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  • 05.12.2023 – Resturlaub: Wann können Urlaubstage verfallen?
    05.12.2023 – Resturlaub: Wann können Urlaubstage verfallen?
    FINANZEN | Medienspiegel & Presse | Das Jahresende gleicht in vielen Firmen einem Endspurt. Und oft fürchten Mitarbeiter dann, ihren Resturlaub verfallen lassen zu müssen. Z...

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ApoRisk® Nachrichten - FINANZEN:


FINANZEN | Medienspiegel & Presse |

Resturlaub: Wann können Urlaubstage verfallen?

 

Das Jahresende markiert in zahlreichen Unternehmen einen hektischen Endspurt, und mit ihm steigt die verbreitete Sorge unter den Mitarbeitern, ihren mühsam angesammelten Resturlaub nicht mehr rechtzeitig nehmen zu können. Ein verbreitetes Missverständnis, das nicht selten von Personalabteilungen genährt wird, besagt, dass nicht beanspruchte Urlaubstage zwangsläufig verfallen würden. Doch diese Befürchtung erweist sich oft als unbegründet, und es lohnt sich, genauer hinzuschauen, um unnötigen Stress zu vermeiden.


Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Verfall von Resturlaub regeln, sind im deutschen Arbeitsrecht klar definiert. Gemäß § 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) können Urlaubstage nur in Ausnahmefällen verfallen. Eine wichtige Bedingung dafür ist, dass der Arbeitnehmer aus eigenem Verschulden den Urlaub nicht rechtzeitig beantragt oder genommen hat. Diese Bestimmung dient dazu, Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Entscheidungen seitens der Arbeitgeber zu schützen.

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass Arbeitgeber das Recht hätten, den Resturlaub einseitig verfallen zu lassen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn trotz mehrfacher Aufforderungen der Resturlaub nicht beantragt wurde und keine stichhaltigen Gründe für die Verspätung vorliegen.

Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer sich frühzeitig über ihren Urlaubsanspruch und die betrieblichen Regelungen informieren. Es empfiehlt sich, alle Urlaubsanträge schriftlich zu dokumentieren und sicherzustellen, dass sie rechtzeitig bei der Personalabteilung eingehen. Im Falle von Unsicherheiten oder Konflikten bezüglich des Resturlaubs ist es ratsam, das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu suchen, um mögliche Missverständnisse zu klären.

Insgesamt verdeutlicht dieser Bericht, dass die Sorge um den Verfall von Resturlaub oft unbegründet ist. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall aktiv das Gespräch suchen. Eine transparente Kommunikation und sorgfältige Dokumentation können dazu beitragen, Unklarheiten zu vermeiden und einen entspannten Übergang ins neue Jahr zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen Verständnis für die geltenden Regelungen zeigen, um eine faire und kooperative Arbeitsumgebung zu schaffen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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