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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In einer überraschenden Enthüllung am Vorabend des geplanten Protesttags der Apothekerschaft hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Einzelheiten seiner ehrgeizigen Apothekenreform bekannt gegeben. Unter dem eher euphemistischen Titel "Versorgungssicherstellung und Fachkräftesicherung in Apotheken" hat das BMG ein neues "Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen" veröffentlicht. Die Reform zielt insbesondere auf angebliche finanzielle Entlastungen im Gesundheitssystem ab und verspricht bemerkenswerte Veränderungen.
Flexibilisierung von Herstellungs- und Prüfmöglichkeiten im Filialverbund
Eine der entscheidenden Neuerungen in diesem Reformpaket ist die Flexibilisierung von Herstellungs- und Prüfmöglichkeiten im Filialverbund. Dies bedeutet, dass Labore und Rezepturen nicht mehr in jeder einzelnen Filiale vorgehalten werden müssen, sondern an einem zentralen Standort konzentriert werden können. Das BMG gibt an, dass dies jährliche Einsparungen von etwa 1500 Euro pro Standort ermöglichen könnte. Bei Umsetzung in allen 4700 Filialen in Deutschland könnten somit beachtliche 7 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden.
Qualifizierte Vertretungen durch Videokonsultationen
Ein weiterer revolutionärer Schritt in der Reform ist die Gestattung neuer Vertretungsmöglichkeiten. Apotheken sollen künftig qualifizierte Vertretungen, wie Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), durch Videokonsultationen einsetzen dürfen. Dies hat das Potenzial, zu Personaleinsparungen zu führen, deren genaue Höhe jedoch nicht spezifiziert wurde.
Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Apotheken
Zudem plant die Reform die Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Apotheken. Durch die Ermöglichung von flexibleren Öffnungszeiten könnten ebenfalls Personalkosten eingespart werden, und die Reform sieht hierin erhebliches Potenzial für den Nichteinsatz von zusätzlichem Personal.
Senkung der Kosten für Neugründungen von Apotheken
Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt ist die Senkung der Kosten für Neugründungen von Apotheken, da Labor, Rezeptur oder Notdienstzimmer in solchen Fällen nicht mehr zwingend vorgeschrieben sind. Das BMG schätzt, dass hierdurch jährlich etwa 20.000 Euro pro Filiale eingespart werden können. Bei 100 Neueröffnungen pro Jahr ergibt sich somit eine Gesamtersparnis von 2 Millionen Euro.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bereits einige Maßnahmen zur Entlastung der Apotheken auf den Weg gebracht wurden, darunter die Abschaffung des Präqualifizierungsverfahrens für apothekenübliche Hilfsmittel und die Einschränkung der sogenannten Null-Retaxation. Diese Schritte sollen die Apotheken langfristig von Bürokratie entlasten und im Bereich der Hilfsmittelversorgung schätzungsweise 12 Millionen Euro einsparen.
Die Einführung des E-BtM-Rezepts soll zusätzliche Einsparungen von 1,35 Millionen Euro pro Jahr ermöglichen, basierend auf den jährlich etwa 16 Millionen BtM-Rezepten. Die Streichung des BtM-Status bei Medizinalcannabis wiederum soll den Apotheken allein durch die Reduzierung des bürokratischen Aufwands rund 2,25 Millionen Euro pro Jahr einbringen.
Die Gesamteinsparungen, die aus dieser umfassenden Reform erwartet werden, könnten erheblich zur Optimierung der Gesundheitsausgaben in Deutschland beitragen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Apothekerschaft auf diese Pläne reagieren wird und ob die geplanten Maßnahmen ihre angestrebten Ziele erreichen werden. Diese Reform verspricht, das Apothekenwesen in Deutschland grundlegend zu verändern und Millionen-Einsparungen im Gesundheitssystem zu ermöglichen.
Die vorgestellte Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums verspricht tiefgreifende Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen und potenziell erhebliche Einsparungen. Die geplanten Maßnahmen sind zweifellos ehrgeizig und könnten die Art und Weise, wie Apotheken in Deutschland betrieben werden, grundlegend verändern.
Besonders bemerkenswert ist die Flexibilisierung von Herstellungs- und Prüfmöglichkeiten im Filialverbund. Die Idee, Labore und Rezepturen an zentralen Standorten zu konzentrieren, um Kosten zu senken, könnte erhebliche Einsparungen ermöglichen und die Effizienz der Apotheken erhöhen. Ebenso vielversprechend ist die Möglichkeit, qualifizierte Vertretungen durch Videokonsultationen einzusetzen, was das Potenzial zur Personaleinsparung bietet.
Die Reform zielt auch darauf ab, die Kosten für Neugründungen von Apotheken zu senken, was sowohl potenzielle Apothekeninhaber als auch die allgemeine Bevölkerung ansprechen dürfte. Die Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Verschreibung von Medizinalcannabis und die Einführung des E-BtM-Rezepts könnten ebenfalls zu erheblichen Entlastungen für die Apotheken führen.
Allerdings werden diese Veränderungen sicherlich auf Widerstand in der Apothekerschaft stoßen, da sie mit grundlegenden Veränderungen in der Arbeitsweise der Apotheken einhergehen. Die genaue Höhe der erwarteten Einsparungen und die Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung bleiben ebenfalls abzuwarten.
Insgesamt handelt es sich um einen bedeutsamen Schritt in Richtung Effizienz und Entlastung im Gesundheitssystem, aber die Umsetzung und ihre Auswirkungen müssen sorgfältig beobachtet und bewertet werden, um sicherzustellen, dass die angestrebten Ziele erreicht werden und gleichzeitig die Versorgung und
Von Engin Günder, Fachjournalist
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