Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Gemeinsamer Bundesausschuss
Kürzlich empfahl die Ständige Impfkommission (STIKO) für die Pneumokokken-Impfung bei ab 60-Jährigen und ab 18-Jährigen mit Risikofaktoren und beruflicher Indikation, nur noch den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff einzusetzen. Diese Empfehlung wurde nun vom Gemeinsamen Bundesausschuss in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen, sodass künftig die Erstattung über die gesetzlichen Krankenversicherung geregelt ist.
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