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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In den abgeschlossenen Honorarverhandlungen im Gesundheitswesen von Baden-Württemberg haben Ärzte Grund zur Freude, während Apotheken unverändert bleiben. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Krankenkassen einigten sich auf eine beeindruckende Erhöhung des Orientierungspunktwerts um 3,85 Prozent, was zu einer Gesamtvergütungszunahme von 6,1 Prozent führt. Diese Steigerung entspricht einem finanziellen Plus von 1,8 Milliarden Euro für die Praxen im kommenden Jahr.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Karsten Braun äußerte sich positiv über das Ergebnis der Verhandlungen und bezeichnete es als das beste der letzten Jahre. Trotz dieser Erfolge wies er jedoch darauf hin, dass grundlegende Finanzprobleme in den Praxen weiterhin bestehen.
Im Vergleich zum Bundesergebnis wurden die Erwartungen in Baden-Württemberg übertroffen. Während auf Bundesebene nur eine Erhöhung des Orientierungspunktwerts um 3,85 Prozent vereinbart wurde, ergab sich in Baden-Württemberg eine Gesamtvergütungserhöhung von beeindruckenden 188,3 Millionen Euro für das Jahr 2024.
Besonders beachtlich ist die beibehaltene spezifische Förderstruktur in Baden-Württemberg, die verschiedene Zuschläge einschließt. Dazu gehören finanzielle Anreize für das Mammographie-Screening, die Substitution, belegärztliche Leistungen, das psychiatrische Gespräch, den hausärztlich-geriatrischen Betreuungskomplex sowie die Geburtshilfe.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) betont die erreichte Erhöhung der Fördermittel für den organisierten Notfalldienst trotz der angespannten Finanzlage im Gesundheitswesen. Die Mittel wurden von zwölf Millionen Euro auf 15 Millionen Euro erhöht, und für das Jahr 2024 gibt es zusätzlich eine einmalige Förderung von 3,5 Millionen Euro.
Trotz der Kritik am Bundesabschluss im September wegen der als zu niedrig eingestuften Vereinbarungen wurden neben dem Ausgleich der steigenden Praxiskosten und dem Inflationsausgleich auch Maßnahmen vereinbart, die die Tarifverträge des Praxispersonals künftig zeitnäher berücksichtigen.
Die erfolgreichen Honorarverhandlungen in Baden-Württemberg markieren einen wichtigen Schritt für die finanzielle Stabilität im Gesundheitswesen der Region. Die deutliche Steigerung des Orientierungspunktwerts um 3,85 Prozent und die daraus resultierende Gesamtvergütungszunahme von 6,1 Prozent sind erfreuliche Nachrichten für die Ärzte, die damit eine angemessene Honorierung für ihre Dienste erhalten.
Die Übertreffung der Erwartungen im Vergleich zum Bundesergebnis verdeutlicht das Engagement der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen, die Bedürfnisse der medizinischen Fachkräfte in Baden-Württemberg ernst zu nehmen. Die beibehaltene spezifische Förderstruktur, insbesondere für wichtige medizinische Leistungen wie das Mammographie-Screening und die Geburtshilfe, unterstreicht das Bemühen um eine differenzierte und bedarfsgerechte Honorierung.
Besonders erfreulich ist die Erhöhung der Fördermittel für den organisierten Notfalldienst trotz der angespannten Finanzlage im Gesundheitswesen. Diese zusätzlichen Mittel tragen dazu bei, die Qualität und Erreichbarkeit des Notfalldienstes zu verbessern und sind daher von großer Bedeutung für die Versorgungssicherheit.
Die vereinbarten Maßnahmen, die die Tarifverträge des Praxispersonals zeitnäher berücksichtigen, signalisieren zudem eine verstärkte Wertschätzung für die Arbeit des gesamten Teams in den Praxen. Trotz dieser Erfolge dürfen jedoch die grundlegenden Finanzprobleme in den Praxen nicht aus dem Blick verloren werden, und es ist zu hoffen, dass zukünftige Verhandlungen weitere Lösungen für diese Herausforderungen bieten können.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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