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  • 01.12.2023 – Zur Haftung nach Unfall bei unklarer Verkehrslage
    01.12.2023 – Zur Haftung nach Unfall bei unklarer Verkehrslage
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Wenn unklar ist, was andere Verkehrsteilnehmer vorhaben, muss man abwarten. Wer dennoch drauflos fährt, riskiert einen Unfall und ist für Schäden...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Zur Haftung nach Unfall bei unklarer Verkehrslage

 

In einem Lübecker Vorort sorgt ein Verkehrsunfall für juristische Aufmerksamkeit, bei dem ein Lastwagen und ein PKW in eine heikle Situation verwickelt wurden. Das Landgericht Lübeck fällte am 14. November 2023 das Urteil im Fall 9 O 13/23, in dem die Haftung nach einem Unfall bei unklarer Verkehrslage im Mittelpunkt stand.


Der Vorfall ereignete sich, als ein Lastwagen auf einer Straße stehen blieb und die Einmündung zu einer anderen Straße blockierte. Ein herannahendes Auto beabsichtigte, in die blockierte Straße abzubiegen, umfuhr den stehenden Lastwagen und wurde dabei vom rückwärtsfahrenden Lastwagen beschädigt.

Der Kläger, der Fahrer des PKW, forderte Schadensersatz, argumentierend, dass der Lastwagen ohne jegliche Vorwarnung rückwärts gefahren sei, was ihm keine Gelegenheit zur Ausweichreaktion gelassen habe. Der Lastwagenfahrer behauptete, dass die Warnblinker eingeschaltet waren und er somit nicht für den Unfall verantwortlich gemacht werden könne.

Das Gericht entschied, dass beide Fahrer eine Mitschuld trugen. Der Lastwagenfahrer habe nicht ausreichend sicherstellen können, dass der Bereich hinter ihm frei war. Das bloße Einschalten der Warnblinker reiche nicht aus, um eine potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Gleichzeitig sei aber auch der Autofahrer für den Unfall mitverantwortlich. Die Verkehrssituation sei für ihn unklar gewesen, und er hätte abwarten müssen, bevor er versuchte, am Lastwagen vorbeizufahren. Daher müsse er 40 % der entstandenen Schäden selbst tragen.

Es ist zu beachten, dass das Urteil vom 14.11.2023 (Az. 9 O 13/23) noch nicht rechtskräftig ist.

 
Kommentar: Verantwortung in unklaren Verkehrslagen

Das aktuelle Urteil des Landgerichts Lübeck im Fall 9 O 13/23 vom 14.11.2023 verdeutlicht die Bedeutung der Verantwortung von Verkehrsteilnehmern in unklaren Verkehrslagen. In diesem speziellen Vorfall, in dem ein Lastwagen rückwärts fuhr und ein Auto dabei beschädigte, wurden beide Fahrer für den entstandenen Schaden zur Verantwortung gezogen.

Es ist lobenswert, dass das Gericht die Pflicht des Lastwagenfahrers betont hat, sicherzustellen, dass der Bereich hinter ihm frei ist, selbst wenn die Warnblinker aktiviert sind. Diese Entscheidung unterstreicht die Tatsache, dass bloße Warnungen nicht ausreichen, um die Verantwortung für die Sicherheit im Verkehr abzuwenden.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass der Autofahrer in unklaren Verkehrssituationen eine besondere Verantwortung trägt. Das Gericht argumentierte, dass er hätte abwarten müssen, anstatt am blockierten Lastwagen vorbeizufahren, um potenzielle Gefahren zu vermeiden.

Die Entscheidung des Gerichts setzt ein wichtiges Zeichen für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere in unklaren Situationen, aufmerksam und umsichtig zu handeln. Es bleibt abzuwarten, wie mögliche Rechtsmittel dieses Urteils aussehen werden und welche langfristigen Auswirkungen es auf die Verkehrsregelungen und -praktiken haben könnte.

 

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