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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Erfreuliche Nachrichten für Ärzte, während Apotheken mit Existenzsorgen kämpfen
In den abgeschlossenen Honorarverhandlungen im Gesundheitswesen von Baden-Württemberg gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Sektoren: Ärzte dürfen sich über eine erhebliche Honorarsteigerung freuen, während Apotheken mit existenziellen Herausforderungen konfrontiert sind. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Krankenkassen haben sich auf eine beeindruckende Erhöhung des Orientierungspunktwerts um 3,85 Prozent geeinigt, was zu einer Gesamtvergütungszunahme von 6,1 Prozent führt. Diese bemerkenswerte Steigerung bedeutet für die Praxen einen finanziellen Aufschwung von 1,8 Milliarden Euro im kommenden Jahr.
Dr. Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung, äußerte sich optimistisch über das Ergebnis der Verhandlungen und bezeichnete es als das beste der letzten Jahre. Trotz dieser Erfolge wies er jedoch darauf hin, dass grundlegende Finanzprobleme in den Praxen weiterhin bestehen.
Im Vergleich zum Bundesergebnis wurden die Erwartungen in Baden-Württemberg sogar übertroffen. Während auf Bundesebene nur eine Erhöhung des Orientierungspunktwerts um 3,85 Prozent vereinbart wurde, ergab sich in Baden-Württemberg eine Gesamtvergütungserhöhung von beeindruckenden 188,3 Millionen Euro für das Jahr 2024.
Besonders bemerkenswert ist die beibehaltene spezifische Förderstruktur in Baden-Württemberg, die verschiedene Zuschläge einschließt. Finanzielle Anreize für das Mammographie-Screening, die Substitution, belegärztliche Leistungen, das psychiatrische Gespräch, den hausärztlich-geriatrischen Betreuungskomplex sowie die Geburtshilfe sollen die Leistungen weiterhin fördern.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hebt besonders die erreichte Erhöhung der Fördermittel für den organisierten Notfalldienst hervor. Trotz der angespannten Finanzlage im Gesundheitswesen wurden die Mittel von zwölf Millionen Euro auf 15 Millionen Euro erhöht, und für das Jahr 2024 gibt es zusätzlich eine einmalige Förderung von 3,5 Millionen Euro.
Trotz der Kritik am Bundesabschluss im September, der aufgrund als zu niedrig eingestufter Vereinbarungen für Aufsehen sorgte, wurden Maßnahmen vereinbart. Diese sollen neben dem Ausgleich der steigenden Praxiskosten und dem Inflationsausgleich auch sicherstellen, dass die Tarifverträge des Praxispersonals künftig zeitnäher berücksichtigt werden.
Präzision im Gesundheitswesen: Die Komplexität und Verantwortung hinter Hilfsmittelrezepten
Im vielschichtigen Gefüge des Gesundheitswesens spielt das Hilfsmittelrezept eine maßgebliche Rolle bei der individuellen Versorgung und Therapie von Patientinnen und Patienten. Die präzisen Vorschriften gemäß § 7 der Hilfsmittelrichtlinie (HilfsM-RL) setzen klare Standards für Vertragsärzte und Apotheken. Im Gegensatz zu Arzneimittelverordnungen verlangt diese Richtlinie die zwingende Angabe der Diagnose auf dem Hilfsmittelrezept (Absatz 2).
Die Praxis der Verordnung liegt in der Verantwortung der Vertragsärzte, die nicht nur die Diagnose, sondern auch das genaue Verordnungsdatum deutlich angeben müssen. Eine interessante Nuance in diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit für Apotheken, fehlende Diagnosen zu ergänzen, allerdings ausschließlich mit einer gültigen Arztunterschrift gemäß Absatz 4. Eine Ausnahme bildet der Versorgungszeitraum, den Apotheken eigenständig bei bestimmten Hilfsmitteln, wie Nadeln, Lanzetten und Milchpumpen, die zum Verleih verordnet werden, ergänzen können.
