen Sie uns eine wichtige Grundlage der gemeinsamen Geschäftsbeziehung.“
Gericht rügt unklare Informationen und drohende Konsequenzen
Das LG Düsseldorf befand, dass das Vorgehen der Targobank eine unzulässige Nötigung darstellt, was dem Wettbewerbsrecht widerspricht. Die Kund:innen wurden ohne ausreichende Überlegungs- und Bedenkzeit zu einer sofortigen Entscheidung gedrängt. Die Zustimmung wurde in der Kundeninformation als "notwendig" dargestellt, und im Falle einer Verweigerung drohte die Bank mit der Kündigung.
Zusätzlich kritisierte das Gericht die teils unverständlichen und missverständlichen Informationen im Pop-up-Fenster. Es sei nicht klar ersichtlich gewesen, welche Konsequenzen eine verweigerte Zustimmung haben würde, und es blieben Zweifel, ob das Online-Banking danach überhaupt noch genutzt werden könnte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Targobank unangemessenen Druck auf ihre Kund:innen ausübte, sich im Zweifel für die von der Bank gewünschte Zustimmung zu entscheiden, und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstieß.
Die Targobank hat angekündigt, das Urteil zu prüfen und eventuelle Konsequenzen daraus zu ziehen.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Targobank sendet ein klares Signal an Finanzinstitute, die versuchen, Kund:innen zu unüberlegten Entscheidungen zu drängen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Fairness im Umgang mit Verbraucher:innen, insbesondere im digitalen Zeitalter.
Die Targobank hat mit ihrem aggressiven Vorgehen gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, die eine aktive Zustimmung der Kund:innen bei Vertragsänderungen vorschreiben. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zu Recht auf dieses fragwürdige Vorgehen hingewiesen und das Gericht hat mit seinem Urteil ein deutliches Zeichen gesetzt.
Es ist erfreulich zu sehen, dass Gerichte den Schutz der Verbraucher:innen ernst nehmen und gegen unlautere Geschäftspraktiken vorgehen. Das Urteil sollte als Mahnung an andere Banken dienen, sicherzustellen, dass ihre Geschäftspraktiken den rechtlichen Vorgaben entsprechen und die Rechte der Kund:innen respektiert werden.
In einer Zeit, in der immer mehr Finanztransaktionen online abgewickelt werden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Integrität und die Rechte der Verbraucher:innen gewahrt bleiben. Dieses Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Kunden fair und transparent behandeln und die Grundsätze des Verbraucherschutzes respektieren.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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