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  • 24.11.2023 – Neue Regelungen für steuerlich berücksichtigungsfähige Vorsorgeaufwendungen
    24.11.2023 – Neue Regelungen für steuerlich berücksichtigungsfähige Vorsorgeaufwendungen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das BMF hat die Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendunge...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Neue Regelungen für steuerlich berücksichtigungsfähige Vorsorgeaufwendungen

 

Finanzbehörden geben Anweisungen zur Aufteilung von Sozialversicherungsbeiträgen

In einer aktuellen Entwicklung im Steuerrecht wurden neue Richtlinien für die Ermittlung steuerlich berücksichtigungsfähiger Vorsorgeaufwendungen veröffentlicht. Die Regelungen basieren auf den Ergebnissen von Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und betreffen die Aufteilung von vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträgen, auch bekannt als Globalbeiträge.


Die Anweisungen, die in einem Schreiben veröffentlicht wurden, verlangen, dass diese Globalbeiträge staatenbezogen aufgeteilt werden, unter Verwendung der im Schreiben aufgeführten Vorgaben. Diese Neuerung gilt speziell für die Altersvorsorgeaufwendungen und betrifft auch die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2024.

Gemäß Abschnitt I Tz. 13 Buchstabe a des maßgeblichen BMF-Schreibens vom 9. September 2019 [BStBl I Seite 911] in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 8. September 2023 [BStBl I Seite 1653] müssen Arbeitgeber bei der Ausstellung der genannten Bescheinigungen die entsprechende Aufteilung vornehmen.

Die neuen Tabellen, die im Veranlagungszeitraum 2024 Anwendung finden, gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum. Es ist zu beachten, dass die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger außerhalb Europas gezahlt werden, je nach Einzelfall vorgenommen werden muss. Dies gilt auch für das Vereinigte Königreich, für das seit Januar 2020 keine Informationen zur Aufteilung der dortigen Globalbeiträge mehr verfügbar sind.

Das Schreiben mit den detaillierten Anweisungen wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht, um eine breite Verbreitung sicherzustellen.


Kommentar:

Die jüngsten Anweisungen der Finanzbehörden bezüglich der Aufteilung von Sozialversicherungsbeiträgen werfen ein Licht auf die fortlaufenden Bemühungen, Transparenz und Genauigkeit in der steuerlichen Erfassung von Vorsorgeaufwendungen sicherzustellen. Die Forderung nach staatenbezogener Aufteilung von Globalbeiträgen verdeutlicht den zunehmenden Bedarf an Präzision in der steuerlichen Behandlung von Einkommen und Vorsorgeleistungen.

Arbeitgeber und Steuerpflichtige sollten diese neuen Regelungen im Auge behalten, insbesondere wenn es um die Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2024 geht. Die Verlängerung der Anwendungsdauer über den gesamten Veranlagungszeitraum stellt sicher, dass die Änderungen langfristige Auswirkungen haben werden.

Die spezifische Herausforderung bei der Aufteilung von Globalbeiträgen für Sozialversicherungsträger außerhalb Europas und insbesondere für das Vereinigte Königreich, wo seit Januar 2020 keine Informationen zur Verfügung stehen, erfordert eine sorgfältige individuelle Prüfung.

Die Veröffentlichung des Schreibens im Bundessteuerblatt I zeigt das Bestreben der Finanzbehörden, diese Informationen breit zugänglich zu machen und die Compliance auf Seiten der Steuerpflichtigen zu fördern. Insgesamt verdeutlichen diese Entwicklungen die ständige Dynamik im Bereich der steuerlichen Vorschriften und die Notwendigkeit, sich kontinuierlich auf Veränderungen einzustellen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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