Trotz klar definierter Richtlinien existieren potenzielle Stolperfallen, die es zu vermeiden gilt. Die Kennzeichnung mit der Ziffer "7" im Rezeptkopf ist entscheidend, um Retaxationen zu verhindern, mit einer Ausnahme für Blutzuckerteststreifen und Harnteststreifen, die nicht unter die Kategorie Hilfsmittel fallen. Zusätzlich müssen Hilfsmittel und Arzneimittel strikt voneinander getrennt verschrieben werden, um den Vergütungsanspruch der Apotheke zu wahren.
Die aktive Beteiligung der Patientinnen und Patienten spielt ebenfalls eine zentrale Rolle, da sie den Empfang des Hilfsmittels auf der Rückseite der Verordnung quittieren müssen. Dies erfolgt durch das Hinterlassen von Datum und Unterschrift. Bei der Abrechnung können Hilfsmittelnummern oder Pharmazentralnummern relevant sein, abhängig von den Abrechnungsmodalitäten gemäß den Verträgen § 302 und § 300 des Sozialgesetzbuchs V.
Eine nicht zu vernachlässigende Phase ist die Genehmigungsphase, in der die Apotheke häufig einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen muss. Hierbei ist zu beachten, dass Kassen in der Regel nur die vertraglich festgelegten Preise für Hilfsmittel erstatten. Bei höherwertigen Versorgungen auf Wunsch der Patientinnen und Patienten müssen zusätzliche Kosten explizit auf dem Rezept vermerkt werden.
Zusammenfassend ist ein umfassendes Verständnis der Vorschriften und eine präzise Umsetzung entscheidend, um einen reibungslosen Ablauf bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zu gewährleisten. Die Verantwortung liegt nicht nur bei den medizinischen Fachkräften, sondern auch bei den Patientinnen und Patienten, den Apotheken und den Krankenkassen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Bundesministerium für Gesundheit plant umfassende Überarbeitung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht vor einer bahnbrechenden Überarbeitung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften in Deutschland. Der Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften, präsentiert Anfang November, deutet auf weitreichende Modernisierungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) hin. Die Hauptziele dieser Revision sind Deregulierung und Entbürokratisierung.
Die geplante Umgestaltung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung beinhaltet insbesondere sprachliche Anpassungen. Der Begriff "Betreiber" soll durch den Ausdruck "verantwortliche Person" ersetzt werden. Dieser Schritt zielt darauf ab, den Aufwand für Dokumentation und Prüfung bei risikoarmen Produkten, die von Krankenkassen bereitgestellt werden, zu minimieren. Gleichzeitig sollen für Produkte mit erhöhtem Risikopotenzial, insbesondere Softwareprodukte, neue Prüfvorgaben eingeführt werden. Die Standesvertretung der Apotheker (ABDA) begrüßt grundsätzlich die angestrebte Entbürokratisierung, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich einer Regelung, die die Übertragung von Betreiberpflichten von den Krankenkassen auf Leistungserbringer vorsieht.
Im Fokus der Medizinprodukte-Abgabeverordnung steht die geplante Aufhebung der Abgabebeschränkung für In-vitro-Diagnostika (IVD) zur Laienanwendung. Dies beinhaltet die Streichung von Absätzen 4 bis 5 von § 3 MPAV sowie der Anlage 3, die bisher Ausnahmen von den Abgabebeschränkungen für IVD zur Eigenanwendung definiert. Die Begründung des BMG lautet, dass diese Beschränkungen "in sachlicher und rechtlicher Hinsicht nicht mehr gerechtfertigt" seien, insbesondere im Lichte der Erfahrungen während der Corona-Pandemie.
Die ABDA äußert keine Einwände gegen die geplante Aufhebung der Abgabebeschränkung für IVD zur Laienanwendung. Allerdings kritisiert sie die beabsichtigte gesetzliche Übertragung der Betreiberpflichten von den Krankenkassen auf die Leistungserbringer. Diese Regelung wird als systematisch verfehlt betrachtet und könnte zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten führen.
