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  • 07.12.2023 – Medikamentenversorgung sichern: Appell vor den Feiertage
    07.12.2023 – Medikamentenversorgung sichern: Appell vor den Feiertage
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Landesapothekerkammer Hessen hat angesichts möglicher Lieferengpässe bei diversen Arzneimitteln eine dringliche Empfehlung an Patien...

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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Medikamentenversorgung sichern: Appell vor den Feiertage

 

Landesapothekerkammer Hessen empfiehlt rechtzeitige Rezepteinlösung für ununterbrochene Versorgung

Die Landesapothekerkammer Hessen hat angesichts möglicher Lieferengpässe bei diversen Arzneimitteln eine dringliche Empfehlung an Patientinnen und Patienten mit Dauermedikation ausgesprochen. Insbesondere vor den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel sollten Betroffene rechtzeitig ihre Rezepte einlösen, um einen ausreichenden Vorrat an benötigten Medikamenten sicherzustellen. Die Präsidentin der Landesapothekerkammer, Ursula Funke, betonte in einer Mitteilung vom heutigen Donnerstag die Wichtigkeit dieser Maßnahme.


In ihrer Stellungnahme wies Präsidentin Funke darauf hin, dass Arztpraxen während der festlichen Tage häufig geschlossen sind. Deshalb ermutigt sie die Patienten, notwendige Medikamente rechtzeitig vor den Feiertagen von ihren Ärzten verschreiben zu lassen und diese dann in der örtlichen Apotheke abzuholen. Angesichts der aktuellen Lieferschwierigkeiten bei verschiedenen Arzneimitteln sollten Patienten nicht bis zur letzten Einnahme ihrer Dauermedikation warten, um sich ein neues Rezept zu besorgen.

Sowohl Arztpraxen als auch Apotheken bleiben während der Feiertage und an Wochenenden geschlossen. Im Falle eines Notfalls können sich die Patienten jedoch an den ärztlichen Notdienst und den Apothekennotdienst wenden, informiert die Landesapothekerkammer Hessen. Die örtlichen Apotheken setzen alles daran, auch bei Lieferengpässen eine zuverlässige Versorgung sicherzustellen. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass die Beschaffung in einigen Fällen länger dauern kann, insbesondere wenn eine Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich ist oder das Medikament importiert werden muss.

Die Landesapothekerkammer Hessen betont auch für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, dass ärztliche Verordnungen in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung eingelöst werden müssen. Privatrezepte haben üblicherweise eine Gültigkeit von drei Monaten, so die Information der Kammer. Diese Empfehlungen dienen dem Schutz und Wohlbefinden der Patienten, um eine unterbrechungsfreie Versorgung während der festlichen Zeit zu gewährleisten.

 
Kommentar:

Die Empfehlung der Landesapothekerkammer Hessen, im Vorfeld der Feiertage die Rezepte für Dauermedikation einzulösen, ist ein bedeutender Schritt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten zu gewährleisten. Gerade in der festlichen Jahreszeit, wenn Arztpraxen geschlossen sind und Lieferengpässe auftreten können, ist es entscheidend, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Präsidentin Ursula Funke bringt zu Recht die Herausforderungen ins Licht, denen Patienten bei der Sicherung ihrer Medikamentenversorgung während der Feiertage gegenüberstehen. Ihre Aufforderung an die Patienten, rechtzeitig vor den Feiertagen die notwendigen Schritte einzuleiten, spiegelt ein umsichtiges Verantwortungsbewusstsein wider.

Die Hinweise auf den ärztlichen Notdienst und den Apothekennotdienst im Falle eines akuten Bedarfs sind besonders wichtig, um sicherzustellen, dass Patienten auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten Zugang zu dringend benötigten Medikamenten haben.

Die Erklärung der Gültigkeitsdauer von ärztlichen Verordnungen und Privatrezepten bietet nützliche Informationen für Patienten, die ihre Medikation planen. Diese klaren Richtlinien tragen dazu bei, mögliche Unsicherheiten zu minimieren und die kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten.

Insgesamt unterstreicht diese Empfehlung die Bedeutung der präventiven Gesundheitsvorsorge, insbesondere in Zeiten, in denen externe Faktoren wie Lieferengpässe und Feiertagsschließungen die normale Versorgung beeinträchtigen können.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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