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Steuer & Recht |
Die Verbraucher in Deutschland sehen sich mit drastischen Preiserhöhungen für Fernwärme konfrontiert, die den Geldbeutel vieler Haushalte stark belasten. Insbesondere die Energieanbieter E.ON und Hansewerk Natur stehen im Fokus des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der nun zwei Sammelklagen eingereicht hat, um Rückerstattungen für betroffene Kund:innen zu erwirken.
Seit dem Jahr 2020 sind die Preise für die Fernwärmeversorgung in vielen Versorgungsgebieten dieser beiden Anbieter um mehrere hundert Prozent gestiegen. Der vzbv argumentiert, dass diese Preiserhöhungen in vielen Fällen rechtswidrig sind und die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Dabei stützt sich der Verband auf die mangelnde Wahlfreiheit, fehlenden Wettbewerb und geringe Preistransparenz im deutschen Fernwärmemarkt.
Die Vorständin des vzbv, Ramona Pop, betont die mangelnde Verbraucherfreundlichkeit des Fernwärmemarkts und weist darauf hin, dass E.ON und Hansewerk Natur die rechtlichen Voraussetzungen für die intransparenten Preisanstiege fehlen. Pop erklärt: "Verbraucher:innen dürfen nicht zu Unrecht abkassiert werden. Mit den beiden Sammelklagen will der vzbv direkte Rückerstattungen für teilnehmende Verbraucher:innen einklagen."
Nach Einschätzung des Verbraucherverbands sind die Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre bei E.ON und Hansewerk Natur unwirksam, da die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Der vzbv bezieht sich dabei auf die aktuelle Rechtsprechung und richtet sein Vorgehen gegen Preissteigerungen, die nach dem Jahr 2020 erfolgt sind.
Ein konkretes Beispiel für die enormen Preissteigerungen liefert der Verband im Fall von E.ON im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl (NRW), wo der brutto-Arbeitspreis von 6,18 ct/kWh (2020) auf 23,24 ct/kWh (2022) angestiegen ist. Dies entspricht nach Berechnungen des vzbv einer Mehrbelastung von insgesamt 3.500 Euro für die Jahre 2021 und 2022 bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh. Ähnliche Entwicklungen sind auch in anderen Regionen bei den Fernwärmepreisen von E.ON und Hansewerk Natur festzustellen.
Die Verbraucher werden aufgefordert, sich den Sammelklagen anzuschließen, um gemeinsam gegen die vermeintlich ungerechtfertigten Preiserhöhungen vorzugehen. Der Ausgang dieser Klagen wird mit Spannung erwartet, da er nicht nur für die betroffenen Kund:innen, sondern auch für die gesamte Branche wegweisend sein könnte.
Die von E.ON und Hansewerk Natur durchgeführten exorbitanten Preissteigerungen bei der Fernwärmeversorgung haben zu Recht den Zorn des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) auf sich gezogen. Die gravierenden Preiserhöhungen, die teils mehrere hundert Prozent betragen, sind nicht nur finanziell belastend für die Verbraucher, sondern werfen auch ein Schlaglicht auf die Missstände im deutschen Fernwärmemarkt.
Die mangelnde Wahlfreiheit, das Fehlen von Wettbewerb und geringe Preistransparenz sind Probleme, die im Energiemarkt angegangen werden müssen, um Verbraucher vor überhöhten Preisen zu schützen. Der vzbv handelt im Interesse der Verbraucher, indem er mit den beiden Sammelklagen Rückerstattungen erstreben will. Die Vorwürfe, dass die Preisänderungsklauseln der beiden Anbieter nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen, werfen ernste Fragen zur Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen auf.
Das Beispiel des Anstiegs des brutto-Arbeitspreises von E.ON im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl verdeutlicht das Ausmaß der finanziellen Belastung für die Verbraucher. Die Verbraucher sollten sich ermutigt fühlen, sich den Sammelklagen anzuschließen, um gemeinsam gegen diese vermeintlich ungerechtfertigten Preiserhöhungen vorzugehen.
Die Klagen des vzbv könnten nicht nur Rückerstattungen für betroffene Verbraucher bedeuten, sondern auch einen wichtigen Präzedenzfall für die gesamte Energiebranche schaffen. Es ist zu hoffen, dass die Gerichte die Interessen der Verbraucher schützen und klare Signale für mehr Transparenz und Fairness in der Energieversorgung setzen werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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