Positiv hebt die ABDA hervor, dass messtechnische Kontrollen für Blutdruckmessgeräte, die für den Einsatz durch Laien vorgesehen sind, zukünftig entfallen sollen. Die Begründung des BMG, dass die Kosten solcher Kontrollen im Verhältnis zum Anschaffungswert unverhältnismäßig hoch seien, wird von der ABDA unterstützt. Die Standesvertretung schlägt vor, diese Ausnahmeregelung auf weitere betroffene Medizinprodukte zu erweitern.
Die vorgeschlagenen Änderungen verdeutlichen insgesamt die dringende Notwendigkeit einer Anpassung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften an die Herausforderungen der digitalen Gesundheitsversorgung und den technologischen Fortschritt. Die geplante Neuausrichtung wirft jedoch auch Fragen bezüglich der Übertragung von Verantwortlichkeiten und möglichen Auswirkungen auf die Leistungserbringer auf. Es bleibt abzuwarten, wie diese Revolution in der Medizinproduktegesetzgebung die Gesundheitslandschaft Deutschlands nachhaltig prägen wird.
Landesapothekerkammer Hessen gibt dringende Empfehlung für Patienten mit Dauermedikation
In Anbetracht möglicher Lieferengpässe bei verschiedenen Arzneimitteln hat die Landesapothekerkammer Hessen eine eindringliche Empfehlung an Patientinnen und Patienten mit Dauermedikation ausgesprochen. Insbesondere vor den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel wird dringend geraten, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um einen ausreichenden Vorrat an lebenswichtigen Medikamenten zu gewährleisten. Die Präsidentin der Landesapothekerkammer, Ursula Funke, unterstrich in einer heute veröffentlichten Mitteilung die zentrale Bedeutung dieser Maßnahme.
In ihrer Stellungnahme wies Präsidentin Funke darauf hin, dass während der festlichen Tage viele Arztpraxen geschlossen sind. Daher ermutigt sie Patienten, rechtzeitig vor den Feiertagen ihre Ärzte aufzusuchen, um notwendige Medikamente verschrieben zu bekommen und diese dann zeitnah in der örtlichen Apotheke abzuholen. Angesichts der derzeitigen Herausforderungen bei der Medikamentenlieferung sollten Patienten nicht bis zum letzten Moment warten, um ein neues Rezept zu erhalten.
Sowohl Arztpraxen als auch Apotheken werden während der Feiertage und an Wochenenden geschlossen sein. Im Falle eines medizinischen Notfalls können sich Patienten jedoch an den ärztlichen Notdienst sowie den Apothekennotdienst wenden, informierte die Landesapothekerkammer Hessen. Die örtlichen Apotheken setzen alles daran, auch bei Engpässen in der Lieferkette eine zuverlässige Versorgung sicherzustellen. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass die Beschaffung in einigen Fällen länger dauern kann, insbesondere wenn eine Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich ist oder das benötigte Medikament importiert werden muss.
Die Landesapothekerkammer Hessen betont darüber hinaus, dass ärztliche Verordnungen für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung eingelöst werden müssen. Privatrezepte hingegen behalten üblicherweise eine Gültigkeit von drei Monaten, wie von der Kammer erklärt wurde. Diese Empfehlungen zielen darauf ab, den Schutz und das Wohlbefinden der Patienten sicherzustellen und eine kontinuierliche Versorgung während der festlichen Zeit zu gewährleisten.
Europawahl 2024: Deutsche Apotheker stellen sechs zentrale Forderungen vor
In der Vorahnung der bevorstehenden Europawahl am 9. Juni 2024 haben die deutschen Apotheker ihre sechs maßgeblichen Forderungen an das zukünftige EU-Parlament vorgestellt. Ziel dieser Forderungen ist es, Deutschland vor potenziellen Liberalisierungstendenzen im Apothekenmarkt zu schützen und gleichzeitig die Qualität der Arzneimittelversorgung auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Das von der Apothekerschaft präsentierte umfassende Positionspapier legt dabei besonderen Wert auf die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Betreuung durch die Heilberufler.
