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  • 08.12.2023 – Energieeffizienz von Gebäuden: Rat und Parlament einigen sich auf neue Vorgaben
    08.12.2023 – Energieeffizienz von Gebäuden: Rat und Parlament einigen sich auf neue Vorgaben
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die EU-Kommission begrüßt die vorläufige Einigung des EU-Parlaments und des Rates zur Senkung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Gebäu...

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Steuer & Recht |

Energieeffizienz von Gebäuden: Rat und Parlament einigen sich auf neue Vorgaben

 

Heute haben das Europäische Parlament und der Rat eine bahnbrechende vorläufige Einigung zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) erzielt. Die neue Vereinbarung zielt darauf ab, die Emissionen und den Energieverbrauch von Gebäuden in der gesamten EU zu senken und den Gebäudebestand bis 2035 zu dekarbonisieren.


Die überarbeitete EPBD bringt eine Vielzahl von Maßnahmen mit sich, die darauf abzielen, die Energieeffizienz von Gebäuden in den Mitgliedstaaten erheblich zu verbessern. Ein zentrales Element ist die Festlegung individueller nationaler Zielpfade, um den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20-22 % zu reduzieren. Diese flexiblen Ziele ermöglichen es den Mitgliedstaaten, ihre Pläne an die spezifischen nationalen Gegebenheiten anzupassen und so effektiv wie möglich zu agieren.

Besonders hervorzuheben sind die Maßnahmen zur Renovierung von Gebäuden mit der geringsten Energieeffizienz. Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden werden schrittweise eingeführt, mit dem Ziel, bis 2033 die Renovierung von 26 % der am wenigsten effizienten Gebäude zu gewährleisten. Die Einbeziehung historischer Gebäude oder Ferienwohnungen in diese Standards bleibt jedoch den Mitgliedstaaten überlassen.

Um die finanzielle Belastung für schutzbedürftige Haushalte zu mildern, müssen Finanzierungsmaßnahmen Anreize für Renovierungen bieten. Gleichzeitig sollen sie sicherstellen, dass mindestens 55 % der Reduzierung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erreicht wird.

Eine bedeutende Neuerung ist die Einführung nationaler Gebäuderenovierungspläne, die die strategische Dekarbonisierung des Gebäudebestands fördern und potenzielle Hindernisse, wie Finanzierungsengpässe und Fachkräftemangel, beseitigen sollen. Diese Pläne sollen von nationalen Gebäuderenovierungspässen begleitet werden, die Eigentümer bei der schrittweisen Renovierung bis hin zu Nullemissionsgebäuden unterstützen.

Die überarbeitete EPBD legt auch einen klaren Fahrplan für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung fest, indem sie schrittweise Verbote für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel einführt. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die EU ihre Treibhausgasemissionsziele erreicht und die Nutzung fossiler Brennstoffe bis 2040 vollständig beendet.

Darüber hinaus werden nachhaltige Mobilitätslösungen durch Bestimmungen zur Vorverkabelung, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge und Fahrradparkplätze gefördert. Neue Gebäude müssen ab 2028 Nullemissionsstandards erfüllen, wobei Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen möglich sind.


Kommentar:

Die heutige vorläufige Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Überarbeitung der EPBD markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Zukunft für die EU. Die vereinbarten Maßnahmen, insbesondere die individuellen nationalen Zielpfade und die Renovierung von Gebäuden mit geringer Energieeffizienz, setzen einen klaren Kurs für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands.

Die Einführung von nationalen Gebäuderenovierungsplänen und -pässen ist ein innovativer Ansatz, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten strategisch auf die Herausforderungen der Dekarbonisierung reagieren können. Dies wird nicht nur die Energieeffizienz steigern, sondern auch potenzielle Barrieren wie Finanzierungshürden und Fachkräftemangel angehen.

Die schrittweise Abschaffung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln ist ein weiterer Schwerpunkt, der die EU auf dem Weg zu ihren ehrgeizigen Emissionszielen voranbringen wird. Die klare Rechtsgrundlage für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung bis 2040 sendet ein starkes Signal für die Notwendigkeit, auf erneuerbare Energien umzusteigen.

Die Förderung nachhaltiger Mobilität durch Vorverkabelung, Ladepunkte und Fahrradparkplätze wird nicht nur die Umweltfreundlichkeit von Gebäuden verbessern, sondern auch die Entwicklung von emissionsfreien Verkehrslösungen vorantreiben.

Alles in allem markiert diese Einigung einen Meilenstein auf dem Weg zu einer klimaneutralen und energieeffizienten EU. Nun liegt es am Europäischen Parlament und dem Rat, diese wegweisenden Vorschriften formell anzunehmen, damit sie bald in Kraft treten und positive Veränderungen in der gesamten Union bewirken können.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

 

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