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  • 09.11.2023 – BFH: Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland
    09.11.2023 – BFH: Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Bei einer beamtenrechtlich zugewiesenen Dienstwohnung sind die Unterkunftskosten am ausländischen Beschäftigungsort stets in tatsächlicher Höhe ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH: Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

 

Am 09. August 2023 verkündete der Bundesfinanzhof (BFH) das Urteil VI R 20/21 in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung im Ausland. Das Urteil wirft einen Blick auf die bisherige Praxis und nimmt eine differenzierte Betrachtung vor.


Urteilsbegründung:

Der Leitsatz des Urteils betont die Notwendigkeit einer individuellen Prüfung der Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland. Dies steht im Widerspruch zu einem vorherigen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. November 2020 (BStBl I 2020 S. 1228, Rz. 112), das pauschale Regelungen festlegte.

Insbesondere hebt das Gericht hervor, dass bei einer beamtenrechtlich zugewiesenen Dienstwohnung die Unterkunftskosten am ausländischen Beschäftigungsort stets in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sind. Diese Feststellung setzt einen klaren Kontrapunkt zu bisherigen steuerlichen Richtlinien und schafft damit eine neue Grundlage für die steuerliche Absetzbarkeit von Unterkunftskosten.

Experteneinschätzung:

Steuerexperten begrüßen das Urteil als einen Schritt in Richtung individuellerer Betrachtungsweisen. Die pauschale Festlegung von Unterkunftskosten, wie sie im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom November 2020 vorgenommen wurde, führte zu Unsicherheiten und gegebenenfalls zu einer ungenauen Abbildung der tatsächlichen Kosten. Das BFH-Urteil schafft Klarheit und ermöglicht es, die steuerliche Absetzbarkeit genauer an die individuellen Gegebenheiten anzupassen.

Reaktionen und Ausblick:

Das Urteil wird voraussichtlich Auswirkungen auf die steuerliche Planung von Berufstätigen haben, die im Ausland einer doppelten Haushaltsführung nachgehen. Unternehmen und Arbeitnehmer können nun flexibler auf die tatsächlichen Unterkunftskosten reagieren und diese in ihrer steuerlichen Planung berücksichtigen. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesministerium der Finanzen das Urteil in künftigen Richtlinien aufgreifen und inwiefern weitere Anpassungen im Steuerrecht vorgenommen werden.

 
Kommentar:

Das Urteil des BFH im Fall VI R 20/21 vom 09.08.2023 markiert einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der steuerlichen Behandlung von Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung im Ausland. Die bisherige Praxis, wie sie im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom November 2020 festgelegt wurde, sah pauschale Regelungen vor, die nun durch eine differenziertere Herangehensweise des BFH infrage gestellt werden.

Die Entscheidung des Gerichts, die tatsächlichen Unterkunftskosten bei einer beamtenrechtlich zugewiesenen Dienstwohnung am ausländischen Beschäftigungsort als Werbungskosten anzuerkennen, trägt zur individuelleren steuerlichen Betrachtung bei. Dies ermöglicht eine präzisere Abbildung der tatsächlichen Kosten und verhindert potenzielle Ungerechtigkeiten, die aus pauschalen Regelungen entstehen können.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Entwicklung zu einer Überarbeitung der bisherigen steuerlichen Richtlinien führt und eine größere Flexibilität für Steuerzahler schafft. Das Urteil des BFH bietet eine Chance, die steuerliche Landschaft im Bereich der doppelten Haushaltsführung im Ausland transparenter und gerechter zu gestalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

 

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