Die erste zentrale Forderung hebt hervor, dass die Autonomie der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Organisation ihres Gesundheitswesens gewahrt bleiben sollte. Die Verantwortung für die Regulierung von Gesundheitsberufen und die Festlegung von Schutzniveaus soll weiterhin in den Händen der EU-Länder liegen.
Im zweiten Punkt konzentriert sich die Apothekerschaft auf die verantwortungsbewusste Nutzung von E-Health-Anwendungen und Big Data. Dabei wird betont, dass künstliche Intelligenz stets von fachlicher Beratung durch Apotheker begleitet werden sollte. Klare Standards, ethische Grundsätze und rechtsverbindliche Bewertungskriterien sind gefordert, wobei der finanzielle Einsatz digitaler Tools keine negativen Auswirkungen auf Vor-Ort-Apotheken haben soll.
Unter Punkt drei wird das von der EU-Kommission geplante Pharmapaket thematisiert. Die Apotheker setzen sich dafür ein, dass die industrielle Herstellung weiterhin als integraler Bestandteil der Arzneimitteldefinition betrachtet wird, um negative Auswirkungen auf Rezepturen und Defekturen in Apotheken zu verhindern. Die elektronische Packungsbeilage soll dabei keinen Ersatz für die gedruckte Version darstellen.
In der vierten Forderung verlangen die deutschen Apotheker verstärkte Maßnahmen seitens der EU im Lieferengpass-Management. Frühzeitige Erkennung von Problemen in der Lieferkette und die Förderung besserer Rahmenbedingungen für die Arzneimittelproduktion in Europa stehen im Fokus.
Die fünfte Forderung betont die Bedeutung der freien Heilberuflichkeit, die es zu stärken gilt. Dies soll Patienten vor rein wirtschaftlichen Interessen schützen und die bestmögliche Arzneimittelversorgung gewährleisten. Einheitliche Abgabepreise, Apothekenpflicht sowie das Fremd- und Mehrbesitzverbot spielen hierbei eine zentrale Rolle.
Die sechste und letzte Forderung zielt darauf ab, das deutsche System zu berücksichtigen und die Apothekerschaft bei der Abwehr von Liberalisierungstendenzen, wie den geplanten »Apotheken light«, zu unterstützen. Insgesamt appelliert die Apothekerschaft an die EU, die bewährten Strukturen im deutschen Gesundheitssystem zu wahren und die Interessen der Apotheker im Zuge von Veränderungen zu schützen.
Die Präsentation dieser Forderungen markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung Sicherung der Autonomie im Gesundheitswesen und unterstreicht die Bedeutung der Apotheker für eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung. Der Appell richtet sich an das neue EU-Parlament, die Anliegen der Apotheker in ihre Überlegungen zur zukünftigen Ausgestaltung des Gesundheitswesens einzubeziehen. Dieser Schritt verdeutlicht die Notwendigkeit, die Balance zwischen Innovation und bewährten Strukturen zu finden, um eine optimale Gesundheitsversorgung in Europa zu gewährleisten.
Globale Anstrengungen im Kampf gegen den Klimawandel
Die Welt steht an einem Scheideweg, während der Klimawandel mit zunehmender Dringlichkeit auf die Agenda rückt. Dieser umfassende Bericht wirft einen eingehenden Blick auf die Herausforderungen, die diese globale Bedrohung mit sich bringt, und beleuchtet gleichzeitig die Fortschritte, die in einem gemeinsamen Bemühen um den Umweltschutz erzielt wurden.
In einer Zeit, in der die Auswirkungen des Klimawandels immer spürbarer werden, sehen sich Regierungen, Organisationen und die Zivilgesellschaft mit der schier überwältigenden Aufgabe konfrontiert, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Erde zu schützen.
Die Effekte des Klimawandels, sei es in Form von extremer Witterung, schwindenden Ökosystemen oder steigenden Temperaturen, sind alarmierend und erfordern eine globale Reaktion. Wissenschaftliche Erkenntnisse warnen vor dramatischen Folgen, darunter steigende Meeresspiegel, Naturkatastrophen und eine gefährdete globale Nahrungsversorgung.
