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Steuer & Recht |
Zum Beginn des neuen Jahres werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angehoben, wie vom Bundesrat in einer abschließenden Zustimmung zu einer entsprechenden Verordnung festgelegt wurde. Diese jährliche Anpassung, die auf der Einkommensentwicklung basiert, soll sicherstellen, dass die soziale Absicherung in Deutschland stabil bleibt.
Die Verordnung, die vom Bundeskabinett am 11. Oktober 2023 beschlossen wurde, erhielt nun die endgültige Zustimmung des Bundesrates. Die Beitragsbemessungsgrenzen dienen als Maximalgrenze für das Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Die Verdienste, die darüber hinausgehen, sind beitragsfrei.
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 Euro bzw. 5.175 Euro im Monat (im Vergleich zu 2023: 59.850 Euro bzw. 4.987,50 Euro/Monat). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt nun jährlich 69.300 Euro bzw. monatlich 5.775 Euro (im Vergleich zu 2023: 66.600 Euro bzw. 5.550 Euro/Monat).
Auch in der Rentenversicherung sind Veränderungen zu verzeichnen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro im Monat (2023: 7.100/Monat) und in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat (2023: 7.300 Euro/Monat). In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich diese Einkommensgrenze in den neuen Ländern auf 9.200 Euro im Monat (2023: 8.750 Euro/Monat) und in den alten Ländern auf 9.300 Euro im Monat (2023: 8.950 Euro).
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für 2024 vorläufig auf 45.358 Euro im Jahr festgesetzt (2023: 43.142 Euro).
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen während ihres Berufslebens Beiträge in die Rentenversicherung ein, die in Entgeltpunkte umgerechnet werden. Diese dienen der Berechnung der Rente und basieren auf dem durchschnittlichen Verdienst im Verhältnis zum individuellen Verdienst.
Die Anpassung dieser Rechengrößen ist von entscheidender Bedeutung, um die soziale Absicherung zu gewährleisten. Ohne diese Anpassung würden Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung trotz steigender Löhne im Verhältnis geringere Renten erhalten. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass auch Besserverdienende angemessen zur Sozialversicherung beitragen, und verhindert, dass sie mit der Zeit aus der Sozialversicherung "herauswachsen".
Rechengröße | West | Ost |
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Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung | 7.550 Euro im Monat | 7.450 Euro im Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 9.300 Euro im Monat | 9.200 Euro im Monat |
Versicherungspflichtgrenze in der GKV | 69.300 Euro im Jahr (5.775 Euro im Monat) |
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Beitragsbemessungsgrenze in der GKV | 62.100 Euro im Jahr (5.175 Euro im Monat) |
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Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung | 7.550 Euro im Monat | 7.450 Euro im Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2023 in der Rentenversicherung | 45.358 Euro |
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Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.535 Euro im Monat | 3.465 Euro im Monat |
Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung zum 1. Januar 2024 markiert einen wichtigen Schritt in der Aufrechterhaltung der sozialen Absicherung in Deutschland. Die jährliche Anpassung dieser Grenzwerte an die Einkommensentwicklung stellt sicher, dass die Beiträge angemessen und gerecht sind und die finanzielle Stabilität der Sozialversicherungssysteme gewährleistet wird.
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 62.100 Euro pro Jahr und die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro pro Jahr reflektiert nicht nur die steigenden Lebenshaltungskosten, sondern auch die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass einkommensstarke Versicherte angemessen zur Finanzierung des Systems beitragen.
In der Rentenversicherung wird die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen, insbesondere in den neuen Bundesländern, die finanzielle Sicherheit für Rentner verbessern. Die Erhöhung des Durchschnittsentgelts zur Berechnung der Entgeltpunkte zeigt eine realistischere Abbildung der aktuellen wirtschaftlichen Realitäten und trägt dazu bei, dass Rentenansprüche besser auf das individuelle Einkommen zugeschnitten sind.
Die Beachtung der sozialen Absicherung und die Berücksichtigung von Änderungen im Durchschnittsentgelt sind entscheidend, um sicherzustellen, dass das deutsche Sozialversicherungssystem gerecht und nachhaltig bleibt. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass die finanzielle Belastung der Bürger fair aufgeteilt wird und die Rentenansprüche in angemessenem Verhältnis zum individuellen Verdienst stehen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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