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GESUNDHEIT | Steuer & Recht |
In einer wegweisenden Entscheidung verkündete der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit Sitz in Berlin am Donnerstag die dauerhafte Einführung der Möglichkeit zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für Patientinnen und Patienten. Die Regelung, die ursprünglich als temporäre Maßnahme während der Corona-Krise eingeführt wurde, tritt ab sofort in Kraft und bietet eine langfristige Lösung für die Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Die neue Regelung zielt darauf ab, Praxisteams zu entlasten und das Infektionsrisiko in Wartezimmern zu minimieren. Nach den offiziellen Mitteilungen des Ausschusses können Patienten, die bereits in der betreffenden Arztpraxis bekannt sind und keine schweren Symptome aufweisen, telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage erhalten. Eine Videosprechstunde muss in solchen Fällen zudem nicht möglich sein. Diese Entwicklung kommt nicht nur den Patienten zugute, sondern trägt auch dazu bei, die Effizienz der Gesundheitsversorgung zu steigern.
Die während der Corona-Krise eingeführte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung war zunächst als temporäre Maßnahme gedacht. Mit dem heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird diese jedoch dauerhaft verankert und als integraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung etabliert. Die Entscheidung wurde im Sommer durch eine gesetzliche Beauftragung der Ampel-Koalition eingeleitet, die den Gemeinsamen Bundesausschuss dazu ermächtigte, klare Richtlinien für die telefonische Krankschreibung festzulegen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußerte sich positiv zu dieser wegweisenden Entscheidung: „Die Möglichkeit zur Krankschreibung per Telefon entlastet sowohl die Arztpraxen als auch die Patienten. Gerade in Zeiten von Infektionsrisiken ist dies von besonderer Bedeutung.“ Der SPD-Politiker betonte die positiven Auswirkungen auf den Bürokratieabbau und die Vermeidung unnötiger Arztbesuche.
Diese dauerhafte Implementierung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung markiert zweifellos einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen, patientenfreundlichen Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Die dauerhafte Einführung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist zweifellos ein bedeutender Meilenstein für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Diese Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses stellt nicht nur eine langfristige Lösung dar, sondern auch einen klaren Schritt in Richtung Effizienz und Flexibilität im Gesundheitswesen.
Die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, bietet eine praktische Alternative für Patienten, die bereits in ihrer Arztpraxis bekannt sind und keine schweren Symptome aufweisen. Insbesondere in Zeiten von Infektionsrisiken, wie wir sie aktuell erleben, ist die Reduzierung von persönlichen Kontakten in Wartezimmern von entscheidender Bedeutung.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßt zu Recht diese Entwicklung, da sie nicht nur die Patienten entlastet, sondern auch zu einem spürbaren Abbau von Bürokratie führen wird. Die Vermeidung unnötiger Arztbesuche trägt nicht nur zur Ressourcenschonung im Gesundheitssystem bei, sondern erhöht auch die Flexibilität für die Patienten.
Die dauerhafte Verankerung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung markiert einen klugen Schritt in Richtung einer modernen Gesundheitsversorgung, die sich den Bedürfnissen der Patienten anpasst und gleichzeitig die Effizienz der medizinischen Versorgung steigert. Es bleibt zu hoffen, dass solche innovativen Ansätze in der Gesundheitspolitik weiterhin gefördert werden, um die Qualität der Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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