Internationale Bemühungen zur Bewältigung dieses Problems stehen vor Herausforderungen, die von politischen Spannungen bis hin zu unterschiedlichen wirtschaftlichen Prioritäten reichen. Die Suche nach einem globalen Konsens gestaltet sich schwierig, und dennoch ist sie unabdingbar, um nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Trotz dieser Hindernisse gibt es Hoffnung in Form von Fortschritten im Bereich erneuerbarer Energien. Technologien für Solarenergie, Windkraft und Wasserstoff haben sich weiterentwickelt und bieten vielversprechende Alternativen zu fossilen Brennstoffen. Der Übergang zu nachhaltigen Energiequellen wird als entscheidend für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes angesehen.
Wirtschaft und Innovation spielen eine Schlüsselrolle in diesem Kampf. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, nachhaltige Praktiken zu implementieren und grüne Innovationen voranzutreiben. Eine umweltfreundliche Wirtschaft bietet nicht nur Schutz für unseren Planeten, sondern eröffnet auch neue wirtschaftliche Perspektiven.
Bewusstseinsbildung ist ein weiterer Schlüsselaspekt. Die Förderung nachhaltiger Lebensstile und individuelles Handeln sind genauso wichtig wie internationale Abkommen. Kleine Schritte, angefangen bei der Reduzierung des persönlichen Energieverbrauchs bis hin zur Unterstützung nachhaltiger Konsumgewohnheiten, tragen zu einem kollektiven Bemühen um Umweltschutz bei.
In Anbetracht all dieser Aspekte steht fest: Der Kampf gegen den Klimawandel erfordert eine gemeinsame, grenzüberschreitende Anstrengung. Während die Herausforderungen weiterhin bestehen, zeigen die Fortschritte in Technologie, Wirtschaft und individuellem Handeln, dass Veränderungen möglich sind. Die Zukunft des Planeten hängt von entschlossenem Handeln auf allen Ebenen ab, um eine nachhaltige und lebenswerte Umwelt für kommende Generationen zu sichern.
Bahnbrechendes Urteil in Münster: Bahnunternehmen müssen nicht nur Taxikosten, sondern auch weitere Aufwendungen erstatten
Das Amtsgericht Münster hat heute in einem wegweisenden Urteil (Az: 96 C 1400/23) entschieden, dass Bahnunternehmen Reisende, die aufgrund erheblicher Verspätungen oder Zugausfälle auf Taxis angewiesen sind, nicht nur die Taxikosten, sondern auch weitere notwendige Auslagen erstatten müssen. Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die Entschädigungspraxis im öffentlichen Nahverkehr haben.
Der Fall, der zu dieser bahnbrechenden Entscheidung führte, betrifft einen Bahnreisenden, der infolge eines Zugausfalls auf ein Taxi angewiesen war. Das betreffende Bahnunternehmen verweigerte zunächst die Erstattung über die reinen Taxikosten hinaus. Der betroffene Fahrgast zog daraufhin vor Gericht, und das Amtsgericht Münster sprach ihm nicht nur die Taxikosten, sondern auch zusätzliche notwendige Kosten zu.
Richter Müller, der die Entscheidung verkündete, unterstrich, dass die Grundlage für dieses Urteil darin liege, dass Fahrgäste nicht nur finanziell für die unzureichende Leistung der Bahnunternehmen entschädigt werden sollten, sondern auch für die Unannehmlichkeiten, die durch Verspätungen oder Ausfälle entstehen. Dies schließe neben den Taxikosten auch zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung, Hotelübernachtungen oder andere notwendige Aufwendungen ein.
Das Urteil stärkt somit die Rechte der Bahnreisenden und sendet ein klares Signal an die Verkehrsunternehmen, ihre Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf im öffentlichen Nahverkehr wahrzunehmen. Die Frage bleibt offen, ob andere Gerichte diesem Präzedenzfall folgen werden und ob die Verkehrsunternehmen gezwungen sein werden, ihre Entschädigungsrichtlinien zu überarbeiten.
