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  • 30.11.2023 – Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Einfamilienwohnhauses in der „Golzheimer Siedlung“ in Düsseldorf zulässig
    30.11.2023 – Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Einfamilienwohnhauses in der „Golzheimer Siedlung“ in Düsseldorf zulässig
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Eigentümerin eines Einfamilienwohnhauses im Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Golzheimer Siedlung“ (Denkmalbereic...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Einfamilienwohnhauses in der „Golzheimer Siedlung“ in Düsseldorf zulässig

 

In einem wegweisenden Urteil hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden, dass die Eigentümerin eines Einfamilienwohnhauses in der "Golzheimer Siedlung" eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres Hauses errichten darf. Das Gericht gab damit der Klage der Grundstückseigentümerin statt und verpflichtete die Landeshauptstadt Düsseldorf, die erforderliche Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zu erteilen.


Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Tatsache, dass der Denkmalschutz das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien nur noch in atypischen Fällen überwinden kann. Im vorliegenden Fall sah das Gericht jedoch keinen solchen Ausnahmefall. Die Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Einfamilienhauses beeinträchtige nicht erheblich die durch die Denkmalbereichssatzung geschützten Blickbezüge. Auch die Silhouette der Siedlung, wie sie von der Rheinuferpromenade wahrnehmbar ist, bleibe unbeeinflusst.

Das Gericht betonte, dass das geschützte Erscheinungsbild der Siedlung in Gestalt und Struktur durch die Photovoltaikanlage nicht in einer so gewichtigen Weise gestört werde, dass dies die gesetzliche Wertung, wonach Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen, überwinden könne. Trotz der Sichtbarkeit der Anlage aus dem Straßenraum bleiben die wesentlichen Merkmale der Bausubstanz, wie Architektursprache, Kubatur, Größe der Gebäudegrundflächen, Eingeschossigkeit, weiß geschlämmtes Ziegelmauerwerk sowie Dachform und -neigung, unberührt.

Das Gericht berücksichtigte auch den gesellschaftlichen Wandel, indem es darauf hinwies, dass mit der Zunahme von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern das "Störgefühl" des Durchschnittsbetrachters erheblich abgenommen hat und weiter abnehmen wird. Photovoltaikanlagen springen nicht mehr unmittelbar ins Auge und lenken den Blick nicht von der weiteren Bausubstanz und dem Gesamteindruck der Örtlichkeit ab.

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zugelassen, was möglicherweise zu weiteren wegweisenden Entscheidungen in ähnlichen Fällen führen könnte.

VG Düsseldorf, Urteil 28 K 8865/22 vom 30.11.2023

 
Kommentar:

Eine wegweisende Entscheidung für den Ausbau erneuerbarer Energien

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das der Eigentümerin eines Einfamilienhauses in der "Golzheimer Siedlung" erlaubt, eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach zu errichten, markiert einen bedeutenden Schritt im Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien.

Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass die gesetzliche Wertung, wonach Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen, in der heutigen Zeit eine höhere Gewichtung erfährt. Insbesondere betonte das Gericht, dass die durch die Denkmalbereichssatzung geschützten Blickbezüge und das Erscheinungsbild der Siedlung nicht in erheblicher Weise durch die Photovoltaikanlage beeinträchtigt werden.

Die Berücksichtigung des gesellschaftlichen Wandels und die Abnahme des "Störgefühls" bei der Sichtbarkeit von Photovoltaikanlagen aus dem Straßenraum sind bemerkenswerte Aspekte dieser Entscheidung. Es reflektiert den fortschreitenden Wandel in der Wahrnehmung solcher Anlagen und unterstreicht die Notwendigkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.

Die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen signalisiert zudem, dass diese Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung ist und möglicherweise zu weiteren wegweisenden Entscheidungen in ähnlichen Fällen führen könnte. Es bleibt abzuwarten, wie dieses Urteil zukünftig die Balance zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz beeinflussen wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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