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Steuer & Recht |
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, um auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Januar 2023 zu reagieren. Der Gesetzentwurf (20/9469) wurde eingeführt, um die entstandenen Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, die durch das genannte Gerichtsurteil entstanden sind.
Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden, einschließlich ihrer beruflichen Entwicklung und ihres Arbeitsentgelts. Das Benachteiligungsverbot wird durch einen Mindestvergütungsanspruch ergänzt, der sicherstellt, dass das Arbeitsentgelt nicht niedriger ist als das vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung. Das besagte Gerichtsurteil, das sich mit der Frage der Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot befasst, hat in der Praxis zu vermehrten Rechtsunsicherheiten bezüglich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern geführt. Unternehmen haben daraufhin präventiv Vergütungskürzungen vorgenommen.
Die Bundesregierung argumentiert, dass klarstellende gesetzliche Maßnahmen notwendig sind, um negative Auswirkungen auf die betriebliche Mitbestimmung zu verhindern, ohne die Möglichkeit der Aufklärung und Ahndung von Verstößen gegen das Begünstigungsverbot einzuschränken.
Die vorgeschlagene Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes durch die Bundesregierung markiert einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Rechte von Betriebsratsmitgliedern und zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten. Das bestehende Benachteiligungsverbot und der Mindestvergütungsanspruch sind grundlegende Elemente, die sicherstellen sollen, dass die Tätigkeit eines Betriebsratsmitglieds nicht zu dessen Nachteil ausgelegt wird.
Das Gerichtsurteil, das zu dieser Gesetzesinitiative geführt hat, hat zu einer erhöhten Rechtsunsicherheit und sogar zu präventiven Vergütungskürzungen durch Unternehmen geführt. Es ist erfreulich zu sehen, dass die Bundesregierung darauf reagiert und klare gesetzliche Maßnahmen ergreift, um die betriebliche Mitbestimmung zu schützen.
Es ist wichtig, dass solche gesetzlichen Änderungen einen ausgewogenen Ansatz verfolgen, der die Rechte der Betriebsratsmitglieder stärkt, gleichzeitig jedoch die notwendige Flexibilität für Unternehmen bewahrt. Die Regierung betont die Absicht, negative Folgen für die betriebliche Mitbestimmung zu verhindern, während gleichzeitig die Ahndung von Verstößen gegen das Begünstigungsverbot gewährleistet wird. Eine klare und präzise Formulierung des Gesetzestextes wird entscheidend sein, um die beabsichtigten Ziele zu erreichen und weitere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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