Betroffene Fahrgäste, die infolge von Verspätungen oder Zugausfällen auf Taxifahrten angewiesen sind, könnten nun dazu ermutigt werden, ihre Ansprüche auf eine umfassendere Erstattung geltend zu machen. Dies könnte zu einer erhöhten Sensibilisierung der Bahnunternehmen für die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Dienstleistungen führen.
Das Urteil des Amtsgerichts Münster markiert zweifellos einen Meilenstein im Bereich der Fahrgastrechte und könnte die Dynamik im öffentlichen Nahverkehr grundlegend verändern. Es bleibt abzuwarten, wie diese wegweisende Entscheidung die Praxis der Entschädigungen für Bahnreisende in Deutschland beeinflussen wird.
Revolutionäre Methode zur Überwachung von Nierenerkrankungen: Augen als Schlüsselorgan
In einer wegweisenden Studie haben Forscher eine alternative Methode zur Einschätzung der glomerulären Filtrationsrate (eGFR) präsentiert, die herkömmliche Ansätze in den Schatten stellt. Die konventionelle eGFR-Methode offenbart erst bei erheblichen Nierenschäden ihre Aussagekraft, doch ein Forschungsteam hat nun erfolgreich die strukturelle und funktionelle Ähnlichkeit zwischen Auge und Niere genutzt, um einen vielversprechenden neuen Ansatz zu entwickeln.
Die Hypothese, dass 3-D-Bilder der Netzhaut, gewonnen durch die optische Kohärenztomografie (OCT) aus der Augenheilkunde, als Werkzeug zur Erkennung und Überwachung von chronischen Nierenerkrankungen dienen könnten, wurde durch beeindruckende Ergebnisse gestützt. Die Forscher analysierten OCT-Bilder von 204 Patienten in verschiedenen Stadien der Nierenerkrankung und entdeckten signifikante Veränderungen in der Dicke der Netzhaut und Aderhaut bei Patienten mit abnehmender Nierenfunktion.
Überraschenderweise war dieser Effekt unabhängig vom Alter der Patienten. Besonders bemerkenswert war die Beobachtung, dass die durch die OCT-Messungen festgestellten Veränderungen nach einer Nierentransplantation rückgängig gemacht wurden. Diese Erkenntnis weist auf die potenzielle Reversibilität von Augenveränderungen im Zusammenhang mit der Nierenfunktion hin.
Die Auswertung ergab auch, dass gesunde Nierenspender, die einen Teil ihrer Nierenfunktion verloren, eine allmähliche Ausdünnung der Aderhaut entwickelten. Bei Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen war die Ausdünnung der Netzhaut und der Aderhaut unabhängig voneinander mit einer zukünftigen Verschlechterung der eGFR assoziiert.
Diese bahnbrechenden Erkenntnisse könnten als nicht-invasive Biomarker dienen, um Nierenschäden zu überwachen und zu prognostizieren. Professor Dr. Neeraj Dhaun äußerte sich optimistisch: "Diese Forschungen zeigen, dass das Auge ein nützliches Fenster zur Niere ist. Wir hoffen, dass es in Zukunft möglich wird, mehr Menschen in einem frühen Stadium ihrer Nierenerkrankung zu identifizieren und zu behandeln."
Die Implikationen dieser Entdeckung sind weitreichend. Regelmäßige Augenuntersuchungen könnten eine engmaschigere Überwachung der Nierenfunktion ermöglichen. Darüber hinaus könnte die Technologie bei der Entwicklung neuer Nierenmedikamente eine Rolle spielen, indem sie Hinweise darauf gibt, ob und wie gut eine neue Behandlung anschlägt.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Studie Patienten mit Diabetes mellitus ausschloss, und weitere Studien notwendig sind, um die Ergebnisse auf diese häufige Patientengruppe zu übertragen. Die Limitation bezüglich der Stabilität der Patienten auf Medikamente erfordert ebenfalls langfristige, umfassendere klinische Studien, bevor die OCT-Technologie routinemäßig eingesetzt werden kann. Die Hoffnung auf eine frühzeitige Identifikation und Behandlung von Nierenerkrankungen bleibt jedoch hoch.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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